Drei Wochen vor Mietbeginn teilt Vermieter mit, daß Einzug nicht mehr möglich ist da er Wohnung jetzt verkaufte! Brauchen Hilfe!?
Hallöle Meine Schwester mietete eine Wohnung zum 1.8.17 für sich und ihre Kinder (20 und 13), hat natürlich einen Mietvertrag dafür. Sie kündigte ihre Wohnung, ihre Tochter kündigte ihre Arbeit, hat auch schon in der neuen Stadt (400km entfernt vom bisherigen Wohnort) eine neue Arbeit usw., usw. Heute rief der Vermieter an: "Sie können die Wohnung nicht mehr beziehen denn ich habe sie verkauft und der neue Eigentümer wird dort selbst einziehen! Nun ist sie mit ihren kids ab 1.8. ohne Wohnung und wir sind fix und fertig. Nein, ihre jetzige Wohnung ist bereits neu vermietet und deshalb kann sie die Kündigung nicht zurückziehen. Könnt ihr was raten? Wir wissen nicht weiter.
Sie könne zwar kurz einziehen aber der Käufer würde sie dann eh wegen Eigenbedarf rausklagen.
13 Antworten
Neben dem Rat zum Anwalt, der eine einstweilige Verfügung gegen den neuen Eigentümer erwirken sollte, damit dieser nicht in die Wohnung einzieht und damit vollendete Tatsachen schafft, würde ich eine Anzeige wegen Betrugsverdachts gegen den alten Eigentümer erstatten.
(Nein, ich werde nicht erläutern, was daran Betrug ist, man möge den §263 StGB selbst lesen).
Der neue Eigentümer hat kein Recht, die Wohnung zu beziehen, dem Anwalt obliegt es, das Recht Deiner Schwester durchzusetzen.
Inwieweit danach der Neueigentümer vom Kaufvertrag zurücktritt oder Schadensersatz verlangt, ist nicht Euer Problem.
Wenn ein rechtsgültiger Mietvertrag zustande kam - er muss beiderseits unterschrieben worden sein, bricht ein Kauf nicht die Miete. Das bedeutet, der Vermieter kann zwar das Objekt verkaufen, der neue Eigentümer übernimmt aber den Mietvertrag und Sie als Mieter.
Der neue Eigentümer kann dann erst mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf kündigen.
In jedem Fall aber ist der jetzige Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn Sie trotz unterschriebenem Mietvertrag nicht einziehen können. Das aber würde ich mit einem Fachanwalt für Mietrecht klären.
"Sie können die Wohnung nicht mehr beziehen denn ich habe sie verkauft und der neue Eigentümer wird dort selbst einziehen!
Der Vermieter darf zwar verkaufen aber er kann jetzt nicht einfach sagen, dass die Schwester nicht einziehen kann.
Der Vermieter macht sich Schadenersatzpflichtig und da kann einiges an Kosten auf ihn zu kommen.
Lagerung der Möbel, Hotelkosten bzw. Mehrkosten für Ersatzwohnung usw.
Hier gilt auch erst mal Kauf bricht nicht Miete, aber der neue Eigentümer könnte Eigenbedarf anmelden, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Da hier aber gerade erst ein Mietvertrag geschlossen wurde, könnte man von dem jetzigen Eigentümer bestimmt eine Entschädigung einklagen.
Diesbezüglich würde ich mich sofort an einen Anwalt wenden.
Kauf bricht die Miete nicht, immerhin hat sie schon einen Vertrag und der neue Eigentümer wird der neue Vermieter. Wenn die sich querstellen, hilft nur ein Anwalt, der sie ganz schnell in Grund und Boden klagt. Der bisherige Vermieter hat dazu NICHTS zu melden und sein Wort hat NULL Bedeutung.
der sie ganz schnell in Grund und Boden klagt.
Bei unserer Justiz geht gar nichts schnell!
Kauf bricht nicht Miete. Der abgeschlossene und beidseits unterzeichnete Mietvertrag bleibt voll rechtswirksam. Der Vermieter (Verkäufer) haftet dir bzw. deiner Schwester gegenüber für sämtliche Aufwendungen für den Fall, dass er ihr die Wohnung nicht spätestens am 1 August übergibt.