Kann der AG den AN verpflichten mit Privat PKW dienstfahrten zu erledigen

7 Antworten

Na klar muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Wagen zur Verfügung stellen und es muss eine rosa Stretch-Limousine sein und ohne Chauffeur geht gar nichts.... Sorry, es ist mit mir durchgegangen. Nein, es ist keineswegs Pflicht, dem AN einen Firmenwagen für betriebliche Fahrten zur Verfügung zu stellen, es kann auch vereinbart sein, dass der An das mit seinem Privatfahrzeug erledigt. Der AG Muss auch nicht zwingend die Kosten ersetzen.

das kommt auf die art der dienstfahrt an.

und darauf, was im arbeitsvertrag steht.

wenn du berechtigte gründe vorweisen kannst, die fahrt abzulehnen, weil etwa dein pw nicht für die fahrt geeignet ist (transport von waren oder ausrüstung), kannst du ablehnen...

mein AG fragte, warum ich mir keine anhängerkupplung ans auto bauen lasse - wäre doch praktisch, weil ich dann unsere anhänger mit meinem auto ziehen könnte.

für mein auto gibts AHK... aber mein auto ist 17 jahre alt und hat nicht viel ps. es wären mit dem anhänger berg- und passfahrten zu machen. es käme zu übermässigem verschleiss, der in keinem verhältnis zur entschädigung stünde. ausserdem ist die restware im auto zu transportieren. der haken an der restware: kann geruchsintensiv werden... will ich nicht in meinem auto.

hin und wieder transportiere ich ware: einladen, transportieren, ausladen. das ist okay.

transport von personen mit deinem privatauto kannst du ablehnen.

wenn dein auto bloss haftpflichtversichert ist, kannst du ablehnen.

wenn du im aussendienst in deiner umgebung tätig bist, ist es üblich, die dienstfahrten mit deinem privatwagen zu erledigen.

wenn du weite strecken zurückzulegen und material zu transportieren hast, musst du entsprechend dem tatsächlichen aufwand entschädigt werden oder ein fahrzeug gestellt bekommen.

in dem moment, in dem du für deine firma mit deinem privatfahrzeug unterwegs bist, geht das verkehrsrisiko auf den arbeitgeber über.

Welche Fahrten du mit deinem privaten PKW machst ist ganz alleine deine Entscheidung. Selbst wenn dir die Kosten für Benzin ersetzt werden. Einen Dienstwagen muß dir dein Chef aber nicht stellen, wenn es andere und preisgünstigere Möglichkeiten gibt. Der Arbeitgeber könnte z.B. eine Bahnfahrkarte zahlen, selbst längere Reisezeit und Umsteigen wären kein Hinderungsgrund. Die Reisezeit in der Bahn gilt übrigens nicht automatisch als Arbeitszeit,

Kommt auch ein wenig auf Deinen Arbeitsvertrag an, ob dieser Dienstreisen vorsieht. Wesentlich ist allerdings zu Deiner eigenen Absicherung eine sogenannte Dienstreisekaskoversicherung, die der Arbeitsgeber für Dich abschließen sollte. Bei einem schuldhaften Crash während einer Dienstfahrt trägst Du sonst alle Belastungen (Selbstbeteiligung, kompletter eigener Schaden, Rückstufung) selbst.

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Dienstreisekaskoversicherung

Kann der AG natürlich als Betreibsausgabe von der Steuer absetzen.

Es sei denn Du hättest kein eigenes Fahrzeug, dann würde er wenn nötig Dir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Aber da Du ein Auto besitzt, darf er das von Dir verlangen. Außerdem bekommst Du es doch bezahlt.