Stechuhr - Dienstbeginn
Wir sind gerade am diskutieren.
Vielleicht weiß hier jemand was genaues. Es geht um den Dienstbeginn, wo man hier rechtlich sein muss.
Genau ist es der öffentliche uniformierte Dienst. Nehmen wir mal an 14.10 Uhr ist Dienstbeginn laut Dienstplan. Die Frühschicht hat um 14.20 Dienstschluss. Das ist schon knapp bemessen. Letztes Jahr gab es noch Gleitzeit für früheres Kommen oder späteres Gehen - wurde aber jetzt eingespart.
Die Stechuhr befindet sich am Eingang des Dienstgebäudes, etwa 50m entfernt wird das benötigte Arbeitsgerät aktiviert und weitere 300m weiter befindet sich die Station für den Dienst.
Es gibt einige Kollegen, die stechen etwa 3 Minuten vor Dienstbeginn ein an der Stechuhr und sind bereits umgezogen und befinden sich auf den direkten Wege zur Station. Einige stechen 15 Minuten früher ein und ziehen sich dafür solange um, dass Sie zeitgleich mit den später kommenden Personal etwa am Dienstort ankommen.
Jetzt will der Dienstherr aber haben ohne jeglichen Zeitausgleich aufgrund Beschwerden das die Kollegen zu spät rauskommen, wenn Sie sich noch vor Dienstschluss wieder privat umziehen wollen, dass das Personal zeitiger einsticht und bereits um z.B. 14.10 schon am Dienstort ist.
Kann man dieses einfach durch eine Anordnung so durchsetzen? Dienstbeginn 14.10, einstechen muss aber bereits wenn schon umgezogen um 14.00 Uhr erfolgen - ohne Zeitausgleich, so das der Kollege um 14.10 am Dienstort ist. Abgerechnet wird laut Programm aber ab 14.10 und die 10 Minuten fallen jeden Tag unter "Kappungszeit" ohne Vergütung etc.
3 Antworten
Wenn Ihr Euch umziehen müsst, weil bestimmte Kleidung erforderlich ist (z.B. Uniform), gehört das zur Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Ich zitiere Dir mal was dazu aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde, § 2 Arbeitszeitgesetz:
"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Ist hingegen bei der Arbeit das Tragen bestimmter Kleidung vorgeschrieben oder folgen aus der Art der Tätigkeit Wasch- oder Umkleidezeiten, so gehören diese zur Arbeitszeit (BAG 19.9.2012 - 5 AZR 678/11). Nicht zur Arbeitszeit gehört das Umkleiden beispielsweise dann, wenn dies allein der persönlichen Vorbereitung dient. Etwas anderes gilt aber auch in diesen Fällen, wenn aufgrund der betrieblichen Verhältnisse bestimmte Umkleideräume benutzt werden müssen, wenn sich hieraus längere Wegezeiten innerhalb eines Betriebs ableiten."
Habt Ihr denn keinen Betriebs-/Personalrat? Wendet Euch mal an den. Der hat da auch ein Wörtchen mitzureden und kann dem AG mal die Rechtslage erklären.
Danke fürs Sternchen
Weiß gar nicht, warum das immer so ein Problem darstellt? Duschen gehört sich nach der Arbeitszeit und Umziehen gehört in die Arbeitszeit.
Bei uns gibt es die klassische Stechuhr gar nicht mehr, sondern wir machen alles digital über http://www.zeiterfassung-ed.de
Wundere mich, dass es noch so viele Betriebe gibt, bei denen alles manuell erledigt wird.
was habt ihr für ein problem?
ist doch in der industrie schon seid bald 20 jahren üblich.
Das ist treffend, es geht nämlich um das Übergabegespräch. Hier wird verlangt, das Dienstbeginn z.B. 14.10 der Kollege auf der Station zu sein hat, ergo hat dieser 10 Minuten früher unbezahlt einzustechen, am besten 15 Minuten früher wegen dem Rückweg des Kollegen.
Diese Anordnung ist bereits in Bearbeitung und kommt bald rauß.
Dies ist üblich wie ich gelesen habe und auch so ganz in Ordnung?
Seit über 30! Hab das schon vor über 30 Jahren so erlebt! Schichtwechsel war 6/14/22 Uhr. Es wurde aber vorausgesetzt, das man zur Schichtübergabe früher da war. da mitunter Sachen zu klären waren. Unbezahlt natürlich.
Duschen war möglich im Betrieb und zum Teil auch wohl notwendig. Natürlich NACH dem Ausstempeln...