Dürfen bei einem Notartermin auch "nicht geladene Gäste" mit anwesend sein?

5 Antworten

Ich würde hier abwägen, ob es sich bei dem Notartermin erst um ein Beratungsgespräch einer Erbauseinandersetzung  handelt, oder um eine Beurkundung. Sollte es sich um eine Beratung handeln, und Nummer 1 bringt den Ehepartner mit und der mischt sich dann auch noch ein, könnte es sein, dass ihr euch erst vor Gericht wieder seht, da dann keine Einigung mehr zu erzielen ist. Den Weg würde ich aus strategischen Gründen nicht empfehlen. 

Bei einer Beurkundung sind stille Zuhörer  kein Problem, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Würde ich aber vorher untereinander klären. 

Wenn alle 6 Personen der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind auf jeden Fall. Sollte jemand dagegen sein hat der Notar aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherlich die Befugnis, weitere Personen auszuschließen.

Das kannst du bei dem Notar der die Ladungen verschickt hat mal nachfragen.

Normalerweise werden die Leute geladen, die als Erben aufgeführt werden.

Ich habe einmal Anteile an einer Erbengemeinschaft erworben. Da waren hochbetagte Damen anwesend, die Ihre Angehörigen als Begleitung mitgebracht hatten. Oder Eltern mit Säugling. War alles problemlos.

Nur wenn alle Anwesenden, einschließlich des Notars, damit einverstanden sind.

lg Lilo