Dienstwagen während Beschäftigungsverbot?

6 Antworten

Gegenfrage: wozu würdest Du einen Dienstwagen benötigen, denn erkennbar fallen mit sofortiger Wirkung alle dienstlichen Belange weg.

Und rein zur privaten Nutzung muss Dir sicherlich kein Dienstwagen mehr zur Verfügung gestellt werden.

mylittlemia 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 10:26

Dann hätte ich ihn ja auch nicht versteuern müssen. War ja schließlich n Dienstwagen..

Da du deinem Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht zur Verfügung stehst und damit kein Bedarf für dich für die Nutzung des Dienstwagens besteht, hat er das Recht ihn sofort zurückzufordern. Den dienstlichen Belangen, aus deren Grund du den Dienstwagen hattest, kannst du ja nicht mehr nachgehen.

Die Versteuerung mit 1% war ja erforderlich da du einen geldwerten Vorteil dadurch hattest, dass du ihn privat nutzen konntest und dir damit vlt. einen eigenen Wagen gespart hast.

Die Versteuerung fällt mit der Rückgabe ebenfalls weg.

Nein, der muss dir weiter zur Verfügung stehen.

...Aus die­sem Grun­de be­steht die Dienst­wa­gen­be­rech­ti­gung auch während der ge­setz­li­chen Mut­ter­schutz­fris­ten gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Mut­ter­schutz­ge­setz (MuSchG) wei­ter fort, d.h. vor und nach der Ent­bin­dung. Auch im Fal­le ei­nes sog. kon­kre­ten Beschäfti­gungs­ver­bo­tes gemäß § 16 Abs. 1 und § 11 MuSchG ist der Dienst­wa­gen der Ar­beit­neh­me­rin wei­ter zu be­las­sen....

mehr:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Dienstwagen.html

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