Müssen Zeugen getrennt Befragt werden?

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1. Weder Beschuldigter noch Zeugen sind verpflichtet, der Vorladung der Polizei folge zu leisten. Sie müssen auch keine Aussage machen, wenn sie vorgeladen werden, und erscheinen.

2. Eine Einzelbefragung ist gesetzlich vorgeschreiben, mit Ausnahmen, die hier offenbar aber nicht zutreffen.


"§ 58
Vernehmung; Gegenüberstellung



(1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen.


(2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig, wenn es für das weitere Verfahren geboten erscheint. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten ist dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Von dem Termin ist der Verteidiger vorher zu benachrichtigen. Auf die Verlegung eines Termins wegen Verhinderung hat er keinen Anspruch."



In deinem Fall sollte aller spätestens bei Post vom Staatsanwalt ein Anwalt eingeschaltet werden, da hier offenbar auch der Belehrungspflicht nicht nachgekommen worden ist.
Der Weg ohne Anwalt dürfte hier zu kompliziert sein.

K10942 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 12:12

Vielen Dank für deine Antwort

Bei dieser Buchtsabensuppe ist doch je alles unübersichtbar

Zeugen werden bei polizeilicher Befragung immer getrennt befragt.

K10942 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:10

Naja in diesem Fall nicht

xiras673  28.11.2017, 11:14
@K10942

Jo, weil es unrealistischer theoretischer Philosophie Quatsch ist. Die Gründe warum getrennt sollten klar sein.