Sofortrente bei Lotterie, wie sind die Abgaben?

3 Antworten

Ein Lottogewinn selbst fällt nicht unter die 7 Einkunftsarten i.S.d. EStG.

ABER

Eine Sofortrente ist eine Rente und Renten sind sonstige Einkünfte (Anlage R) und daher einkommsteuerpflichtig. Ich gehe hier von einer Ertragsanteilsbesteuerung aus, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn, da ich keine Grundlage für eine nachgelagerte Besteuerung sehe.

Wie dem auch sein es herrscht in Deutschland allgemeine Krankenversicherungspflicht, heißt es fallen definitiv Beiträge zur KV und PV an. Als GKV-Versicherter wäre der Höchstbeitrag von ca 670,- € im Monat zu zahlen da besagte 6.000,- € über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Alternative wäre hier eine private Krankenvollversicherung.

Tanny27w 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 12:34

vielen Dank !

Das gilt als Lotteriegewinn und ist steuerfrei. Nur die Guthabenszinsen musst du versteuern.

Ontario  28.11.2018, 11:28

Stimmt so nicht. Es handelt sich nicht um einen Lottogewinn, sondern um eine monatliche Rente.Die musst du versteuern. Bist du freiwillig bei einer Krankenversicherung versichert, fallen auch hier Krankenkassenbeiträge und Beiträge für die Pflegeversicherung an. Bei einem Betrag von 6000.--€ liegt dieser über der Beitragsbemessungsgrenze und unterliegt eben den gesetzlichen Vorschriften.

Hast du einen großen Gewinn im Lotto gemacht, so ist dieser steuerfrei. Was du zu versteuern hast, wären die Zinsen die du für das Kapital bekommst.

Tanny27w 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 17:55

d.h. wenn man seinen Job danach kündigen würde und nur den Gewinn hätte, gäbe es ja fast keine Guthabenzinsen, ausser man spart an. vom "Rest" müsste man dann eben KV, PV und AV bezahlen ?!

daCypher  20.06.2013, 18:02
@Tanny27w

Wie das mit den Versicherungen abläuft, kann ich dir ehrlichgesagt nicht sagen. Wahrscheinlich musst du die privat abschließen, weil da ja nichts mehr vom Lohn gezahlt wird. Da musst du dich aber mal selbst schlau machen.

Tanny27w 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 18:09
@daCypher

vielen Dank für Deine Antwort !

Im Hintergrund einer Sofortrente steht ein Kapital. Die Ausschüttung sind also Kapitalertrage. Die musst du wie jedes andere Einkommen versteuern.

Wenn du freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bist, fallen zusätzlich KV-Beiträge an (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)

Meandor  21.06.2013, 22:33

Würde die Rente aus dem Lotteriegewinn dann unter § 22 oder § 20 EStG fallen. Besteuerung mit Ertragsanteil bzw. angelehnt an den Ertragsanteil ist ja okay, aber Sparer-FB mit Abgeltungssteuer oder nur den WK-Pb.

Tanny27w 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 22:20

jetzt bin ich verwirrt: Sofortrente = Lotteriegewinn oder Kapitalertrag ?

Pro für Kapitalertrag da monatlich ausgezahlt ? Käme hierbei also z Bsp bei Lohnsteuer 3 die "normale" Rechnung laut brutto netto Rechner ?