Dürfen die das? Jobcenter will Geldgeschenk zu Weihnachten einfordern als Überzahung?
Habe heute eine Anhörung zu einer Überzahlung von Jobcenter erhalten.
Ist ja an sich schonmal eine Frechheit, wie ich finde, dass man als Arbeitsloser nicht einmal zu Weihnachten Geschenke auf normale Weise annehmen kann.
Aber alles der Reihe nach, mein Vater hat mir (29) zu Weihnachten 100€ Geschenkt, im nachhinein war es wohl ein Fehler das Geld aufs bankkonto zu Überweisen. ~_~
Meine Frage ist nicht einmal vorwiegend "dürfen die das?" sondern eher, wie kann ich diese unfassbar dreisten Mist, umgehen?
Kann mein Vater angeben dass er das nicht möchte und die 100€ von mir "zurückverlangen" weil er nicht will dass das Geld an den Staat geht und damit hat es sich dann?
Ich rege mich grade tierisch auf und kriege schon Gewaltfantasien...
13 Antworten
Bitte Deinen Vater um eine Bestätigung wofür er konkret diesen Betrag zur Verfügung gestellt hat. - Zweckgebundenes Geschenk - ( Etwas was im Regelsatz nicht beinhaltet ist )
Und Zukünftig läßt Du Dir z.B. besser "Lebensmittel- / Amazon- oder Rossmanngutscheine" schenken, das freiwerdende Geld kannst Du dann für Dich verwenden.
Ne, bei Minderjährigen wird es generell nicht angerechnet, wenn es noch angemessene Geschenke sind. Das mit dem Darlehen, was wilees meint, geht auch bei Erwachsenen.
Ja, 50 Euro im Jahr sind als Geldgeschenk anrechnungsfrei (ein Witz) bei Kindern ist es etwas anderes, da haben viele vor Gericht schon Recht bekommen, dass sie das Geld behalten dürfen.
Nächstes Mal per Einschreiben das Geld senden.
Evtl kannst du deinem Vater sagen, dass er dir schriftlich geben soll, dass es ein Darlehen z.B. für eine Waschmaschine war und du ihm das Geld zurückzahlen musst.
Dann wird es nicht angerechnet.
Ob er es einfach zurückverlangen kann... Da wird das JC sagen, überwiesen ist überwiesen und das kann man ja nicht mehr rückgängig machen.
das ist pauschal nur bei kindern so und is auslegungsache des sb. die sache ist klar geregelt. hier handelt es sich um einkommen und dies wird angerechnet.
Nein, habe es selber schon erlebt. Ein Darlehen eines Verwandten darf auch bei Erwachsenen nicht angerechnet werden. Da der FS leider bevor hier zu fragen, schon gesagt hat, dass es ein Geschenk war, hat sich die Sache sowieso erledigt
"(4) Von einer nur geringfügigen Lageverbesserung durch eine Zuwendung, bei der ungekürzte Leistungen weiter gerechtfertigt sind, ist insbesondere bei allgemein üblichen Zuwendungen von Verwandten an minderjährige Kinder auszugehen (z. B. Geld- oder Sachgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstag, kleinere Taschengelder).
Die Entscheidung hat ins besondere den Anlass, den Zweck und die Höhe der Zuwendung zu berücksichtigen." PDF-Seite 43 in den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk0/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938Falls man möchte, dass die einen Erwachsenen dank reicher Verwandter besser leben als andere Erwachsene ohne Arbeit, muss man dies seinem Bundestags-Abgeordneten mitteilen, in der Hoffnung, dass dieser eine entsprechende Gesetzesänderung einleitet.
Bis dahin leben Erwachsene ohne Arbeit so in etwa in ähnlicher Lage. Ist es nicht das, was wir unter Gleichheit verstehen seit der Französischen Revolution?
Oder möchten wir, dass die Verwandten von reichen Leuten ALG II erhalten und noch Geschenke ihrer reichen Verwandten? Und dass die Verwandten von armen Leuten weniger zum Leben haben?
Möchten wir das wirklich???
Gruß aus Berlin, Gerd
Also erhältst du sicher Alg2. Ja, das dürfen die leider...Cleverer wäre, wenn dir dein Papa monatlich 10 Euro überweist (ab 11 Euro zählt es schon wieder als Einkommen, und zwar nicht nur der 1 Euro drüber, sondern alles), oder halt künftig in die Hand gibt. Rückgängig kann man das jetzt zwar machen, indem man es einfach zurück überweist, wird nur schwer beweisbar für euch sein, dass es ein Versehen war...Ging sicher schon anderen so und da passen die auf wie Luchs...
Meine Frage ist nicht einmal vorwiegend "dürfen die das?" Ja, das dürfen SIE!
„Einnahmen in Geld oder Geldeswert" wird nach § 11 Abs. 1 SGB II mit deiner Geldleistung vom Jobcenter kommend verrechnet!
Deine 100 Euro sind "Einnahmen in Geld“, denn generell gilt, dass Schenkungen als Einkommen zu werten sind.
Daher raten viele nicht umsonst „nur Bares ist Wahres“.
Ich meine gelesen zu haben, das mit dem zweckgebundenen Geschenk gilt nur bei Minderjährigen (wenn die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind).