Darf die Tante von meinen verstorbenen Freund Whatsapp oder SMS Nachrichten auf seinem Handy von uns lesen, obwohl ich ihr das untersagt habe?
Mein Freund ist vor kurzen verstorben und sein Handy wurde von der Kripo einbehalten. Nach Beendigung der Ermittlungen wurde das Handy an seine Tante weitergegeben und sie fragte mich nach dem Entsperrcode, ich gab ihr natürlich einen Falschen, weil ich absolut nicht möchte, das sie unsere Chatverläufe (SMS und Whatsapp) liest. Heute sagte mir die Tante, das sie beim Anbieter den PUk beantragt hat, und das sie im Internet geschaut hat und es nicht verboten sei, die Chats zu lesen.
Meine Frage: Darf die Tante die Chats lesen, auch wenn ich ihr das ausdrücklich untersagt habe? Und wenn nein, wie gehe ich dagegen vor?
6 Antworten
Zunächst mal mein Beileid.
Nein, die Tante darf das natürlich nicht lesen.
Und ich bezweifle auch, dass sie so ohne weiteres die PUK bekommt.
Das hab ich noch nie gehört - aber nichts ist unmöglich.
Ich finde das reichlich frech von ihr.
Und wenn das Erbe ausgeschlagen wurde und sie zudem gar keine Erbin ist, würde ICH mich mit dem Anliegen mal an einen Anwalt wenden. Oder Du schaust mal, ob es bei Euch eine kostenlose Rechtsberatung gibt.
Sie darf das Handy dann nämlich gar nicht haben.
Wäre erstmal die Frage warum sie das Handy eines verstorbenen bekommt. Wenn sie die rechtmäßige Erbin ist, was wohl der Fall sein wird weil ich mir sonst nicht vorstellen kann auf welcher rechtlichen Grundlage ein Provider ihr sonst helfen sollte ein Handy zu entsperren, dann darf sie die Nachrichten auch lesen.
Sie ist nicht die rechtmäßige Erbin
Hallo sagoD,
Zunächst einmal mein herzliches Beileid für deinen Verlust!
Ich bin zwar kein Anwalt, aber meines Wissens nach unterliegen Chatverläufe mittlerweile dem Briefgeheimnis.
Demnach wäre ein unerlaubtes mitlesen des Chats strafbar.
Allerdings weiß Ich nicht wie sich die Rechtssprechung im Falle des Todes einer Person auslegt. Dazu müsste geklärt werden ob Du alleine als Partei ausreichst das Briefgeheimnis zwischen dir und deinem Freund rechtlich aufrecht zu erhalten.
Ich wünsche dir und allen angehörigen viel Kraft!
LG
Dankeschön... Ich hoffe auch das ich als einzelne Person ausreiche, das zu untersagen.. Ich glaube mein Freund hätte das auch nicht gewollt
Frag doch den Provieder
Was die Tante mit dem Handy ihres Neffen macht, geht euch absolut nichts an. Selbstverständlich darf sie nach dessen Tod alles lesen, was da steht. Deshalb überlegt man sich normalerweise immer vorher, was man in Chats so alles von sich gibt.
Danke, laut ihrer Aussage bekommt sie die Puk mit Sterbeurkunde. Ihre Familie hat das Erbe vorgestern ausgeschlagen beim Amtsgericht...