Dürfen Räumfahrzeuge den Gehsteig benutzen, wenn sie nicht räumen?

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Räumfahrzeuge der öffentlichen Verwaltung haben Sonderrechte nach der StVO. Handelt es sich aber um "private" Räumfahrzeuge (Hausmeister hat sich für eine Wohnanlage ein Allzweckreinigungs-Fzg angeschafft und benutzt dieses zum Schneeräumen), dann gilt dieses Sonderrecht nicht. Gehwege sind für Fußgänger da und nicht für den Fahrzeugverkehr. Allerdings fahren wir doch grundsätzlich auch über einen Gehweg, wenn wir z.B. in unsere Garage müssen. Das wäre dann aber erlaubt. Ich verstehe dein Problem, die Frage ist, ob es nicht sinnvoll wäre, dem Schneeräumer etwas zu bezahlen, damit er die Schieber untenlässt und so deinen Gehweg auf der Fahrt zwischen den Grundstücken miträumt.

Ich habe das gleiche Problem vor meinem Eigenheim. Unterschiede sind: a) Ich kann mir den Winterdienst meiner Nachbarn finanziell nicht leisten und beseitige den Schnee und die Eisglätte selbst. b) Zwischen den beiden durch den Winterdienst geräumten Grundstücken liegt noch ein weiteres Privatgrundstück. Nach der StVO ist die Angelegenheit klar, dort haben Kfz die Fahrbahnen zu benutzen. Welche Sonderrechte berechtigen die Winterdienste die Gehwege von nicht Kunden zu befahren? Die bereits am 03.12.2010 gegebene Antwort von siggibayr geht auf diese Frage nicht ein. Beim Befahren der Einfahrt erschwere ich anderen Personen nicht ihren Pflichten zur Glättebekämpfung nachzukommen, sondern habe als Eigentümer oder Mieter ein berechtigtes Interesse zum Befahren des Gehweges.

siggibayr  09.12.2010, 07:47

Gehwege gehören regelmäßig der Allgemeinheit. Trotzdem hat der Gesetzgeber die Besitzer des anschließenden Grundes verpflichtet, Gehwege zu räumen. Sonderrecht der Winterfahrzeuge ergibt sich aus § 35 Abs. 6 StVO, dabei ist es egal ob Kunde oder Nichtkunde. Der Gehweg darf befahren werden, sofern der Einsatz dies erfordert. Wenn ihr also nachweisen könnt, das das Befahren des Gehwegs zwischen 2 Kunden nicht erforderlich ist, da er hier nicht im Einsatz ist, wäre das Befahren durch das Räumfahrzeug ordnungswdrig (Verstoß nach § 2 Abs. 1 StVO).

..dazu habe ich auch eine Frage: Bei mir fährt der Winterdienst auf meine Auffahrt, um das Nachbargrundstück zu räumen..Ich habe für das tieferlegen der Pflastersteine der Zufahrt Geld bezahlt und zum dank wird mir der Schnee plattgefahren..ist das rechtens?