Wie kann man Denkmalschutz loswerden?
Hallo, habe vor ein Grundstück zu kaufen, worauf früher zwei Denkmalgeschützte Gebäude standen. Eine wurde ohne Genehmigung abgerissen der zweite steht immer noch im Schlechtem Zustand. Die Frage kann mann sich gegen die auf mich kommende Wiederaufbauanordnung, Sanierungspflicht von Denkmalgeschützten objekten schützen, versichern? Ist es möglich die Teile des Grundstücks mit dem Geschützten Gebäude loszuwerden?
8 Antworten
Mit Konfrontation geht da gar nichts! Und das ist auch gut so.
Es kann gut sein, dass der Denkmalschutz ein Exempel statuiert, weil man sich so nicht mit sich umspringen lässt und man dann allen Schutz und alles Denkmalrecht in den Wind schießen könnte. Und dann würde ein ganz wichtiger Teil unserer Kultur verloren gehen.
Wenn man jemanden zu Rate zieht, der das auf Vernunfts-Beine stellt, dann kann man gemeinsam mit dem Denkmalschutz viel erreichen. Wenn aber der Karren schon in den Dreck gefahren ist und die Stimmung am Kochen ist, tut man sich da schwer. Es kann positiv sein, wenn dann jemand anderer ins Spiel kommt, aber nur mit vernünftigen Absichten.
Gegebenenfalls kann man das Baudenkmal durch Teilung des Grundstücks heraustrennen. Aber das geht nicht auf jeden Fall, es könnte aber eine Option sein, die man probieren kann.
Hallo, habe vor ein Grundstück zu kaufen, worauf früher zwei Denkmalgeschützte Gebäude standen.
Schön.
Eine wurde ohne Genehmigung abgerissen
Und sowas willst du kaufen?
der zweite steht immer noch im Schlechtem Zustand.
Tja, wenn man nie Geld in ein Gebäude steckt, verrottet es eben.
Die Frage kann mann sich gegen die auf mich kommende
Wiederaufbauanordnung, Sanierungspflicht von Denkmalgeschützten
objekten schützen,
Ja - indem du das Objekt nicht kaufst. Ansonsten nein. Und zudem treffen dich als Eigentümer ggfs. auch die Zwangsgelder wegen des nicht genehmigten Abrisses.
versichern?
Witzbold.
Ist es möglich die Teile des Grundstücks mit dem Geschützten Gebäude loszuwerden?
Das hinge davon ab, ob eine Realteilung des Grundstücks in dieser Form möglich wäre. Aber selbst dann - wer soll das kaufen?
Ich würde dir dringend von einem Kauf abraten. Die Denkmalschutzeigenschaft bleibt an dem Grundstück haften. Selbst die Eintragung in die Denkmalschutzliste ist nur nachrichtlicher Natur. Gegen die Verleihung des Denkmalschutzes gibt deshalb auch keine Rechtsmittel.
Die Risiken, die mit dem Erwerb des Objekts verbunden sind, übernimmt keine Versicherung.
Dann kauf das nicht!
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben diesen Status nicht umsonst.
Ich habe ein altes Haus gekauft, aus der Entstehungszeit meines Wohngebietes um 1920 rum. Ursprünglich als Einfamilienhaussiedlung mit großen Gärten geplant mit öffentlichen Teichen, Kanälen und inzwischen alten Baumbestand.
Leider steht hier im Wohngebiet nichts unter Denkmalschutz und so werden nach und nach, die alten kleinen hübschen Häuser abgerissen und durch große gesichtslose Wohnklötzer ersetzt, teilweise Mehrfamilienhaäuser mit sechs/sieben Mietparteien.
Das zerstört den ruhigen Charakter des Wohngebietes leider auf Dauer.
Einzeigst Möglichkeit es weiter verrotten lassen bis es zusammenfällt.
aber aufpassen je nachdem um was es sich handel muss es wieder aufgebaut werden