Die Hausverwaltung erwartet das ich einen Termin mit dem Architekt zwecks ausmessen der Wohnung mache. Muss ich die anrufen?

7 Antworten

Selbstverständlich bin ich Mieter, der Hinweis warum die ist nicht so wichtig, das dürfen die auch ohne Angabe der Gründe (wahrscheinlich Modernisierung)

Irrtum, der Grund der Besichtigung ist anzugeben.

+.h. kann die Hausverwaltung von mir erwarten und ist es rechtlich zumutbar das ich auf ein Schreiben mit Nennung des Architekten und Telefonnummer hin, den Termin selbst mache?

Das macht man weil es dann einfacher ist einen Termin zu finden. Der Architekt ist wahrscheinlich besser zu erreichen, weil er tagsüber seine Bürozeiten hat und wenn er nicht da ist, dann ist da wahrscheinlich ein Angestellter.

Es gibt dazu die Meinung das ich niemandem hinterher telefonieren muss, bzw.

Die Vermietung darf aber nicht einfach Deine Telefonnummer weiter geben, das hat hier noch kein antwortender User bedacht.

Wir geben unseren Mietern auch die Telefonnummern der Handwerker damit sie einen Termin vereinbaren; es geht dann alles einfacher und schneller.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 11:15

"Das macht man weil es dann einfacher ist einen Termin zu finden."

Das hat sich die HV wahrscheinlich auch gedacht.

"Wir geben unseren Mietern auch die Telefonnummern der Handwerker damit sie einen Termin vereinbaren"

Ich telefoniere keinem Handwerker hinterher und das muss ich auch nicht !

johnnymcmuff  18.08.2018, 11:53
@PaulinMitte

Du hast eine Frage gestellt und hast eine Antwort mit Begründung bekommen.

Natürlich musst Du keinem hinterher telefonieren; das ist Deine Entscheidung.

Scheinst ja einen richtigen Hals auf den Vermieter zu haben.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 11:09

"Irrtum, der Grund der Besichtigung ist anzugeben" Es bezieht sich darauf das der Grund für die Besichtigung das ausmessen der Wohnung ist, der Grund für das Ausmessen der Wohnung muss nicht genannt werden

Eigentlich ist das Sache der Hausverwaltung.

ABER: Es ist nicht immer einfach einen Termin zu finden, der dem Mieter auch genehm ist und der ihn nicht allzusehr einschränkt. Daher bitte auch ich meine Mieter einen Termin mit der beauftragten Firma abzustimmen, der ihnen am besten passt.

Erfahrungsgemäß gibt es immer terminliche Probleme, auch wenn man vom Mieter ein paar Termine zur Auswahl bekommen hat. Denn genau zu diesen Zeiten hat die Firma keinen Termin frei.

Insofern empfinde ich es nicht als Zumutung, den Mieter den Termin selbst abstimmen zu lassen, anstatt den Mieter mehr als nötig zu belästigen, damit man auf einen Nenner kommt.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 11:02

Empfindungen kommen hier nicht zum tragen, die Korrespondenz verläuft nur schriftlich so das diese Aktenkundig wird. Drei Ausweichtermine habe ich genannt, soll aber das Architektenbüro selbst anrufen - ich denke das ist nicht MEIN Job.

Lotta1965  18.08.2018, 12:04
@PaulinMitte

Man kann sich auch anstellen und sich das Leben selbst schwer machen. Oder bist du einfach nur auf Krawall gebürstet?

Zunächst einmal muss dir von der Hausverwaltung auch ein Grund genannt werden, weshalb ein Architekt zu dir kommen soll. Das ist für dich nicht unwichtig, denn du musst nicht zu jedem beliebigen Zweck jemanden in deine Wohnung lassen. Du hast das Hausrecht über die Wohnung. Und wenn jemand kommen soll, dass muss das aus einem sinnvollen und sachbezogenen Grund sein. Ein Beispiel für einen berechtigten Grund ist, dass etwas kaputt ist, was repariert werden soll.

Wenn dir dann ein berechtigter Grund genannt wurde, dann ist die Situation die, dass du sehr wohl den Besuch ermöglichen musst. Den darfst du dann nicht verweigern.

Und ja, man kann dich nicht zwingen, jemanden anzurufen. Aber auf der anderen Seite darf die Hausverwaltung auch nicht deine Telefonnummer raus geben. Das verbietet die neueste Datenschutzverordnung. Und wenn du nun 10 mal von der Hausverwaltung angerufen wirst, bis ein Termin zustande kam, dann nervt dich das bestimmt auch. Richtig? Aber okay, du kannst es so machen wenn es dir lieber ist.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 10:54

Stimmt nicht ganz. Der Grund der Besichtigung und das steht in der Frage, ist das ausmessen der Wohnung und warum das geschehen soll muss die HV nicht benennen.

Renick  18.08.2018, 12:00
@PaulinMitte

Doch, sehr wohl muss das die Hausverwaltung genauer benennen, wozu die Vermessung stattfinden soll. Denn allein nur das Vermessen ist nach der Rechtsprechung kein ausreichender Grund, warum du in deiner persönlichen Privatshäre gestört werden sollst. Das musst du ohne weitere Informationen nicht dulden!
Die Berechtigung für den Besuch ergibt soch dann erst durch den weiteren Zweck. Und selbst der Zweck der Vermessung muss nicht unbedingt akzeptiert werden, es kommt drauf an, was hier genannt wird.

Aber ist okay, wenn du das anders siehst und die Besichtigung so akzeptieren möchtest. Ich habe nur gesagt, wie es nach der Rechtslage Fakt ist. Zu deiner eigentlichen Frage habe ich dir ja auch Antwort gegeben.

.... wer ist die?

Auch ich kenne meine lieben Mieter oft erst richtig nach einiger Zeit und habe dann bei solchem Vetragspartner auch kein Problem, diesem einen Termin aufzubürden und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich nehme mal an, dass du Mieter dieser Wohnung bist.

Mir fehlt ein Hinweis, weshalb ein Architekt deine Wohnung ausmessen soll.

Die Wohnfläche müsste doch in deinem Mietvertrag eingetragen sein.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 17:52

Selbstverständlich bin ich Mieter, der Hinweis warum die ist nicht so wichtig, das dürfen die auch ohne Angabe der Gründe (wahrscheinlich Modernisierung)

Unterfranke61  17.08.2018, 17:53
@PaulinMitte

Wenn es nicht so wichtig ist, muss ich ja auch nicht antworten.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 17:55
@Unterfranke61

Sorry, hier geht es um Mietrecht, das Schwarze sind die Buchstaben

Unterfranke61  17.08.2018, 22:57
@PaulinMitte

Richtig, hier geht es um Mietrecht.

Und dies bedeutet, dass ein Grund vorliegen muss, wenn eine Besichtigung der Wohnung statt finden muss.

Und dieser fehlt mir immer noch!

Aber deine dumme Bemerkung hinsichtlich der schwarzen Buchstaben solltest du dir sparen, denn du erwartest doch eine Antwort.

PaulinMitte 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 10:37
@Unterfranke61

Spare dir bitte weitere Kommentare. Und hier nochmal nur für dich eine Zusammenfassung: Grund der Besichtigung Wohnung ausmessen. Der Grund warum die Wohnung ausgemessen soll muss von der HV nicht genannt werden.

Unterfranke61  18.08.2018, 11:04
@PaulinMitte

Warum antwortest du mir denn dann überhaupt, wenn du keine weiteren Kommentare mehr von mir haben willst. Du kommst mir vor wie ein Kind das noch nicht erwachsen wurde.

Ich bin raus.