Drohung mit Gerichtsvollzieher!

12 Antworten

Ein Gerichtsvollzieher kommt frühestens, wenn der gläubiger einen Titel hat. Dazu muss er dir einen Mahnbescheid schicken, auf den du keinen Widerspruch einlegst, oder dich verklagen. Also ein offizieller Gerichtsvollzieher kann nicht kommen !!!! Sollte sonst irgendwer erscheinen, Polizei anrufen und Anzeige erstatten.

Klingt alles sehr merkwürdig.

  • Hast du den Vertratg bei dem Gewinnspiel abgeschlossen und nicht gekündigt?

  • Stimmt das mit den vier Briefen?

  • Hat es ein Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid gegeben?

Ein Gerichtvollzieher braucht einen vollstreckbaren Titel (bspw. Vollstreckungsbescheid), damit er bei dir pfänden darf.

habe heute einen Anruf bekommen von einer Dame einer Vollstreckungsbehörde

Unwahrscheinlich, dass das tatsächlich jemand von einer Behörde war.

Was mache ich wenn wirklich jemand kommt?

Ich gehe zu 99% davon aus, dass niemand kommt. Ein Gerichtsvollzieher benötigt einen Titel, um vollstrecken zu können, und den gibt es anscheinend nicht.

Um einen Gerichtsvollzieher schicken zu können, brauchen die einen Titel, d.h., die müssen vor Gericht schon mal gegen Dich gewonnen haben.

Ist das nicht der Fall, mach es wie ich leg Dir für's nächste Mal ein Trillerpfeife neben das Telefon!

Natürlich hat die Polizei recht - keinen Pfennig zahlen!

Du kannst heute schon einmal beim Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) anrufen und dort nachfragen, wer der für deine Straße zuständige Gerichtsvollzieher ist. Wenn dann morgen tatsächlich jemand kommt, läßt du dir den Dienstausweis zeigen. Wenn er der Gerichtsvollzieher ist, läßt du ihn herein und besprichst die Angelegenheit mit ihm. Wenn nicht, mach einfach die Tür zu. Sei ganz unbesorgt. Es wird niemand erscheinen. Diese Leute drohen per Telefon und versuchen, dich einzuschüchtern. Wenn du wieder einen Anruf erhältst, leg einfach auf!

Ein Gerichtsvollzieher kann ohnehin erst nach rechtkräftig abgeschlossenem Zivilgerichtsverfahren eingeschaltet werden. Du würdest doch wissen, ob du seit 2012 Mahnverfahren oder andere Prozesse geführt hast, die sich um ein Gewinnspiel drehten.

PatrickLassan  10.02.2015, 14:34

Wenn man einem Mahnbescheid nicht widerpsricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Ein Gerichtsverfahren ist dann nicht erforderlich.

Doofe  10.02.2015, 14:53
@PatrickLassan

Ja, stimmt. Ich hatte ja oben auch "Mahnverfahren oder andere Prozesse" geschrieben.