Nachtschicht in der Ausbildung - Zuschläge?

5 Antworten

Zunächst muß erstmal geklärt sein, wie alt Du bist. Solltest Du jünger sein als 18, dann hat der Ausbilder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, denn Jugendliche unter 18 dürfen nicht länger als bis 22 Uhr beschäftigt werden. Im Falle dass du über 18 Jahre alt bist, überprüfe mal, ob der Betrieb in einem Arbeitgeberverband organisiert ist und sich an Tarifverträgen halten muss. Im Lohntarifvertrag ist mit Sicherheit ein Nachtzuschlag vereinbart, der Dir dann auch zusteht. Zahlt der Betrieb an andere Mitarbeiter diesen Zuschlag, dann muss er sich an das Gleichbehandlungsgesetz und an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten!

in der regel ja! nachtschichten sind eigentlich immer besser bezahlt. allerdings hätte dich dein Ausbildner eigentlich nicht in die Nachtschicht einteilen dürfen (ist jedenfalls bei uns so), genauso wie sonntagsverkäufe für auszubildende eigentlich nicht erlaubt sind. ich würde mal in deinem Vertrag nachschauen oder direkt bei euch in der Firma nachfragen. Fragen darf man immer!

Duz bekommst als Azubi das festgeschriebene "Gehalt". Erst wenn Du ausgelernt hast und z.B. auf Stundenlohnbasis arbeitest erhälst Du die Zuschläge. Solltest Du unter 18 sein, gilt eh das Jugendschutzgestz für Dich, heißt um 22:00 Uhr ist Schluß mit arbeiten. Manche AG´s geben Depotstunden für die Mehrarbeit oder NAchtarbeit, heißt Du könntest dann mal einige Tage zusätzlich frei machen. Frag einfach mal den Ausbilder wie das im Unternehmn gehandhabt wird.

  1. frage vorweg ...... bist du volljaehrig ????

wenn nicht, kann dein ausbilder es garnicht erlauben, weil du unter das

jugendschutzgesetz faellst.... und damit ist es ungesetzlich !

friezone 
Beitragsersteller
 24.05.2011, 12:38

Jap, bin 23

Soweit ich weiß,bekommt man in der Ausbildung keinerlei Nachtzuschläge! Deshalb werden viele Schüler in solchen Berufen,in denen Nachtarbeit gemacht wird, ja auch gerne dafür ausgenutzt- vor allem zu gewissen Feiertagen!