Abzocke? Brief von Inkassounternehmen erhalten...

3 Antworten

Forderung schriftlich zurückweisen mit Hinweis, dass kein Vertragsverhältnis besteht und auch nie bestand.

Schreibt denen, dass mit weiteren Briefen wie folgt umgegangen wird:

  • Strafanzeige bei der Polizei wegen versuchter Nötigung und Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs
  • Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Durchsetzen eines Unterlassungsanspruchs
  • evtl. Einreichen einer negativen Feststellungsklage
  • Beschwerde beim aufsichtsführenden Oberlandesgericht bzw. der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Inkassobüros prüfen die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. EIn Rechtsanwalt sollte dies durchaus tun, wenn ihm sein Ruf etwas wert ist.

Ein Inkassobüro mit dem Namen "Liquida" gibt es laut Rechtsdienstleistungsregister gar nicht. Das sind vermutlich irgendwelche Betrüger. Da würde ich direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung gegen Unbekannt erstatten. Betrug, weil es die gar nicht gibt und weil man auch keinen Vertrag mit der genannten FIrma abgeschlossen hat. Nötigung vor allem auch, weil die ja mit gerichtlichen Verfahren drohen.

Sollte ein Schreiben vom Gericht kommen, würde ich das Gericht darauf hinweisen, dass ein Herr mit diesem Namen gar nicht dort wohnt und dass deswegen die Zustellung fehlgeschlagen ist. Der Erfahrung nach wird aber nie ein Schreiben eines Gerichtes kommen.

mepeisen  07.05.2014, 18:02

Kommando teilweise zurück. Über die Homepage findet man raus, dass dies ein "Herr Thomas Kübler-Breig" sei und er ist als Person durchaus als Inkassodienstleister registriert. Insofern: Den scheint es tatsächlich doch zu geben, wenn auch nicht direkt unter dem Namen "Luquida Inkasso". Ändert aber nichts dran. Dann basiert die Betrugsanzeige eben darauf, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat und dass die hier beim Inkasso entweder absichtlich eine Personenverwechslung herbeiführen wollen oder dass das Inkasso (oder sonstwer) das frei erfunden hat.

Gegenüber dem Inkasso ein kurzes Einschreiben "Wertes Inkassobüro. In diesem Haus gibt es keinen Herrn mit diesem Namen. Ich bestreite ansonsten, irgendeinen Vertrag mit WEeight Watchers abgeschlossen zu haben. Ich habe Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstattet. Weitere Schreiben bleiben unbeantwortet. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich einen Anwalt auf Ihre Kosten hinzuziehen."

Weidel 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 18:09
@mepeisen

Das zweite Anwaltsschreiben ist allerdings von einer gewissen "Rechtsanwaltskanzlei Armin Fütterer". Ich bin auch verwirrt, da der Name meiner Mutter in der alten Schreibweise geschrieben worden ist (also vor unserer Namensänderung), auch wenn es nur ein kleiner Unterschied ist, weiß sie selbst ja wie man ihren Nachnamen schreibt. Es wäre also komplett unlogisch, dass sie sich da angemeldet hat. Sollte man sonst einfach nicht auf das Schreiben reagieren? Einfach zur Polizei gehen? Oder können die eh nichts machen? Kenn mich da eher wenig aus mit sowas....

mepeisen  07.05.2014, 20:21
@Weidel

Kostendopplung durch Inkassobüros und Anwaltskanzleien funktioniert sowieso nicht. Man kann ja erst mal anfragen, was das sein soll. "Zur Prüfung der Forderung legen Sie mir vor: Vertragskopie mit Unterschrift, Rechnungskopie, Zustellnachweis von Rechnung und Mahnung, Forderungsaufstellung, Vollmacht im Original. Im übrigen werde ich mir vorbehalten, Sie wegen verbotener Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassogebühren bei den zuständigen Stellen anzuzeigen."

Müssen tut ihr aber gar nichts. Wirklich reagieren muss man erst, wenn sich ein Gericht meldet via Mahnbescheid oder Klage. Dann gibt es Fristen zu beachten. Diese Briefe eines Inkassos oder eines Anwalts sind erst einmal nur Papier, nicht mehr.

Tach,

Wenn die sich da wirklich nicht selbst angemeldet hat, dann kannste das aussitzen .

Sollen die doch klagen.

Man kann solche Inkassoheinis erstmal nach § 174 BGB zurückweisen.

Ich kann ja auch irgendwelche Briefe verschicken und irgendetwas fordern.

Leider lassen viele von den Inkassoheinis bange machen.

Die vorgehensweise ist teilweise ziemlich dubios und auch rechtswidrig.

Irgendwelche Fehler werden dann dem Auftraggeber des Inkasso zugerechnet, sodass die Inkassonepper nach außen rechtlich sauber dastehen.

Wie gesagt einfach mit nem 2 Zeiler gemäß § 174 BGB zurückweisen. - das reicht.

Fange keinesfalls ne Brieffreundschaft mit Inkassoneppern an.

Ohne die Vollmacht ist so n Inkasso gar nicht zu irgendetwas berechtigt.

Den Zugang irgendwelcher vorangegangene Schreiben muss der Gläubiger beweisen.

Zudem müssen die im Streitfall erstmal die Existenz eines gültigen Vertrages zweifelsfrei beweisen.

Entweder, das Inkasso mit dem genannten 2 Zeiler zurückweisen, oder man macht GAR NIX, bis Irgend n gelber Brief vin men Gericht kommt, Das is dann n nahnbescheid, dem widersprochen wird.

Iann müssen die klagen und beweisen.

Irgendwelche Einigungs- und Verhandlungsversuche sind in aller Regel zwecklos.

einziges Ziel von Inkassoneppern ist es, möglichst viel aus euner Forderung zu realisieren.

Ob die Forderung berechtigt ist, oder nicht juckt Inkassoheinis nicht.

Inkassos kümmern sich ausschlielich um Forderungseinzug und Beitreibung aber keinesfalls um Problemlösungen oder Sachverhalstklärung.

Deshalb sollte man keinsfalls mit Inkassos diskutieren.

Die sind rhetorisch geschult, sodass die meisten Normalbürger dem eloquenten Geschwafel der Inkassoleute auf n Leim gehen.