Dürfen Sanifair Wert-Bons verfallen?
Hallo ich habe beim aufräumen ein paar Sanifair Wert-Bons gefunden. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass diese nur ein Jahr nach Ausstellung eingelöst werden könne. Bei Gutscheinen ist ein solches Verfahren ja nicht zulässig. Da es sich hier aber nach Aufdruck um einen Wert-Bon handelt weiss ich nun nicht so richtig, ob sich dass jetzt anders verhält, oder ob auch diese nicht zeitlich begrenz werden dürfen. Kann mir jemand helfen? danke!
3 Antworten
Im Prinzip NEIN, denn §195 BGB hat eine generelle 3 Jahresverjährungsfrist festgelegt und das OLG München hat in 2. Instanz entschieden, dass Gutscheine keiner Verjährung oder Befristung unterliegen dürfen (AZ 29 U 3193/07). Aber das Problem scheint bei Sanifair zu sein, dass nicht Sanifair für die Einlösung gerade steht sondern der jeweilige konkrete Betreib, also Burger King oder Mc Donnald`s usw in der jeweiligen Raststätte. Damit wird es sehr schwierig und aufwändig, die alten Bons einzutauschen. Wäre eine Sache für den Verbraucherschutz....Sanifair legt auf seiner Homepage nur dar, dass der Bon auch später eingelöst werden kann (ohne Angabe einer Befristung). Die AGB gibt es auf der Homepage nicht zu sehen. Nur der Hinweis, dass sie in der jeweiligen Einrichtung einzusehen seien und dort Gültigkeit haben.
Ich kläre euch, als Raststättenzugehörige mal über die Sanifairbons auf: Der "Urheber"ist die Tank und Rats Gesellschaft der so ziemlich alles was Axxe, Serways, Tank und Rast unterliegt. Die Sanifairbons wurden bis vor dem oberen Landgericht verhandelt und abgesegnet und zwar in einem 5 Jährigen Verfahren. Die Rechte zur Nutzung des Systems "Wert Bon" wurden weiter verkauft an andere Unternehmen wie z.B. Mc Donalds, Europaweit verkauft möchte ich dazu betonen d.h das es dieses System mittlerweile auch im Ausland gibt, zwar noch sehr reduziert aber vorhanden.Die Sanifair Bons sind WerzBons und haben lt. damaligen Gerichtsurteil entsprechend ein Datum, das ist absolut korrekt. Dieses Datum wurde mittlerweile aufgrund vieler Beschwerden von Gästen die die BAB nur max. 1mal im Jahr fahren angefochten, so das Tank und Rast agieren mußte seit fast 4 Jahren sind diese Bons 3 Jahre gültig, seit knapp 3 Monaten wurde das ganze noch einmal um ein knappes halbes Jahr aufgestockt. Wir haben diesbezügliche in Rundschreiben seitens der Tank und Rast erhalten. ABER es kann durchaus sein das es immer noch Raststätten gibt die sich nicht an diese Jahreszahlen halten!! Der Grund ist ganz einfach: jeder Sanifairbon heißt für einen Pächter Minus fahren, denn auch wenn diese Sanitären Anlagen im Gebäude drin sind Sie gehören trotzdem nicht zu dem Pächter sondern unterliegen der Tank und Rast!! Gleiches gilt auch für das Personal was dort arbeitet, das sind Fremdfirmen,die einen Vertrag mit der tank und Rast haben, die Aufgabe vom Pächter ist lediglich Beschwerden anzunehmen und auch bei Defekten zu agieren.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich glaube das hat damit zu tun ob du (oder jemand anders) Geld für den Bon gezahlt hast. Wenn du kein Geld dafür gezahlt hast, dann dürfen die verfallen, wenn du aber was dafür gezahlt hast, dann ist es nicht möglich dass die Gutscheine ihren Wert verlieren.
Bin mir aber nicht absolut sicher...