Dürfen Fluchtwege im Mehrfamilienhaus abgeschlossen sein?
In unserem 8Parteienhaus ist nicht nur die Einganstür von 22:00 bis 7:00 abzuschliessen, sondern nun wurde im 1.OG ein Fenstergriff gewechselt, so daßeine Fensterseite nicht mehr zu öffnen ist. Durch den neuen Griff lässt sich der zweite Fensterflügel nicht öffnen und kann bei Gefahr nicht mehr als Fluchtweg auf das Vordach genutzt werden. Ist es überhaupt statthaff, daß die Bewohner bei z.B. Brandgefahr nur noch aus dem Haus gelangen, indem sie Tür aufschliessen oder eine Fensterscheibe einschlagen müssen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, möglichst mit genauen Angaben aus einer Brandschutzverordnung. Ich habe leider keinen genauen Hinweis in den Verordnungen für NRW gefunden. Vielen Dank!!!
14 Antworten
Ich würde die entsprechende Landesbauordnung heranziehen und schauen ob da was entsprechendes steht.
In einem bayerischen Kommentar zur Bauordnung (Simon) vertritt der Verfasser die Meinung, daß Haustüren aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht verschlossen werden dürfen. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehrerern zB Mietparteien ist ein nächtliches Abschließen der Haustüren grundsätzlich unzulässig dieser Auffassung nach.
Urteile hierzu sind mir leider nicht bekannt, aber ich habe gelesen, daß die Auffassung vertreten wird, daß eine Bestimmung, die die Bewohner verpflichtet nachts die Haustüre zu verschließen, gem. § 134 BGB iVm der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam sei, da sie die Bewohner zu einem Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen verleite.
Türen und Fenster können so gestaltet sein, daß sie als Fluchtweg nutzbar sind. Das nicht jeder ein Haus betreten können sollte, ist klar. Dafür muß man es von außen vor dem Betreten aufschließen. Inwieweit „Abschließen“ zwischen 2200 Uhr und 0700 Uhr gerechtfertigt ist, kann man hinterfragen, wenn man von außen nur mit Schlüssel das Haus betreten kann!
Bezüglich des Fensters halte ich es für unwahrscheinlich, daß 2 Personen zugleich flüchten wollen.
Du kannst Dich außerdem bei Eurer lokalen Feuerwehr erkundigen. Die Damen und Herren freuen sich immer, wenn sie helfen können.
Bei uns im haus wurden auch immer nach 22Uhr alle Türen abgeschlossen weil ein Mieter darauf immer bestand und überall zettel aufgehängt hat.
Dan hat sich der Vermeiter eingeschaltet und hat mit hinweis auf irgendeinen § das die haustür nicht abgeschlossen werden darf weil es einen Fluchtweg geben muss für alle im haus.
Darf ich ne Gegenfrage stellen? Wer hat das Absperren derTüre denn veranlasst? Der Vermieter?
Falls ja - ich kenne die genaue Gesetzesstelle auch nicht, aber schließe mich dem Votum der anderen an, dass das aus Brandschutzgründen so nicht sein darf - müsste das mit einem kurzen Gespräch ja regelbar sein. Falls einer der anderen Mieter, ist das zwar im Hinblick auf die anderen auch nicht rechtens... Aber vielleicht muss da ein wenig auf die ein oder andere Person eingeredet werden, die Hausierer oder Schlimmeres befürchtet, dass sie die Tür regelmäßig abschließt.
Es müssen in einem Mehrfamilienhaus Fluchtwege (Notausgänge) vorhanden sein und nicht verstellt oder zugesperrt sein, d.h. diese müssen von innen ohne aufzusperren zu öffnen sein. Einfache Lösung in diesem Fall, ein Türknauf aussen, dann muss nicht mehr zugesperrt werden, da man einen Schlüssel braucht zum reinkommen.