Aus Bar rausgeschmissen ohne Getränke auszutrinken - rechtens?
Gestern war ich gegen 22 Uhr in einer Bar und habe mir ein Glas Wein bestellt. Es waren noch 5 andere Gäste anwesend. Es waren kaum 5 Minuten vergangen da verkündigte der Barkeeper das er nach Hause will und alle Gäste zu gehen haben. Ich hatte gerade 2 mal an meinem Glas genippt, musste aber den vollen Preis bezahlen ohne austrinken zu dürfen. Um den Abgang der Gäste zu beschleunigen hat der Barkeeper frecherweise alle Lichter ausgeschaltet. So etwas habe ich echt noch nie erlebt. Komischerweise hat auch keiner der anwesenden Gäste etwas gesagt obwohl alle ihre halbvollen oder fast vollen Getränke stehen lassen mussten. Ist das neuerdings etwa so üblich? Ist es rechtens den vollen Preis zu verlangen wenn man nicht austrinken darf? Immerhin hatte diese Glas Wein 5 Euro gekostet.
6 Antworten
Beschwerde an den Chef schicken.
Soweit ich weiß, muss man den Gast austrinken lassen in einem humanen Zeitraum oder die Möglichkeit bieten, das Getränk mitzunehmen (To go becher).
Vom Verhalten her, ist es ne absolute Katastrophe und solche Kollegen sollten schnell aus der Branche verschwinden.
Üblicherweise ruft der Kellner eine sogenannte Last order aus, so dass man weiß dass jetzt das letzte Getränk bestellt werden kann und in circa 30 bis 45 Minuten spätestens geschlossen wird.
Eigentlich hättest du ein Recht darauf gehabt, entweder das Getränk austrinken zu können in Ruhe oder aber es nicht bezahlen zu müssen.
Letztendlich würde ich mich an den Betreiber der Bar wenden und ihm die Situation schildern.
Hey Minimilk,
normalerweise kündigt der Barkeeper an wenn die letzte Runde zum Bestellen ist. Wenn man dann etwas bestellt sollte man normalerweise zumindest noch in Ruhe austrinken können.
Ob es jedoch Rechtens ist einfach den Laden zu schließen und die Gäste nicht austrinken zu lassen weiß ich nicht, da ich kein Jurist bin.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man das Recht hat sein soeben erworbenes Getränk auch austrinken zu dürfen.
Mit besten Grüßen,
2MeterPeter
An deiner Stelle hätt ich kein Trinkgeld gegeben.
Was stand bei den öffnungszeiten? bis 22 Uhr? Dann ist das sein Gutes Recht euch des Hauses zu verweisen. Allerdings hätte er euch bei der Bestellung schon drauf aufmerksam machen können das er gleich zu macht.
Unglücklich gelaufen.
Dort einfach nicht mehr hingehen! Verklagen kannst du ihn deswegen nicht, du kannst aber dem Chef der Bar anrufen und dich beschweren. Wer weiss wie häufig der Barkeeper sowas abzieht.