Dienstwagen während Beschäftigungsverbot?
Hallo!
Ich nutze seit einem Jahr einen Dienstwagen, den ich mit 1% versteuere. Darf ihn privat uneingeschränkt nutzen.
Nun bin ich in der zehnten Woche schwanger. Aufgrund des Arbeitsplatzes bekam ich sofortiges Beschäftigungsverbot. Als ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierte, forderte er sofort den Dienstwagen zurück. Den habe ich dann zwei Tage später zur Firma gebracht.
Ist das rechtens? Ich dachte, der Wagen steht mir bis Ablauf des Mutterschutzes zu!?
Ich habe bis heute nicht die versprochene Kopie vom Zusatzvertrag für den Dienstwagen erhalten. Ich weiß nicht mehr, ob bezüglich Beschäftigungsverbot/Mutterschutz etwas darin stand.
Aber selbst wenn: kann er durch irgendwelche Klauseln das Mutterschutzgesetz umgehen?
Kann ich den Dienstwagen zurückfordern?
Lg
6 Antworten
Gegenfrage: wozu würdest Du einen Dienstwagen benötigen, denn erkennbar fallen mit sofortiger Wirkung alle dienstlichen Belange weg.
Und rein zur privaten Nutzung muss Dir sicherlich kein Dienstwagen mehr zur Verfügung gestellt werden.
Dann hätte ich ihn ja auch nicht versteuern müssen. War ja schließlich n Dienstwagen..
Da du deinem Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht zur Verfügung stehst und damit kein Bedarf für dich für die Nutzung des Dienstwagens besteht, hat er das Recht ihn sofort zurückzufordern. Den dienstlichen Belangen, aus deren Grund du den Dienstwagen hattest, kannst du ja nicht mehr nachgehen.
Die Versteuerung mit 1% war ja erforderlich da du einen geldwerten Vorteil dadurch hattest, dass du ihn privat nutzen konntest und dir damit vlt. einen eigenen Wagen gespart hast.
Die Versteuerung fällt mit der Rückgabe ebenfalls weg.
die Dienstwagenberechtigung auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) weiter fort, d.h. vor und nach der Entbindung. Auch im Falle eines sog. konkreten Beschäftigungsverbotes gemäß § 16 Abs. 1 und § 11 MuSchG ist der Dienstwagen der Arbeitnehmerin weiter zu belassen.
Nein, der muss dir weiter zur Verfügung stehen.
...Aus diesem Grunde besteht die Dienstwagenberechtigung auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) weiter fort, d.h. vor und nach der Entbindung. Auch im Falle eines sog. konkreten Beschäftigungsverbotes gemäß § 16 Abs. 1 und § 11 MuSchG ist der Dienstwagen der Arbeitnehmerin weiter zu belassen....
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https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Dienstwagen.html
Es kommt sehr auf die Formulierung in der Zusatzvereinbarung an. Diese solltest Du schnellstmöglich anfordern. Gehe ins Lohn- und Gehaltsbüro und lasse Dir eine Kopie aushändigen.
Dann hast Du Klarheit - wenn nicht, hast Du folgende Möglichkeiten:
° Dich hier wieder zu melden
° einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultuieren.