Diskriminierung von Mietern durch Vermieter? Darf der Vermieter das?
Bei meinem Einzug vor 7 Jahren in meine Wohnung hing am Fenster eine Satellitenschüsselbefestigung, nicht in der Fassade, sondern im Fensterrahmen verschraubt. Die habe ich genutzt, Und jetzt nach 7 Jahren fand ein Vermieterwechsel statt. Dieser verlangt von allen Mietern die Beseitigung der Parabolantennen. Der Vermieter beruft sich darauf, dass das Mietshaus ein denkmalgeschütztes Gebäude sei ( das bezweifle ich auch) und die Optik dadrunter leidet, vermietet aber gleichzeitig das Dach des Gebäudes an einen Mobilfunkbetreiber, der ein riesigen Sendemast mit Parabolähnlichen Antennen aufgestellt hat. Die normale rechtliche Lage um die Aufstellung Solcher Parabolantennen ist mit bekannt. Meine frage ist: Greift hier nicht das Gleichbehandlungsgesetz? Darf der Vermieter einerseits solche Antennen aufstellen, weil er dafür Geld kassiert und gleichzeitig den anderen Mietern selbiges verbieten und sich auf den Denkmalschutz und die Ästhetik berufen? Hätte eine Klage aussicht auf Erfolg? Bitte um sachliche Hilfe. Foto vom Haus habe ich beigefügt um sich in etwa ein bild zu machen.
6 Antworten
Dieses Haus ist denkmalgeschützt? Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber warum nicht. Prüfe doch mal die Denkmalsliste Deiner Stadt. Das kannst Du bestimmt über das Bauamt erfahren.
Ansonsten: Solange es Alternativen gibt zum Satellitenempfang, kann der Vermieter das Anbringen von Parabolantennen an Fassade, Fenster oder Balkon, also überall, wo es sichtbar ist, tatsächlich verbieten. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Es muss allerdings ermöglicht werden, dass ein TV-Empfang auf andere Weise im Haus möglich ist. Breitbandkabel, Satelliten-Sammelanlage, Digitale terrestrische Antennen.
Wenn Du weiterhin auf Deinem eigenen Empfang bestehst, musst du eine Satellitenanlage ohne Montage so aufstellen, dass sie möglichst nicht sichtbar ist.
Wie man am Bild erkennen kann, beeinträchtigt die Mobilfunkantennenanlage das denkmalgeschützte Gebäude nicht wirklich. Auf ein Gleichbehandlungsrecht kannst Du Dich nicht berufen.
Das ändert insofern was an der Sachlage, dass sich der Eigentümer nicht auf den Denkmalschutz berufen kann, aber auch aus diesem Grund der Antennenmast auf dem Dach nicht verhindert werden kann.
Kurz zusammengefasst, Wildwuchs an Schüsseln an der Fassade muss der Eigentümer nicht dulden. Ein etwas größerer Antennenmast auf dem Dach hat damit nichts zu tun.
Wenn das Haus unter Denkmalscchutz stünde, dann fürfte er da auch so ein Ding nicht aufs Dach setzen. Er kann natürlich die Entfernung der einzelschüsseln verlangen, muß dann aber im Gegenzug dafür sorgen, das entweder eine zentrale Satelitenschüssel montiert wird. oder es für das Haus einen Kabelanschluß gibt.
Moin, also ich bezweifle mal stark, das dieses Haus DENKMALGESCHÜTZT sein soll. Das mit der Optik macht zwar Sinn aber ich denke mal du bist nicht der einzigste der eine Schüssel vor dem Fenster hat oder? Nach 7 Jahren besteht sowas wie ein Gewohnheitsrecht bei deiner Nutzung, wenn dein Vermieter dieses nun ändern will, muss er dir zumindest eine andere Möglichkeit des Fernsehempfangs anbieten. Ich denke mal ihr habt da Kabel. Das wäre aber eine Kostensache weil so ein Anschluss Geld kostet wenn hier nicht das Angebot durch den Vermieter getragen wird. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, vereinbare mal einen Termin beim Anwalt und der sollte dir sagen können, wie hier die Rechtslage bei euch ausschaut. LG
Ich habe mal meine Antenne in der Wohnung montiert mit einem Winkelhalter so dass die Antenne in die richtige Position gestellt werden konnte.
Bei einer Bekannten hatte ich einfach mal einen Standfuß gekauft; sie hatte wunderbaren Empfang, gerade auch bei stürmischem Wetter gab es dann keine Probleme.
Es ist völlig egal, ob das Haus denkmalgeschützt ist, oder auch nicht.
Wenn es den Mietern möglich ist, dass Fernsehsignal auf anderem Wege (Kabelanschluss) zu erhalten, kann der Vermieter die Montage von Sat-Schüsseln untersagen.
Greift hier nicht das Gleichbehandlungsgesetz?
Du meinst das AGG? Auf keinen Fall. Dieses Gesetz bezieht sich auf personenbezogene Merkmale und nicht auf die Nutzung irgendwelcher technischen Anlagen.
Ein Gewohnheitsrecht würde hier ebenso wenig greifen.
Darf der Vermieter einerseits solche Antennen aufstellen, weil er dafür Geld kassiert und gleichzeitig den anderen Mietern selbiges verbieten und sich auf den Denkmalschutz und die Ästhetik berufen?
Selbstverständlich! Grundsätzlich braucht der Vermieter nicht einmal einen Grund für das Verbot. Wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist, kann der Vermieter auch ein Verbot aussprechen, ohne hier irgendwelche Gründe anzuführen.
Du hast grundsätzlich nur die Wohnung gemietet. Alles außerhalb (also Fassade) gehört nicht zur Mietsache, weshalb auch keine Forderungen auf Nutzungen gestellt werden können.
Hätte eine Klage aussicht auf Erfolg?
Das kann Dir ein Anwalt erzählen. Meiner Meinung nach sind die Erfolgsaussichten gering, bzw. gar nicht vorhanden.
Das Mietshaus befindet sich weder in der Denkmalliste noch in der Denkmaldatenbank. Aber das ändert ja nichts an der Sachlage, oder?