Haus privat gekauft,mit Raten wird abbezahlt, was passiert bei Tod des Vorseitzers?
Ein Bekannter von mir hat vor 7 Jahren von privat ein Haus "gekauft". Monatlich bezahlt er 500,00 Euro für das Haus, bis es abbezahlt ist. Es sind jetzt noch ca. 20.000,00 Euro offen. Nun liegt die Vorbesitzerin im Sterben. Was passiert mit den restlichen Verbindlichkeiten. Der Hauskauf wurde seinerzeit auch notarisch beglaubigt. Es ist aber keine Klausel darin, was passiert, wenn die Vorbesitzerin (Geldempfängerin) stirbt? Braucht man dann nicht mehr das Haus abbezahlen? Das Haus gehört ihr ja nicht mehr,denn der neue Besitzer, der die Abzahlung macht, steht ja auch im Grundbuch. Die Vorbesitzerin lebte nach dem Verkauf mit einer Lebensgefährtin zusammen. (Wohnt jetzt in Griechenland)An einen Menschen, der nicht mehr lebt, kann man ja nichts bezahlen.
7 Antworten
Wenn die Frau keine Kinder hat oder das Haus nicht noch auf jemand anderes überschrieben ist,im Falle der wohl nun eingetreten ist,dann lösen sich die restlichen 20000 in Luft auf.Sie wird sich aber wahrscheinlich für den Ernstfall abgesichert haben und Dein Bekannter wird die Restschuld an den 2.Besitzer weiterbezahlen.
Frag einen Anwalt oder den Notar.. vielleicht muss er noch an deren Kinder weiter bezahlen???? Ich weiss es nicht
Sich am Tod eines Menschen zu bereichern ist ja wohl das allerletzte.
Sie wird Erben haben, an die zahlt man weiter - ganz einfach.
Um diese Frage zu beantworten bräuchte man schon den Kaufvertrag und müßte dort die genauen Vereinbarungen einsehen.
Oder lief der Kauf auf Erbpacht, dann zahlt man die Raten einfach an die Erben weiter.
Nachzulesen auch hier:
Du zahlst an den/die Erben genau so weiter ab wie bisher, die werden sich schon bei dir melden, solltest du die Zahlungen einfach so ohne weiteres einstellen.
bzw. bei deinem Bekannten..sorry!