Doppelschicht im Krankenhaus
Kann die Pflegedienstleitung Doppelschichten anordnen? Auf unserer Station hat sich ein Kollege um 18.05 Uhr krank gemeldet für den Nachtdienst (Dienstbeginn 19 uhr). Die Pflegedienstleitung hat gemeint der Spätdienst (seit 10:45 bzw. der 2. seit 13 Uhr im Dienst) solle doch den Nachtdienst auch noch mit machen. Was heißen würde die Kollegin hätte von 10:45 Uhr -7:15 Dienst mit 3,5 Std. Bereitschaft. Geht das überhaupt?
8 Antworten
Deine PDL macht sich strafbar, wenn sie eine solche Arbeitszeit anordnet. Maximal möglich sind 11 Stunden Arbeitszeit zzgl. Pausen. Das heißt, das maximal 12 Stunden möglich sind. Meine Variante wäre: späten Spätdienst 12 Stunden (incl. Pausen)arbeiten lassen. Einen Frühdienst schon um 1 Uhr nachts kommen lassen und ebenfalls 12 Stunden (incl. Pausen) arbeiten lassen. Auf jeden Fall ist es unkollegial, sich erst eine Stunde vor dem Dienstbeginn krankzumelden (besonders vor dem Nachtdienst). Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, was jeder Arbeitnehmer einzuhalten hat. Arbeitgeber haben Ihren Mitarbeitern diesbezüglich eine besondere Fürsorgepflicht. Wende Dich bitte diesbezüglich ganz dringend an Euren Betriebsrat.
Besser hätte ich es auch nicht sagen können...Gruß von einem Betriebsrat!!
Hallole,
es ist so, daß zwischen zwei Schichten mindestens 9 Stunden Ruhezeit sein müssen. Das ist im TDL so vorgeschrieben und soweit ich weiß auch gesetzlich so geregelt. Natürlich kann in Notfällen die Zeit in gegenseitigem Einvernehmen etwas gekürzt werden. Aber es geht auf keinen Fall das die PDL nahtlos einen 2.Dienst an den ersten anhängen darf. Dies kann die Pflegekraft guten Gewissens verweigern. Außerdem ist das schon gefährliche Pflege!
Ach so, Frühdienst kann natürlich nicht schon um 1.00 Uhr nachts beginnen. Dies ist Nachtdienst und nix Anderes. Ansonsten kann ich Dir auch nur raten Dich an den Personalrat oder an Ver.di zu wenden.
Grüßlis
Es ist schon eine Weile her, daß ich in der Pflege war, aber bei uns war es nicht erlaubt (Bayern). Ich weiß nicht, ob das länderweise geregelt wird oder bundeseinheitlich, aber ich würde auf jeden Fall beim Betriebsrat nachfragen oder bei der Personalvertretung. Eine solche Frage muß bei Euch geregelt sein. Gruß, q.
Da sich solch lange Arbeitszeit auch auf die Leistung und Konzentration negativ auswirkt ist das gerade im Kranken- und Pflegebereich meines Erachtens nicht in Orndung.
Würde gerne wissen, wie die rechtliche Seite aussieht.
Was "Mister RR" schreibt ist vollkommen richtig!!! Der einzige Grund wäre das kein anderer erreichbar ist. Denn dann kommt das große "ABER" ins Spiel. Die Patientenversorgung muss gewährleistet sein. Wenn dies nicht der Fall ist muss der Dienst im Notfall so übernommen werden. Muss aber von der PDL achgewiesen werden.