Treppenhausreinigung nicht über Nebenkosten abrechnen - erlaubt?
Ich hab viel Ärger im Haus wegen der Treppenhausreinigung. Vor zwei jahren hatten wir Vermieterwechsel und dafür eine Versammlung. Damals wurde besprochen das die Hausmeisterin den Treppenahsudienst erledigt und wollte dafür 20 Euro monatlich. Es gab keine Abstimmung oder Ähnliches. Einige und ich wollten dann aber doch selber machen weil es zu teuer war. War soweit auch kein Problem
Da aber einige dann doch nicht geputzt haben hat derVermieter beschlossen das es keine Ausnahmen mehr gibt und bezieht sich auf die Versammlung. Damit legt er fest das ich jetzt zwangsweise 20€ monatlich an die Hausmeisterin zahlen soll.
Diese 20€ sollen jeden Monat direkt auf deren Konto überwiesen werden. Da stellen sich mir einige Fragen:
- Beteilige ich mich an Schwarzarbeit? Wird das ganze überhaupt steuerlich berechnet wenn jeder an Sie überweist?
- Kann ich Verlangen das der Vermieter das über die Nebenkostenabrechnung ausgleicht? Sprich ich zahle 20€ mehr Nebenkosten, er zahlt der Hausmeisterin mehr und das ganze kommt dann auf die Abrechnung?
- Ich beziehe Hartz 4, 20€ mehr bezahlen ist sehr viel für mich; wie kann ich das beim Jobcenter angeben wenn es eben nicht über die Nebenkostenabrechnung geht?
Ich bedanke mich vielmals für eure Hilfe.
2 Antworten
Das sind verschiedene Probleme ...
1. Mietrecht:
hier käme es darauf an was im Mietvertrag steht ... der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein und ist an die Regelung dieses Vertrags gebunden.
Wenn in dem Mietvertrag der Mieter zur Hausreinigung verpflichtet ist, kann der Vermeiter das nicht einfach an sich ziehen und einseitig anders regeln ... er muss vielmehr die Partei die den Putzpflichten nicht nachkommt, erstmal abmahnen
2. Beschäftigung einer Putzkraft
wenn er es anders haben möchte und alle zustimmen, muss der Vemieter auch auch die Putzkraft bezahlen und die Kosten dann über die Nebenkosten umlegen ... keinesfalls kann er einen Mieter zwingen mit einer bestimmten Person einen Vertrag einzugehen und diese dann direkt zu bezahlen (Vertragsgegenstand - Treppenhausreinigung)
im Übrigen ist die Hausmeisterin abhängig berschäftigt, der Lohn aus der Hausmeisteri und ggfl. dem Treppeputzen unterliegt daher der Steuer- und Sozialversichrungspflicht
Wie diese "Hausmeisterin" das steuerlich regelt, ist ihr eigene Sache. Sie wird dann dafür ein Gewerbe anmelden müssen. Sonst handelt es sich tatsächlich um Schwarzarbeit.
Das ist aber nicht euer Problem. Wenn das haus nicht ordentlich geputzt wird, kann der Eigentümer ohne weiteres jemanden beauftragen.
Wenn er selbst die Frau bezahlt, kann er die Kosten voll auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Das könnte dann sogar teurer für euch werden, weil sie dann wahrscheinlich sozialversicherungspflichtig wird.
Wenn sie aber bereits die 450 € ausgeschöpft hat, wird sie kaum diese Arbeiten zusätzlich kostenlos verrichten.
dann muss der Arbeitgeber (Vermieter) mehr bezahlen und sie rutscht in die Gleitzone - wo ist das Problem ...
.... Hausmeister sind üblicherweise angestellt - auf 450,00 Euro Basis oder mehr ...
außer es handelt es sich um eine gewerbliche Hausmeisterfirma mit mehr als einem Auftraggeber ...