Drittschuldner! DRINGEND!

9 Antworten

Wenn ein Gerichtsvollzieher etwas von dir will, hat er einen Auftrag von einem Gericht. Also muss etwas gegen dich vorgelegen haben, was und warum auch immer, es wurde ein Urteil gegen dich erlassen.

Darüber mußt du eigentlich vorher schon informiert worden sein. Wenn diese Infos eventuell von deiner Mutter unterschlagen wurden, das ist aber nicht die Sache des Gerichtsvollziehers, sondern deine!

Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29

PatrickLassan  05.07.2014, 20:13

Anscheinend ist der Fragesteller Drittschuldner, zumindest verwendet er den Begriff in der Überschrift. Seine Mutter hat also anscheinend ihm gegenüber eine Forderung, und diese wird gepfändet.

KittieChaos 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 20:16
@PatrickLassan

Was bedeutet das dann jetzt genau? Ja ich soll der Drittschuldner sein!

hauseltr  06.07.2014, 12:33
@PatrickLassan

Seine Mutter hat also anscheinend ihm gegenüber eine Forderung, und diese wird gepfändet.

Wohl eher umgekehrt! Gegen die Mutter liegt eine Pfändung/Forderung vor, für die die Tochter jetzt, warum auch immer, als zur Kasse gebeten werden soll, z.B. wegen einer Bürgschaft.

PatrickLassan  06.07.2014, 18:05
@hauseltr

Dann erkläre mir mal, wieso die Fragestellerin den Begriff 'Drittschuldner' verwendet? Ich nehme an, du weißt, was ein Drittschuldner ist.

Wie von PatrickLassan schon zutreffend ausgeführt, ist man als Drittschuldner derjenige, gegen den der Schuldner einen Anspruch hat. Du bist also nicht Schuldner, Du bist nur sog. Drittschuldner. Deshalb gibt es auch keinen Titel gegen Dich, sondern nur gegen Deine Mutter.

Deine Mutter hat also einen angeblichen Anspruch gegen Dich. Jedenfalls vermutet der Gläubiger das.

Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dieser Anspruch gepfändet (Du darfst das Geld nicht an Deine Mutter auszahlen, sondern musst es zunächst zurückbehalten) und dann im späteren Verlauf an den Gläubiger auskehren, dem es zur Einziehung überwiesen wurde.

Zunächst bist Du jedenfalls verpflichtet innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des PfüB eine Drittschuldnererklärung abzugeben, § 840 ZPO. Das solltest Du auch tun, weil der Gläubiger sonst Einziehungsklage gegen Dich erheben wird (und die Kosten dafür trägst Du bei nicht abgegebener Drittschuldnererklärung im Wege des Schadenersatzes selbst dann, wenn Deine Mutter doch keine Ansprüche gegen Dich hat). Aus § 840 ZPO ergibt sich auch der Umfang der abzugebenden Drittschuldnererklärung.

Ein typischer Grund für einen solchen PfüB wäre z.B., dass Deine Mutter Dein Konto mit nutzt bzw. Geld für sie darauf eingeht, was Du ihr gibst (sie hätte darauf ja auch einen rechtlichen Anspruch). So eine Nutzung von Konten Dritter durch einen Schuldner ist für Gläubiger besonders vorteilhaft, weil die Pfändungsfreigrenzen dann nicht mehr gelten.

Welcher Anspruch jedoch genau gepfändet wurde, ergibt sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der Dir zugestellt worden ist. Den solltest Du Dir aufmerksam durchlesen.

Holzstiel  05.07.2014, 22:42
weil die Pfändungsfreigrenzen dann nicht mehr gelten.>

Die 4 Wochen Schonfrist aus § 850k ZPO sind trotzdem einzuhalten, weil ein Gemeinschaftskonto auch in ein Einzelkonto geändert und dann in ein P-Konto umgewandelt werden kann!

Wer ist denn der Gläubiger? Das muß auch im Schreiben stehen. Vielleicht hat deine Mutter irgendwas auf deinen Namen bestellt? Frag deine Mutter und ruf den Gerichtsvollziehr an, der wird dir auch etwas dazu sagen können.

Mindermeinung  05.07.2014, 21:28

Drittschuldner != Schuldner

KittieChaos 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 20:10

Nein, es geht wohl um eine Sache die 99 passiert ist, da hat sie wohl mal eine Ratenzahlung gehabt die sie dann monatlich abgedrückt hat und auf einmal nicht mehr bezahlt hat. Nun das...

Wenn Deine Mutter irgendwann auf Deinen Namen etwas bestellt hat, in keinem Fall bezahlt und den Mahnbescheid des Amtsgerichtes , dem sie in keiner Weise widersprach, womit die Rechtskraft eintrat , vor Dir verheimlichte, bist Du der Schuldner und unterliegt der Pfändung. Dies ist allerdings nur eine Vermutung von mir.Wenn dem so sein sollte, hat Deine Mutter eine Vorspiegelung falscher Tatsachen inszeniert, im Extremfall einen Betrug begangen, für den Du jetzt haftbar gemacht wirst. Liebe Grüße

Ein Drittschuldner ist jemand, gegen den der Schuldner eine Forderung hat.. Gepfändet wird der Anspruch, den der Schuldner (in diesem Fall deine Mutter) gegen dich (den Drittschuldner) hat. Um welche Art von Forderung es sich handelt, steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.

http://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldner

KittieChaos 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 20:13

Das heißt also das meine Mutter gegen mich eine Forderung hat? Sprich die wollen jetzt wissen ob ich noch iwas an meine Mutter zu zahlen habe damit die das kriegen oder wie? Entschuldige aber auf diesem Gebiet bin ich echt eine Null