Abmahnung für Illegales Streamen?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell kann Dir erstmal jeder soeine Abmahnung schicken. Einfach zu zahlen ist das schlechteste, was Du machen kannst.

Wenn nicht genau aufgeführt ist, was Du gemacht haben sollst, dann würde ich dem erstmal widersprechen und um weitere Details bitten.

Du bist als Elternteil auch nicht dazu verpflichtet, Deine Familie zu überwachen. Es ist absolut lächerlich, jedwede Handlung von einem 16-Jährigen zu verfolgen.

Ich persönlich halte das für ein "wir schreiben einfach mal jeden an, irgendwer wird ja bezahlen"-Schreiben, von denen gibt es so einige...

Bist du sicher, dass er den Film nur angeschaut und selber nichts hochgeladen hat ?

Das macht hier nämlich einen entscheidenden Unterschied. Für das anschauen ist der Betrag zu hoch und es wäre völlig untypisch, dass hier eine Abmahnung kommt.

Warlofg 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 21:00

Laut meinem Sohn soll er denn Film über die app „Popcorn Time“ Runtergeladen haben und nach dem ansehen auch wieder gelöscht haben.

GammaFoto  04.09.2018, 21:10
@Warlofg

Das Programm ist so angelegt, dass der Film noch während er runter geladen wird anderen automatisch wieder geteilt wird die es dann gleich von ihm wieder runter laden können!

Dadurch hat er den Film nicht nur runter geladen sondern auch weiter verbreitet und das verschlimmert die Sache zusätzlich und rechtfertigt auch eine viel höhere Strafe. Hätte er ihn nur gestreamt wäre die Abmahnung wohl "nur" irgendwo zwischen 180 und 250€. Dafür, dass er ihn weiter verteilt hat ist ist eine Strafe von 915€ noch ganz glimpflich

Dass er den Film "gleich wieder gelöscht" hat ist uninteressant. Die Tat ist begangen. Man wird ja auch verurteilt, wenn man das Messer gleich wieder raus zieht nach dem Zustechen!

Jawollus  04.09.2018, 17:15

Die Strafen variieren stark. Es gab schon Leute die für den Download von 12 MP3s zu 5000 EUR veurteilt wurden. Es kommt halt drauf an: Wird ein Exempel statuiert oder nicht.

AnglerAut  04.09.2018, 17:34
@Jawollus

Deine Aussage ist nicht sehr sinnvoll. Wer verhängt denn eine Strafe ? Wohl kaum ein abmahnender Anwalt.

Abmahngebühren gegenüber Privatleuten sind auf 150€ beschränkt. Dazu kommt noch ein Schadenersatz, der kann für einen Film bei vielleicht 5€ liegen. Mehr geht für einmal Streamen nicht.

Anders wird das ganze erst, wenn jemand illegal etwas verbreitet hat. Darauf will ich hinaus.

Nach kleinem Nachforschen in der Familie gab mein 16 jähriger Sohn zu das er den Film Suicide Squad über PopcornTime geguckt haben soll. 

Tja, da wurde dann also tatsächlich eine Straftat begangen!
Dein Sohn ist mit 16 Strafmündig und sollte alt genug sein zu wissen, dass er Ärger bekommen kann, wenn er etwas falsch macht. Also muss er (ER, nicht du!!!) für seine Tat bezahlen.

Ich wusste doch nicht was er da macht und das er illegal Filme gucken darf und Musik hören darf habe ich ihm gefühlt 10.000 mal gesagt!

Es ist nicht dein Problem. Wenn du es ihm gesagt hast, dann schon erst recht nicht. Lass ihn für seine Tat bezahlen. Nur so lernt er es und kann es auch in seinem Freundeskreis rumerzählen damit die Leute endlich kapieren, dass es kein Kavaliersdelikt ist und man durchaus erwischt werden kann und auch entsprechend bestraft. Das ist ja das Problem, die Kiddies meinen alle, das wäre ja nicht so schlimm, das macht ja eh jeder und man wird ja eh nicht erwischt... Sollen die mal von jemandem der erwischt wurde aufgeklärt werden!
Knapp über 900€ ist ja nun nicht die Welt, das hätte auch weit schlimmer kommen können! Es ist auf jeden Fall eine Lehre für ihn, also lass es ihn bezahlen.

Auf jeden Fall solltet ihr mit dem Fall zum Anwalt gehen, auch wenn das mit Kosten verbunden ist. Denn normalerweise wird du neben der Abmahnung auch noch eine strafbewährte Unterlassungserklärung erhalten haben die es in sich haben kann (da drohen bis zu einigen zehntausenden Euro Strafe falls dein Sohn da nochmal erwischt werden sollte!). Ob du dann versuchen willst mit deinem Anwalt gegen die Abmahnung und die Unterlassungserklärung vorzugehen musst du dann mit ihm klären. Die Tat wurde ja nun mal tatsächlich begangen, es kann dann also die Kosten noch zusätzlich in die Höhe treiben...

Du kannst deinem Sohn auch mal schwarz auf weiss zeigen, dass er mit 915€ noch gut davon kommt. Laut Gesetz wäre in der Strafverfolgung dieser Tat auch eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren möglich!

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

Warlofg 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 20:58

Wie soll denn ein 16 jähriger, Schüler sowas selbst zahlen? Scheint doch Logisch das das nur seine Eltern zahlen können oder?

GammaFoto  04.09.2018, 21:03
@Warlofg
Wie soll denn ein 16 jähriger, Schüler 

Wo steht da was von "Schüler"? Unsere Azubis sind 15 oder 16 und verdienen Geld. Ansonsten kann man mit 16 auch neben der Schule arbeiten, um seine Strafe zu bezahlen! Zudem kann er ja auch seine ganzen technischen Spielsachen, wie Handy, Spielkonsole, Fernseher etc. (die er sicher haben wird!) verkaufen um seine Strafe zu bezahlen, wenn er das Geld nicht direkt hat, dann lernt er wenigstens was draus

 Scheint doch Logisch das das nur seine Eltern zahlen können oder?

Nein!" Ganz im Gegenteil! Das Strafrecht ist nicht umsonst so ausgelegt, dass man ab 13 Jahren strafmündig ist. Das bedeutet, dass man für sein Handeln verantwortlich ist, das bedeutet auch die Strafen dafür zu tragen. Die Eltern für die Straftat eines 16 jährigen heranzuziehen ist im Gegenteil vollkommen unlogisch und nicht Sinn der Sache!

Auf jeden Fall direkt mit einem Anwalt sprechen. Die Abmahnungen sind oft unberechtigt oder die Summen völlig überzogen.

Naja, als Erziehungsberechtigter bist du dafür verantwortlich was dein Sohn am PC macht und müsstest illegalen Aktionen eigentlich durch Aufsicht, Webfilter etc. entgegenwirken. Realistisch gesprochen: Sei froh, dass es nur 915 EUR sind. Das ist noch eine vergleichsweise gnädige Strafe.

GammaFoto  04.09.2018, 17:21
als Erziehungsberechtigter bist du dafür verantwortlich was dein Sohn am PC macht und müsstest illegalen Aktionen eigentlich durch Aufsicht, Webfilter etc. entgegenwirken

Er ist 16! Und damit strafmündig. Seine Fehler sind sein Problem!