Deutsche Staatsbürgerschaft trotz Hartz 4
Hallo,
Situation. 31 jähriger Immegrant. mit ca. 1 Jahr in Deutschland eingweandert. Derzeit arbeitssuchend (Hartz4 Empfäner).
Wie sieht die Chance aus auf gewährung der deutschen Bürgerschaft. bis dato weder Zivil noch Wehrdienstabgeleistet.
5 Antworten
Wenn der Aufenthaltstitel und die Zeiten passen sollte das gehen. Entscheidend ist das Verhalten am Arbeitsmarkt. Wenn die Arge bescheinigt das du dich bemühst und alles tust um von ALG II wegzukommen (z.B. 20 Bewerbungen im Monat, Umschulungen,....) dann sollte das klappen, weil dir der Bezug der Leistung nicht mehr vorzuwerfen ist.
Wenn du natürlich in den letzten 5 Jahren gar nicht gearbeitet hast hätte ich Probleme damit weil in 5 Jahren gar keinen Job ist nict mehr glaubwürdig (als Beispiel).
Geh zu deiner zuständigen Einbürgeruzngsbehörde und lass dich beraten
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Nein, in nahezu allen Fällen ist die iegenständige Lebenssicherung Voraussetzung für die Einbürgerung.
Stimmt, da war ich ungenau, ehrlich gesagt sogar eher falsch. Danke.
Sagen wir 13 Jahre zu spät :-) Bis 2000 stimmte deine Aussage noch ziemlich genau
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG
Der Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.
Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:
Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:
staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.
Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:
BAföG,Arbeitslosengeld I,Erziehungsgeld oderWohngeld.
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Vieleicht kann dir da das GG(GRUNDGESETZ) helfen das bekommst du umsonst in der Bundeszentrale für politische Bildung. Mehr weiß ich auch nicht außer das eigentlich jeder Mensch in Deutschland das recht hat hier zu leben.Hoffentlich konnte ich dir ein wenig helfen weiterhin viel Glück .
Ja das recht hier zu leben hat er auch. Zumindest eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich denke aufgrund der ALG II Bezugs kann es problematisch werden. Unter sonst gleichen Umständen würde ich sagen dass es kein Problem darstellen würde. Ich bin mir nur nicht sicher ob man einen Unterschied macht zwischen Menschen die halt schon so lange heir leben und und verhältnismässig seit kurzem erst ALG II bezieher sind.
Im Regelfall (§10) soll dfer Lebensunterhalt gesichert sein - nicht muss. Da ist nur entscheidend ob es vorwerfbar ist