Wieviele Personen dürfen auf einer durchgehenden Sitzbank im Auto sitzen?

Sitzbank, durchgehend, aber nur zwei Kopfstützen - (Auto, Mitfahren, Sitzbank)

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo PÜoly148,

Goggle glüht gerade bei mir, da ich versuche aktuelle Urteile zu finden. Doch so ganz neue Sachen finde ich einfach nicht.

Ein Zitat aus einem anderen Forum möchte ich jedoch vorbringen, dass viele Beiträge hier anders bewertet:

Weder die StVO noch die StVZO enthalten ausdrückliche Bestimmungen darüber, welche Gesamtzahl von Personen in einem PKW befördert werden darf. § 21 StVO befasst sich zwar mit der Personenbeförderung in Kfz, enthält jedoch keine Regelung über die Pkw. § 21 a StVO ( in Verbindung mit § 35a StVZO) schreibt lediglich Sicherheitsgurte für jeden Sitz, nicht aber für jeden Fahrzeuginsassen vor. Die Anführung der Sitzplatzanzahl im Fahrzeugschein ist nur eines von mehreren Merkmalen, nach denen das zugelassene Fahrzeug in diesem Schein bezeichnet ist. Die bloße Überschreitung der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze durch die Anzahl der im PKW beförderten Personen stellt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar. Eine Beschränkung der Mitnahmezulässigkeit von Personen ergibt sich nur unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit. Nach § 23 StVO hat der Fahrzeugführer u.a. dafür zu sorgen, dass durch die Besetzung seine Sicht und Gehör sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Dieser Verstoß muss aber konkret vorliegen. Weiterhin muss der Fahrzeugführer auch bei der Mitnahme von Personen die Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht im Sinne des § 34 StVZO beachten. Das bedeutet: Die Zahl der im Fahrzeugschein von „PKW“ angegebenen Sitzplätze legt nicht bindend die Höchstzahl der zu befördernden Personen fest. ( OLG Karlsruhe – 3 Ss 96/80 - ; BayObLG – 1 St 346 / 83 - )

Es soll der GdP (Gewerkschaft der Polizei) Seite entnommen worden sein.

Dieses entspricht jedoch auch meinem Kenntnisstand.

Kurz und bündig:

  • das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
  • die vorhandenen Gurte müssen benutzt werden
  • der Fahrer darf nicht beeinträchtigt werden

wenn diese Punkte eingehalten werden darf der eine oder andere auch schon unangeschnallt mitfahren, auch auf der durchgehenden Sitzbank. Zu beachten ist allerdings, dass es bei Kindern, Personen kleiner als 150 cm, besondere Vorschriften gibt.

Gruß

EF2

Quelle: http://www.skodacommunity.de/skoda-forum/sonstige-autothemen/13743-anzahl-der-mitfahrer-egal/

eurofuchs2  23.08.2011, 10:21

Hier eine weitere Quelle, die die Aussage bestätigt (letzter Beitrag auf der Seite):

http://www.autoextrem.de/showthread,t-54293.htm

Polly148 
Beitragsersteller
 23.08.2011, 10:27
@eurofuchs2

Ja danke, das jemand meine Frage mal verstanden hat und eine wertvolle Antwort geben konnte. Das hat mich doch schon sehr viel weiter gebracht. Da lohnt ja doch die Überlegung, sich einen amerikanischen Pick-Up zu holen (unabhängig von den Spritkosten ;). Wenn man nämlich nur zu zweit hätte mitfahren können,wäre das fast n Ausschlussgrund. Aber so...

Vielen Dank dafür :)

eurofuchs2  23.08.2011, 10:47
@Polly148

Vielen Dank für den Stern und das nette Kompli!

Bei normalen Fahrzeugen sind es 3 Personen, genau so viele wie Gurte vorhanden sind. Wenn es eine geschlossene Sitzbank ist, wird diese im ganzen umgeklappt. Es gibt dann auch welche, die zwei- bzw. dreiteilig sind, so dass man sie einzeln umklappen kann.

Welch eine Frage im 20. Jahrhundert

Polly148 
Beitragsersteller
 23.08.2011, 09:50

Ich dacht, wir befinden uns im 21. JH??? Aber wenn ich mir nen 64er Jahrgang kaufe, gibt es teilweise keine Gurte. Wenn ich mir heute nen Neuwagen zulegen, ist mir das klar, das pro Gurt eine Person sitzen darf, so blöde bin ich ja dann doch nicht...

danitom  23.08.2011, 13:34
@Polly148

Welch ein Antwort im 21. Jahrhundert

Du hättest bei Deiner Frage dazu schreiben sollen, dass diese nur für Hellseher geeignet ist.

Es dürfen so viele Personen im Fahrzeug mitfahren, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein ausgewiesen sind. Alle verbauten Sicherheitsgurte sind hierbei zu benutzen.

Hallo, ich lese hier meistens vorne so viel Personen, wie Sicherheitsgurte da sind. Also ich fahre einen alten Opel Rekord Bj. 61. Der hat vorne eine durchgehende Sitzbank mit zweigeteilter Rückenlehne ohne Nackenstützen. Er hat auch keine Sicherheitsgurte und die muss man bei diesem Baujahr auch nicht nachrüsten. Es gibt in Deutschland per Gesetz keine Platzzuweisung. Also darf man in diesem Auto auch zu dritt vorne Fahren. Ich mach mit meinen Jungs ab und zu eine Tour. Ist voll witzig mit diesem Fahrzeug vorne zu dritt zu fahren. Allerdings dürften dann hinten auf der Sitzbank nur noch zwei Personen sitzen, weil der Wagen auf fünf Personen begrenzt ist. Aber wie gesagt ob vorne 2 hinten 3 oder andersrum sitzen, ist egal. Mfg. Manne

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Hi,

bei einem Art Van glaube ich können dann 3 Personen mitfahren. D.h.: Der Fahrer - sitzt ja meist separat egen der Gangschaltung - und 2 Beifahrer nebeneinander. Dahinter kommt nochmal eine Reihe, wo 3 Leute sitzen können und danach gibt es Fahrzeuge, die nochmal eine kleine Reihe haben (dafür ist der Kofferraum dann eingeschränkt, wobei man diese letzte Reihe ja auch einklappen kann nach vorne) wo 2 Leute sitzen können. Kommt natürlich auch auf den Fahrzeugtyp an.