Muss ich eine unverschuldete Überzahlung zurückzahlen?
Hallo in die Runde,
ich habe hier schon oft Antworten auf verschiedenste Fragen gefunden und möchte nun erstmals selbst eine stellen.
Ich bin als Angestellte im Öffentlichen Dienst beschäftigt (Bundesagentur für Arbeit) und habe aufgrund einer Versetzung in den Monaten Mai bis Juli Trennungsgeld bekommen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten in dem es heißt, man habe sich leider verrechnet und ich solle eine Überzahlung von 600€ zurückzahlen. Ich habe das natürlich umgehend überprüft und tatsächlich: es wurde ein zuvor gewährter Abschlag für Mietkosten nicht verrechnet. Mir war das nicht weiter aufgefallen. Ich bin zum ersten Mal mit Themen wie Trennungsgeld, Trennungsreisegeld usw. konfrontiert. Die überwiesenen Beträge empfand ich im Verhältnis zu den Ausgaben und Umständen die ich so hatte eigentlich ganz angemessen. So habe ich nicht jeden einzelnen Posten überprüft. Zudem hatte ich auch wirklich viel um die Ohren, musste eine Wohnung suchen, den Umzug organisieren und mich in einer neuen Stadt und einem neuen Job zurecht finden. Nebenbei war ich außerdem ständig mit dem Ausfüllen unzähliger Antragsformulare beschäftigt.
Letzten Endes ist das Geld in die Mietkaution für meine neue Wohnung geflossen. Und nun komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage: fällt eine Mietkaution unter die Ausgaben, mit denen man eine Entreicherung geltend machen kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank schon mal vorab für den einen oder anderen Tipp und einen schönen Abend allerseits.
1 Antwort
Dein Arbeitgeber hat Dir Geld überwiesen. Gemäß Vertrag war es zu viel Geld - ein vermutlich menschlicher Fehler.
Du hast das nicht gemerkt und jetzt hat es der Arbeitgeber gemerkt. Natürlich muss der Betrag ausgeglichen werden - Du ihn also zurückzahlen. Ich hatte auch schon so einen Fall - da ging's allerdings um das berühmte doppelte Monatsgehalt :-)
Wo ich tatsächlich Diskussionsspielraum sehe - unabhängig wofür Du das Geld verwendet hast - ist die Modalität der Zurückzahlung. Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem AG einigen, den Betrag z.B. in 12 Tranchen zurückzuzahlen - oder er ihn Dir in 24 Tranchen vom Lohn abzieht. Da würde ich darauf beharren, dass Du die 600€ nicht auf einen Satz zurückzahlen kannst - und es ja nicht durch Dich verschuldet wurde.
Danke für die Antwort! Eine Ratenzahlung hatte man mir schon angeboten. Allerdings nur 3 Raten. Irgendwie darf das nicht ins nächste Haushaltsjahr "verschleppt" werden. Dann muss ich da wohl durch..