Liegen Maßnahmeträger unter den Fittichen des Jobcenters?
Ich meine, dass das Jobcenter deren Vorgesetzten ist und der Maßnahmeträger zu tun und zu lassen hat, was das Jobcenter will? Mir kommt es so vor, auch aus diesem Grund weil der Maßnahmeträger sich vom Jobcenter genehmigen lassen musste zwischen den Jahren (Weihnachten und Sylvester) zumachen zu dürfen.
Ich habe dies am Mittwoch nämlich am eigenen Leib erfahren als die Angestellte das meiner Freundin bei ihrem Einzelcoaching sagte.
7 Antworten
Die Richtung bestimmt das JC, natürlich. Die wollen ja, dass ihre Klienten wieder einen Job finden. Das JC sucht sich dann den aus, der das für sie optimale Konzept bietet.
Wieso sollen Maßnahmen zwischen Weihnachten und Silvester durchgeführt werden. Da ist die Konzentration auf beiden Seiten nicht sehr hoch.
Wieso bist du bei einem Einzelcoaching deiner Freundin dabei? Da hast du nichts zu suchen. Deine Freundin soll gecoacht werden und braucht keine Zuschauer. Das entspricht nicht den Richtlinien. Fremde haben da nichts zu suchen.
Die Träger arbeiten im Auftrag des JC. Da gibt's feste Verträge. Die müssen eingehalten werden.
die Maßnahme wird vom Jobcenter bezahlt (!) - wer bezahlt, bestimmt die Musik
im Übrigen sind die Maßnahmeträger von den Aufträgen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit abhängig, weil es niemanden sonst gibt, der so etwas in Auftrag gibt
Auftraggeber hast das Wort - wenn man aber nur einen bzw. zwei Auftraggeber hat, ergeben sich natürlich Abhängigkeiten
Nein, denn die Maßnahmen werden von anderen ausgeschrieben. Das Jobcenter ist ebenso Auftragnehmer dieser Maßnahmen und muss sich an die gleichen Spielregeln halten. Die Kontrolle erfolgt von höheren Stellen.
"Arbeitgeber" passt in keinem Fall und ist auch damit nicht unbedingt vergleichbar.
Dann kapiere ich immer noch nicht, wenn das JC nicht der Arbeitgeber ist, warum der Maßnahmeträger dann die Schließung dort beantragen und genehmigen lassen musste. Das muss man doch nur bei seinem Chef.
Nicht jedes Vertragsverhältnis (in Deutschland) ist ein Arbeitsverhältnis.
Nur zur Info.
Bin ich Bauherr und beauftrage ein Bauunternehmen, dann bin ich nicht der Arbeitgeber der Beschäftigten des Bauunternehmens.
... oder bist Du Arbeitgeber der z.B. Verkäuferinnen bei Aldi/Lidl/Rewe usw. nur weil Du dort einkaufst ?
die REZ kümmern sich nur um die Ausschreibung (im Auftrag) - Vertragspartner ist und bleibt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
https://www.arbeitsagentur.de/ausschreibungen/arbeitsmarktdienstleistungen
Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter
Mir ist bewusst, wer REZ und AMDL sind. Natürlich sind JC oder AfA die Vertragspartner. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen, werden aber von allen 3 Parteien gemacht, wobei REZ und AMDL über dem JC stehen.
stehen sie nicht - sie sind nur zufällig Teil der Regionaldirektion
das heitß aber nicht, dass sie irgendwie "Vorgesetzte" wären, sie sind lediglich die Einkaufsabteilung
REZ und AMDL kontrollieren u. a. auch das Jobcenter ob die Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Ich kannte mal einen... "Verein", der Hilfsangebote für bestimmte Menschen führte. Die Mitarbeiter dort waren allesamt Arbeitssuchende, die vom Jobcenter aus dort hin geschickt wurden.
Da hat das Jobcenter wirklich alles kontrolliert und bestimmt. Selbst die Arbeitsverträge wurden mit dem Amt geschlossen, da stand dann in etwa drinnen: "Sie sind ab dem xx.xx.20xx in unserem Auftrag bei der Firma abc als xyz beschäftigt".
Das Jobcenter konnte auch eigenmächtig Verträge verlängern oder eben kündigen und hat von dieser Möglichkeit gerne und reichlich Gebrauch gemacht - der eigentliche Arbeitgeber hat jedesmal in die Röhre geguckt, wenn plötzlich ein altgedienter Veteran versetzt und durch jemanden ersetzt wurde, der nichtmal seinen eigenen Namen in lateinischen Buchstaben schreiben konnte...
Maßnahmen werden ausgeschrieben. Alle Spielregeln zum Ablauf der Maßnahmen, wie Fehlzeitenregularien werden bei Zuschlagserteilung in den VU und den Rahmenverträgen vom REZ festgelegt. Das Jobcenter hat sich an diese ebenso zu halten, wie der Träger, der den Zuschlag bekommen hat.
Wenn zwischen Weihnachten und Silvester eine Teilnahme vorgesehen ist, haben Träger, Mitarbeiter und Teilnehmer Pech gehabt.
Ja deswegen haben die es extra beim Jobcenter genehmigen lassen müssen. Das Jobcenter hat ja auch zu, jedenfalls bei uns.
https://www.arbeitsagentur.de/ausschreibungen/arbeitsmarktdienstleistungen
Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter
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Vertrragspartner des Maßnahmeträgers ist also die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
die REZ kümmern sich lediglich um die Ausschreibung ....
Also ist doch wenn man es so sieht, das Jobcenter der Arbeitgeber des Maßnahmeträgers und bestimmt wie im normalen Arbeitsleben auch oder?