wann wird man abgeholt wenn man den arrest nich antritt
hallo ich hab ma ne frage an euch ich hab 20 stunden bekommen die bis morgen fertig sein müssten hab ich aber nicht. ich mache meinen abschluss nach per abendschule jetzt frag ich mich 1. wie ist das wenn ich morgen nicht hin gehe wann kommt die polizei mit dem haftbefehl?2. wenn ich hingeh verpass ich 2 wochen schule sprich kann ich den ganzen abschluss in die tonne kloppen... auf der arrrestseite steht für leute die arbeiten müssen oder schule machen das die freitag hin müssen bis sonntag jeweils gildet dann das für mich? wie is es wenn ich meine stunden noch fertig bekomme allerdings nicht pünktlich fällt der arrest dann weg?ich hab irgendwo gelesen dann es ein paar tage/wochen dauert bis die polizei mit dem haftbefehl kommt ne freundin meint aber die kommen einen tag später oder sogar am gleichen tag wisst ihr da was drüber? danke für eure antworten schon mal
4 Antworten
Wenn Du den Arrest nicht antrittst, dann wird von der Arrestanstalt bzw. vom zuständigen Amtsgericht ein Vorführersuchen an die zuständige Polizei schriftlich erlassen. Bis das getippt ist, vergehen immer ein paar Tage. Bis die Polizei sich drum kümmern kann, sogar noch mal ein paar Tage.
Der Arrest soll nur dazu dienen, von Dir die Ableistung der Arbeitsstunden zu erzwingen. In dem Moment, wo die Arbeitsauflage erledigt ist, darf der Arrest nicht mehr vollstreckt werden, weil dann der Grund dafür weggefallen ist.
Das bedeutet für Dich: Reinhauen wie ein Blöder und hoffen, daß das zeitlich noch hinkommt. Sollten nur noch wenige Stunden offen sein, wenn die Polizei kommt, kannst Du auch mit denen verhandeln und ggf. noch einen Tag Frist rausschlagen, um die Stunden entgültig fertig zu machen. So bald die STunden erledigt sind, läßt Du Dir das SOFORT von der Einsatzstelle bestätigen und gibst die Bescheinigung auch so bald wie möglich beim Jugendamt oder beim Gericht ab. Solltest Du während dieser Zeit von der Polizei aufgegriffen werden, reicht es, wenn Du die Bescheinigung vorzeigst um zu verhindern, daß die Dich in die Arrestanstalt bringen.
cool. 20 läppische stunden und du hast es nicht mal geschafft, dich mit der staatsanwalt in verbindung zu setzen, um die sache vor ablauf der frist zu klären.
sorry: aber sowas dummes muss ja bestraft werden.
die polizei kommt, wenn die staatsanwaltschaft einen haftbefehl beantragt hat und ein richter diesen erlassen hat. warum sollen wir raten, wann das soweit ist?
sei mal ein mann und ruf morgen bei der staatsanwaltschaft an und klär das. und dann mach die 20 stunden.. zweieinhalb tage.. mann.. was soll das theater?
ich hab das jetzt noch mal gelesen... bei 20 stunden verpasst du zwei wochen. du willst also zwei stunden sozialstunden pro tag machen und das auch noch abends, weil du ja auf einer abendschule bist.
da fällt mir echt nix mehr zu ein. du hast übrigens auch wochenenden an der abendschule. da kann man stunden abreißen. das schafft man sogar an einem wochenende
ganz ehrlich: ich kann nur hoffen, dass du deine zeit absitzen musst. wenn du dem staatsanwalt am telefon mit diesen argumenten kommst, lässt er dich einfahren. und das mit recht. du warst einfach nur zu faul!!
dann entschuldige ich mich.
ok, dann will ich mal meinen unsinn unten revidieren und was sinnvolles schreiben:
was hindert dich daran, die stunden noch abzureissen?
die justiz hat kein grosses interesse daran, dich einzusperren. das macht ihr keinen spass, dir auch nicht, sinn und zweck sind umstritten.
ruf den staatsanwalt an. das kann man alles klären
das ich zu faul war hattest du recht aber ich werd die stunden im tierheim ableisten von morgends bis zu meiner abendschule und dann hab ich schule 2stunden pro tag währe völliger blödsinn.... den staatsanwalt wo bekomm ich die nummer her?
Die Staatsanwaltschaft ist für Beugearreste nicht zuständig. Hier ist der richtige Ansprechpartner direkt der Jugendrichter.
ich kenn das aus meiner zeit als zivi im tierheim. da musste ich mich um die sozialstunden-leute kümmern. da hat die staatsanwaltschaft die einteilung auf die plätze übernommen und war auch für die überwachung zuständig. ist aber auch schon ein paar jahre her und das kann ja auch von bundesland zu bundesland verschieden sein
Das ist nicht von Bundesland zu Bundesland, sondern von Jugendstrafrecht zu Erwachsenenstrafrecht unterschiedlich. Das, was Du meinst, war Tilgung von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit. DA ist in der Tat die StA zuständig. Darum geht es hier aber nicht.
ich rede nicht von gemeinnütziger arbeit als ersatz für geldstrafen, sondern von gemeinnütziger arbeit, umgangssprachlich "sozialstunnden", zu der jugendliche verurteilt wurden. die zuteilung erfolgte von der staatsanwaltschaft, die auch überwacht hat. die vermittlung erfolgte durch gemeinnützige vereine wie z.b. "die brücke e.v.", die sich um straffällig gewordene jugendliche kümmern.
das ganze war in bayern und ist sechs jahre her. ist mir aber noch recht gegenwärtig :-)
Das kann eigentlich nicht sein. Die Staatsanwaltschaft hat bei nach Jugendstrafrecht verurteilten mit der Strafvollstreckung rein GAR nix zu tun. Das läuft alles über das Jugendamt (ggf. dann auch über Träger wie die Brücke) und direkt über den Jugendrichter. Die Staatsanwaltschaft ist in der Strafvollstreckung ausschließlich für Erwachsene zuständig. Da das Bundesrecht ist, ist das vom Bundesland unabhängig. Und das war vor 10 Jahren genau so wie heute.
Nachtrag: Jetzt hab ichs, es gibt nämlich eine Ausnahme: Bei Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG macht das in der Tat die Staatsanwaltschaft. Aber in solchen Fällen können keine Beugearreste verhängt werden.
however :-)
du hast komplett alles falsch verstanden richtig lesen währe sinnvoll