Kann ich vom Vermieter eine Einzelaufstellung der Gartenpflegekosten und Belege verlangen?
Die Gartenpflegekosten betragen bei der letzten Nebenkostenabrechnung das Fünffache des Vorjahres. Ohne Ankündigung und ohne dass mir was besonderes aufgefallen wäre. Das Dach wurde gedämmt und ich habe den Eindruck, dass der Vermieter versucht sich da etwas zu erschleichen.
11 Antworten
Gartenpflege und Dachdämmung gehören nicht zusammen
Im Rahmen deines Rechtes auf Einsichtnahme muss der Vermieter dir sämtliche diesbezüglichen Belege im Original vorlegen. Macht er das nicht oder weigert sich, ist zumindest diese Position nicht zu bezahlen.
Was ist denn eine Einzelausstellung?
Grundsätzlich hast Du das Recht, Einsicht in Belege zu nehmen (Rechnungen, Arbeitsnachweise, Verträge, etc.).
Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, Belege zuzusenden, sofern es Dir zuzumuten ist, diese persönlich beim Vermieter einzusehen.
Du kannst verlangen das dir der Vermieter die Belege vorlegt. In seinen Räumlichkeiten.
Du kannst grundsätzlich Einsicht ! in alle zur Nebenkostenabrechnung gehörenden Belegen fordern.
klar, diese Kosten muss der Vermieter schließlich belegen können, die Belege einsehen ist dein gutes Recht.