Deutsche Einbürgerung trotz Bafög möglich?
Ich habe vor nem Jahr ein Antrag zur deutschen Einbürgerung gestellt. Ich wurde hier geboren & bin aufgewachsen, wegen der Gesetzesproblematik im Jahre 2000 (mein Geburtsjahr) habe ich jedoch kein deutschen Pass erhalten. Nun wurde die Einbürgerung zwar bewilligt aber bei der Abgabe meiner Unterlagen Habens ich einige Problem ergeben:
meine Eltern beziehen Leistungen vom Jobcenter, ich erhalten auch (!!) noch Geld trotz meinem Bafög (geringer Betrag von unter 10 Euro) (-> aufgrund der Bedarfsgemeinschaft)
nun werde ich wegen dem Betrag wahrscheinlich abgelehnt, solange ich mir keinen Nebenjob finde.. mein Frage ist aber, ob Bafög als staatliche Leistung auch als zählt also per se ob ich keine Jobcenterleistung UND Bafög kriege darf für den deutschen Pass? oder muss nur das Geld vom Jobcenter wegfallen?
2 Antworten
Wer hindert dich denn daran, einen 450 € Job auszuüben? Das kannst du ohne weiteres neben dem BAFÖG, und du wärst aus der BG deiner Eltern raus.
Lass dich beim Anwalt beraten.
Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht, wenn du die Bedürftigkeit durch Bankauszüge der letzten 3 Monate nachweisen kannst.
Der Schein berechtigt für eine erste Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.
Weiterhin kann es an deiner Universität auch eine kostenlose Rechtsberatung geben, die kannst du ohne den Beratungsschein wahrnehmen !