Dreckige Wohnung hinterlassen
Hallo zusammen, ich ziehe am 01.09.2014 in meine neue Wohnung. Nun war ich neulich kurz in der Wohnung um sie abzumessen und musste leider feststellen das die Vormieterin die Wohnung leider in einem dreckigen zustand hinterlassen hat. An fast allen Steckdosen und Lichtschaltern im Haus sind Fettflecken. Die Lampen sind teilweise sogar bedeckt mit Fettflecken. Die Fenster sehen so aus, als ob diese noch nie geputzt wurden. An den Türnahmen ist irgendeine Flüssigkeit ausgelaufen und im Kühlschrank genauso. Muss ich mir das gefallen lassen und selber die Wohnung putzen? Dafür hinterlässt man doch eine Kaution oder?
Ich möchte mich gerne mit dem Immobilienmakler nochmal treffen und mit ihm die Sache nochmal durchgehen. Aber vorab möchte ich noch wissen ob ich im Recht bin. Es ist doch logisch das man eine Wohnung sauber hinterlässt. Danke schon mal.
7 Antworten
Kommt ja aber auch darauf an, wie die Absprache mit dem Vormieter war.
Vielleicht wollte der Vermieter noch Renovierungsarbeiten vornehmen und in diesem Fall braucht man die Bude nicht auf Hochglanz zu bringen.
Das sieht man doch aber auch bevor man in die Wohnung zieht oder?
Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Manchmal reicht schon besenrein. Aber wenn man ordentlich mit dem Vermieter spricht, vielleicht kommt er Dir wegen des Aufwandes entgegen.
Was hat der Makler damit zu tun?
Alles was mit dem Vertrag und der Wohnung zu tun hat klärt man mit dem Vermieter.
Es ist doch logisch das man eine Wohnung sauber hinterlässt.
Für Leute mit gesundem Menschenverstand ja.
Nach Mietrecht bzw. BGH müssen Mieter, wenn sie die Wohnung besenrein zurückgeben müssen, nur grob ausfegen.
Du hast also einen Mietvertrag ohne vorherige Sichtung der Mietsache unterschrieben?
Dann ist sowohl die Auswahl der Wohnung ungeschickt auch als die Entscheidung für einen Makler (die war vorher schon ungeschickt).
Du kannst die Wohnung ablehnen, wenn du noch keinen Mietvertrag unterschrieben hast.
seltsam....
Das wirst Du Dir gefallen lassen müssen (→ http://www.urteile-mietrecht.net/Miete34.html ).
Doch aber als ich mir die Wohnung angesehen habe, hat sie noch in der Wohnung gewohnt und diese war teilweise abgedeckt oder vollgestellt mit Kartons, da sie am packen bzw streichen war.