Mieter als Drittschuldner?

8 Antworten

Nun sagte mir der GV ich muss die Miete bis zur vollständigen Bezahlung an den Anwalt der Handwerkers überweisen.

Das hat er Dir sicher nicht nur gesagt, sondern auch schriftlich mitgeteilt.

Hat der Gerichtsvollzieher für irgend eine Rechnung einen Titel, hat er u. U. mehrere Möglichkeiten, die Forderung einzutreiben. Er sucht sich die aus, die seiner Meinung nach die wirkungsvollste ist.

Lohnpfändung: Dazu müßte der Schuldner erst einmal ein Arbeitsverhältnis haben udn der Arbeitgeber müßte dem GV bekannt sein.

Kontosperrung/-pfändung: Nützt nichts, wenn das Konto bereits stark im Minus ist. Und natürlich auch nicht, wenn es gar kein Konto gibt.

Pfändung der Miete: Scheint die einfachste Möglichkeit hier zu sein und deshalb Mittel der Wahl

Zwangsgrundschuld: Entfaltet erst Wirkung, wenn das Haus verkauft oder im Extremfall zwangsversteigert wird. Gibt es dann noch andere Gläubiger schaut man in die Röhre.

Für Dich ist wichtig, dass Du das machst, was das Gericht, vertreten durch den Gerichtsvollzieher, von Dir verlangt. Alles andere wäre Unterschlagung. Bei einer Lohnpfändung kann der Arbeitgeber auch nicht einfach sagen, mir egal, ich überweise trotzdem an den AN.

Sollte deswegen die Vermieterin sauer auf Dich sein, erkläre ihr ruhig, dass Du mit der Sache nichts zu tun hast und offenbar ein Gericht entschieden hat, dass die HW-Rechnung zu zahlen ist und das schließlich nicht auf Deinem Mist gewachsen ist.

Ronox  07.07.2018, 00:16
Hat der Gerichtsvollzieher für irgend eine Rechnung einen Titel, hat er u. U. mehrere Möglichkeiten, die Forderung einzutreiben. Er sucht sich die aus, die seiner Meinung nach die wirkungsvollste ist.

Nein, die sucht er sich nicht aus, sondern er wird vom Gläubiger für konkrete Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt (Vollstreckungsauftrag). Mal abgesehen davon, dass für Forderungspfändungen nicht der Gerichtsvollzieher zuständig ist (er stellt den Beschluss nur zu). Von einer Zwangshypothek (nicht Grundschuld) ganz zu schweigen, denn die trägt natürlich nicht der Gerichtsvollzieher in das Grundbuch ein und sie "entfaltet ihre Wirkung" mit der Eintragung und nicht erst im Versteigerungsfall.

Für Dich ist wichtig, dass Du das machst, was das Gericht, vertreten durch den Gerichtsvollzieher, von Dir verlangt. Alles andere wäre Unterschlagung.

Der Gerichtsvollzieher vertritt nicht das Gericht und das wäre auch keine Unterschlagung.

peal13 
Beitragsersteller
 06.07.2018, 14:55

Vielen Dank für die Antwort aber wie erklärt man einem Menschen der die deutschen Gerichte und Gesetze nicht anerkennt, das er im Unrecht ist. Meine Vermieterin sagte mir wörtlich, sie sei eben kein Personal mehr der BRD, ich aber schon und dass sei der Grund weshalb man jetzt an mich herantritt, da man bei Ihr nichts holen könne. und sie erwarte weiterhin die Mietzahlung von mir. Meine Befürchtung ist, wenn ich die Miete verweigere bekomm ich richtig Krach mit Ihr da sie schon ziemlich fanatisch ist und mir auch das Leben schwer machen könnte.

bwhoch2  06.07.2018, 15:02
@peal13
wie erklärt man einem Menschen der die deutschen Gerichte und Gesetze nicht anerkennt, das er im Unrecht ist.

Ist auch gar nicht Deine Aufgabe. Da gibt es andere Instanzen.

Aber mal die Gegenfrage: Die Geldscheine, die in unserem Land als Zahlungsmittel anerkannt sind, drücken doch u. a. aus, dass sich die Zentralbank, der sich auch die BRD "unterworfen" hat, verpflichtet, die aufgedruckten Werte anzuerkennen und ggf. auch in andere Werte, z. B. andere Währungen zu tauschen.

Wenn also Deine Vermieterin absolut der Meinung ist, dass sie nicht zum Personal der von Ihr angezweifelten BRD gehört, kann es ihr doch auch egal sein, wem Du das wertlose Zeugs, also Deine Banknoten gibst. Wieso ist sie überhaupt darauf aus, von Dir monatlich Geld zu bekommen, wenn sie den Staat, der u. a. auch durch das Geld repräsentiert wird, von vornherein ablehnt.

Im Übrigen erkennt sie dann auch nicht die Gesetze der BRD an. Sie kann sich also auch nicht darauf berufen, wenn sie Dir gegenüber irgendwas rechtlich durchsetzen will. Schon alles recht merkwürdig. Meinst Du nicht?

Natürlich könnte es sein, dass sie Dir das Leben schwer macht, aber was glaubst Du wird Dir erst blühen, wenn Du die Miete nicht an den Gerichtsvollzieher zahlst? Ordnungsgeld? Bußgeld? Freiheitsstrafe? Frag doch mal den Gerichtsvollzieher.

peal13 
Beitragsersteller
 06.07.2018, 16:33
@bwhoch2

:-) :-) :-) die GV eine nette Dame, die ich auch kenne (wohne hier auf dem Land) sagte, vermutlich, wenn ich nicht an den Anwalt des Handwerkers zahle wird nichts passieren und das ganze wird eingestellt.......... Kopf klatsch..... Nun merkwürdig sehr, eigentlich reif für die Zeitung. Was deine Frage angeht habe ich eigentlich mehr Sorge wie meine Vermieterin mir das Leben schwer machen könnte und mich anfangen könnte zu drangsalieren. Inzwischen habe ich auch den Handwerker der m.E. eine viel zu hohe RG gestellt hat und ehrlich gesagt Pfusch abgeliefert hat gesprochen. Er ist der Meinung ich müsse an ihn bezahlen.

Was ich nun gerne von der Community wissen möchte, was würde passieren, wenn ich sofort die Mietzahlung einstellen würde und z.b. von einer gut betuchten Tante die Miete als Schenkung bezahlt bekommen würde. Diese Tante hat natürlich nichts mit dem Mietvertrag zu tun. ist nur eine Tante die mich ganz doll lieb hat und meine Miete an meinen Vermieterin überweißen würde oder wenn meine Vermieterin mich kostenlos hier wohnen lassen würde, dafür das ich ihr Haus in Stand halte und mich um alle Reparaturen selbst kümmern würde

Sorry aber ich will hier wohnen bleiben und wenns geht ohne ständigen Ärger

Wenn der GV einen Beschluss hat, dann ist der rechtskräftig. Deine Vermieterin müsste dagegen vorgehen oder eben zahlen. Du wirst dich an die Anweisung des GV halten müssen. Am besten, gib ihm nen Kaffee und frage ihn, was deine Vermieterin sonst noch für Optionen hat. Immerhin darf sie nur auf den Grundbetrag gepfändet werden.

Merkwürdig ist eher, dass sie kein Konto hat. Reichsbürger hin oder her. Wahrscheinlich hat sie noch andere Baustellen. Lass dich da lieber nicht rein ziehen. ich muss dir aber auch sagen, dass solche Sachen nur sehr selten gut ausgehen. Meist gibt es dann richtig Ärger mit dem Vermieter. Die sind dann oft in der Zwangslage, dass sie von wenig Geld nichts zahlen konnten und nun gar nichts mehr haben.

Das ist ähnlich wie eine Lohnpfändung. Der Gläubiger geht an die Einkünfte des Schuldners. Wenn Du gegen den GV handelst hast Du ein Problem.

Ich rate dir dringend davon ab, das Geld an deine Vermieterin zu zahlen. Sie ist nämlich nicht mehr Inhaberin der Mietforderung. Das ist jetzt der Handwerker. Solltest du das Geld trotzdem an die Vermieterin zahlen, kann der Handwerker trotzdem wieder auf dich zurück kommen und das Geld von dir verlangen. Im schlimmsten Fall zahlst du also doppelt.

Der Rechtsstreit zwischen deiner Vermieterin und dem Handwerker wird übrigens nicht auf deinem Rücken ausgetragen. Das einzige was sich für dich ändert ist die Person, an die du die Miete überweist. Es mag sein, dass dadurch das Verhältnis zwischen dir und deiner Vermieterin beeinträchtigt wird. Aber das hat natürlich keine rechtliche Relevanz.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Handwerkers dürfte im übrigen auch rechtmäßig sein. Er kann sich aussuchen, ob er Mietforderungen, Autos oder Bargeld pfänden lässt. Die eidesstattliche Versicherung wird erst dann relevant, wenn bei der Vermieterin nichts zu holen ist.

Ich würde zum Mieterschutzbund gehen und mich informieren..

an den Handwerker würde ich nicht zahlen.

uni1234  06.07.2018, 14:59

Ganz schlechte Idee. Der Mieter zahlt am Ende doppelt wenn er deinem Rat folgt. Die Rückforderung zu viel gezahlter Mieter von einer Reichsbürgerin wird bestimmt witzig.

Idris164  06.07.2018, 15:01
@uni1234

Es muss ein extra Konto geben vom GV. Ich würde also weder an die Vermieterin zahlen noch an den Handwerker direkt. Das ist definitiv nicht falsch

Ronox  07.07.2018, 00:12
@Idris164

Natürlich ist das falsch. Der Gläubiger hat die Forderung gepfändet (und zur Einziehung überweisen lassen) und der Drittschuldner (Mieter) darf nicht mehr an den Vermieter leisten. Tut er das doch, dann kann er gerade noch einmal an den Gläubiger bezahlen, denn nur an ihn kann er jetzt noch schuldbefreiend leisten. Darüber hinaus hat der Gerichtsvollzieher mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nichts zu tun, bis auf dass er ihn zustellt. Der Beschluss wird vom Vollstreckungsgericht erlassen.