Muß Vermieter den Bescheid zur Grundsteuer vorlegen?
Hallo
unsere Nebenkostenabrechnung hat den Punkt Grundsteuer. Das wir alle zahlen müssen ist klar, aber auf einmal steht da der Gesamtbetrag geteilt durch 3 - wir sind 3 Parteien, aber der Bescheid in Kopie, bzw. ein Beleg fehlt.
Kann ich diesen vom Vermieter einfordern ?
Danke.
6 Antworten
wie ich lese sind die Wohnungen gleich groß, dann kann durch 3 geteilt werden. Aus dem Bescheid müsste hervorgehen ob Grundsteuer auch für die Halle gezahlt werden muss, Beleg könnt ihr anfordern.
legt aber offiziell Einspruch gegen die Abrechnung ein.
kannst du
hallo, danke für die antwort. nun ja die dame hat haaren auf den zählen und spuckt schon galle wenn nachzahlungen nicht innerhalb einer woche bei ihr eingehen.
was wenn sie einsicht oder kopie verweigert ?
Nicht zahlen und einen Besuch beim Zahnarzt empfehlen.
Mensch macht euch doch das Leben nicht immer schwerer als es ist. Natürlich kannst du die Vorlage verlangen. Und wenn sie schon Haare auf den Zähnen hat, dann wird es dabei schon Streit geben. Dann musst du die Vorlage einklagen und am Ende geht es dann um 18,36 €. Wenn du unzufrieden bist, dann zieh doch aus und such dir einen lieben Vermieter. Wenn das dein einziges Problem mit deiner Vermieterin ist --Mann Mann deine Sorgen möchte ich haben.
LG Bernd
Hallo Bernd,
da es sich insgesamt um einen dreistelligen Betrag handelt, frage ich lieber erst bevor ich die Dame "unnötigerweise " belästige.
Im Ernst nun, sie ist, haben wir erst nach und nach erfahren, schnell auf 100 schon wenn es um 5 Euro geht. Ausziehen, warum ? Wenn wir korrekt sind und vor allem "liebe " Mieter, sehen wir da keinen Grund. Sie hat Rechte, wir auch, ein Mietverhältnis vergiften, nein, aber zahlen ohne Beleg wollen wir halt auch nicht.
Hi Kayrilla,
das kann leicht ein 3-stelliger Betrag sein. Ich vermiete in München ein 35qm Appartement und die Grundsteuer beläuft sich dafür auf 142 €. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt und kann deshalb natürlich von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Aber wenn ihr in einer größeren Wohnung lebt, dann sind 3stellige Beträge nichts Besonderes.
Da ihr nun aber schon wisst, dass mit ihr nicht gut Kirschen essen ist, dann frag doch mal bei euerem Steueramt nach, die können dir das auch sagen und du vermeidest unnötigen Stress.
Hi, werden wir machen danke.
Das mit den nicht gut Kirschen essen, nun ja, kannst gerne was zu lachen bekommen.
Angefangen hat alles vor 2 Jahren im November, da hatten wir einen Wasserschaden. Fugen im Badezimmer Dusche wie Wanne waren undicht und nach einer Dusche meines Sohnes und einem Bad von mir, kam am nächsten Morgen das böse erwachen. Die darunterliegende Küche war mit Pfütznen auf Schränke und Anrichten versehen. Ebenso tropte es entlang der Tapete von Decke bis Anrichte und dahinter. Ok Meldung bei der Dame und 3 Tage später kam auch jemand raus. Ihre Aussage war nur bitte Wasser abstellen, hatten wir schon lange. Nun ja wieder 2 Tage gehen ins Land bis jemand kommt und anfängt sich um den Schaden zu kümmern. Wir klar, wegen "reinlichkeit " die Tage bei Bekannten geduscht, Wasser ja abgestellt. Nun zum Punkt, die ganze Action bis alles wieder ok war dauerte 2 Wochen. Schäden durch das Wasser in Küche wie Tapette Schränke etc, wurden von ihr und von uns ihrer Versicherung gemeldet. So hatten wir es mit ihr besprochen, das beide es melden. Sie machte Termin mit dem Vertreter kam selber aber nicht. Nun gut wir bekamen aussage, " wir Versicherung xy übernehmen den Schaden , lassen Sie eine Firma kommen, oder machen sie die Arbeiten selbst. Wir rechnen dann mit Frau xy ab. Brauchen dazu dann nur Ihre Belege." Wir haben den Schaden dann selbst behoben, neue Tapette, Farbe, Schrankdeckel und haben dann nicht den von der Versicherung vorgeschlagenden Betrag von 350, sondern nur die entstandenen Kosten von uns von knapp 90 Euro eingereicht. Kosten für Tapette, Wandfarbe und Deckel für einen Schrank, die Anrichte und deren Platte wollten wir eh austauschen. Also nicht mitaufgenommen Als die Vermieterin - sie kam ja nicht zum Ortstermin- am nächsten Tag dann fragte was ihr Versicherungsmensch gesagt hat haben wir folgendes geantwortet : Uns wurden eine Kostenübernahme von bis zu 350 angeboten wenn es eine Firma macht, werden aber soweit möglich den Schaden selbst in der Küche richten, dann wird es günstiger. Soweit hätte sie zufrieden sein müssen, aber nix da, sie hörte nur das mit den 350 und bekam es in den falschen Hals, nach dem Motto wir wollten 350, was ja gar nicht der fall war. Als wir ruhig den Irrtum aufklären wollten, meinte sie nur zu uns wir wollten ihre Versicherung und damit sie abzocken. Wieder ganz ruhig " Nein, wir wollen es günstiger selbst machen und haben nicht vor die 350 anzunehmen Frau xy." Sie konnte oder wollte nicht begreifen und jetzt kommt es, hat uns dann bei einem uns allen befreundeten Handwerker als Versicherungsabzocker betitelt. Als wir dies zur Sprache brachten, was wir da hörten üer uns, da wurde sie recht laut und meinte nur wir werden schon sehen was wir davon haben.
In Kurzform Wir haben Schaden melden diesen nehmen die vorgeschlagende Summe der Versicherung nicht an, sondern machen es kostengünstiger für alle Beteiligten, hatten zu sehen wo wir duschen, dann 2 wochen die bautrockner und mussten uns noch als Abzocker gegenüber dritte betiteln lassen.
So daher die Haare auf den Zähnen.
Jetzt Abrechnung mit fehlenden Belegen, wir wollen nur zu 150 % sicher sein was korrekt ist und was nicht, bevor wir evt sagen Frau xy da fehlt was...
Hoffe du kannst uns jetzt ein wenig verstehen.
Aus beruflichen Gründen ist ein Auszug kein Thema. Zudem für dieses Geld bekommen wir nicht vergleichbares.
Wir wollen nur das alles korrekt läuft. Wir halten uns an Regeln, dann sie bitte auch.
Ich verstehe euch jaund will euch auch nicht als Querulanten hinstellen. Ich gehe einfach immer von mir aus. Ich liebe meinen Seelenfrieden und will meine königlich-bayrische Ruhe haben. Und wenn das Ganze nicht in hunderte von Euro unberechtigter Abgaben hinausläuft, würde ich immer eher zahlen, bevor ich mich streite:-))
LG Bernd
Grundsteuer als Nebenkosten der Mieter?Check das erst mal rechtlich ab.
Grundsteuer gehört ebenso dazu dazu wie sog. Geldbeschaffungskosten, also Zinsen und Verwaltungsgebühren für Darlehen. Ebenso Kosten der Straßenreinigung.
danke
Bei Grundsteuer würde ich das aber mal lieber rechtlich abchecken.Bei Wohnrechten zum Beispiel ist das Eigentümersache.
ok., es geht aber hier wohl um ein Mietverhältnis.
jepp, das kannst du. und dein anteil richtet sich nach der wohnungsgröße. durch 3 zu teilen ist nur rechtens, wenn alle drei wohnungen gleich groß sind. wobei ich wegen 1 bis 5 m² keinen rechtsstreit anfangen würde
Alle sind gleich groß, nur der Grundriss etwas abgeändert. Mir geht es darum, die Grundsteuer gilt doch nur für Wohnraum und Flächen die dem Mieter zugänglich zur Nutzung sind, oder ? Der VM hat noch ne eigne kleine Halle auf dem Grundstück, die müsste er doch rausrechnen , oder ?
jepp, und die berechnungen sind den mietern vorzulegen. der vermieter nebenkostedie er den mietern in rechnung stellt, stets belegen.
Hallo, lt. Beleg, den meine Nachbarin gestern eingesehen hat - sie wurde auch neugierig ob bei ihrer Abrechnung wirklich alles ok ist - war nur die Gesamtgröße angegeben. Sie verlangte gestern bei der Gemeinde eine genaue Aufstellung - Kosten 7 Euro die wir uns dann teilen. Wir sind gespannt ob die Halle mit drin, oder bereits rausgerechnet ist. Wenn sie drin sein sollte, wären das pro Haus einige euro zuviel berechnet, die wir uns dann klar wiederholen werden.