Mietkauf Haus der Schwiegereltern?

10 Antworten

Sie hat Angst, dass sie nachher Existenzängste haben muss und sie leer ausgeht. Gibt es irgendeine Möglichkeit, die uns allen 3en Sicherheit bietet?

Ja. Sie überschreibt euch das Haus gegen Zahlung einer monatlichen Leibrente. Dies wird dann auch so im notariellen Vertrag festgehalten und ist damit auch einklagbar wenn nötig. Im Gegensatz zum Mietkauf hat das den Vorteil, dass sie die Leibrente immer bekommt bis zu ihrem Lebensende, also nicht nur bis das Haus abbezahlt ist. Eine bessere Sicherheit gibt es nicht, denn die Überschreibung findet dann auch im Grundbuch statt. Außerdem senkt es den Wert des Hauses für die Berechnung der Schenkungsteuer. Sofern das Haus mehr Wert ist als der Freibetrag ist, kann das von Bedeutung sein.

Ihr wollt das Modell Hauskauf auf Rentenbasis machen. Dabei wird solange der Eigentümer lebt, monatlich eine bestimmte Summe gezahlt und beim Todesfall geht die Immobilie dann in den eigenen Besitz über.

Das kann rentabel sein, wenn die monatliche Zahlung auf beispielsweise noch einer Lebenserwartung von rund 30 Jahren, den Wert der Immobilie nicht übersteigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und was passiert im Falle einer Trennung? Dann kann er dich aus seinem Elternhaus auszahlen obwohl ihr nicht verheiratet seid.

Ich würde das an Stelle deines Freundes nicht so machen wie ihr das geplant habt. Es ist rechtmäßig ihr Haus. Was ihr für Pläne habt ist erstmal zweitrangig. Ist sie damit nicht einverstanden habt ihr keinerlei Befugnis. Wenn sie das Haus abgibt bzw. verkauft dann sollte er alleinig im Grundbuch stehen.

Hallo lisapers,

zu 1) sofortige Überschreibung an Euch. Das hätte den Nachteil a) Grunderwerbsteuer ist sofort fällig. b) Die Sicherheit für Deine Mutter würde ich etwas kritisch bewerten. Was ist, wenn ihr langfristig arbeitslos werdet? (was ich euch natürlich nicht wünsche)

zu 2) finde ich - aus der Sicht Deiner Schwiegermutter - günstiger, weil es für sie eine größere Sicherheit bedeutet. Aber der Nachteil der Grundsteuer entsteht trotzdem anteilig bzw. sofort.

Ich mache auf eine andere (Zwischen-) Lösung in Verbindung mit Lösung 2 aufmerksam: Es gibt das rechtliche Mittel des Eigentumsübertragungsvorbehaltes. Dieser Vorbehalt wird üblicherweise immer seitens des Notars gemacht und ins Grundbuch eingetragen, bis die Bank des Käufers dem Eigentumswechsel zugestimmt hat und aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Das ist i.d.R. nach ca. 4 Wochen nach Notarvertrag der Fall. Wenn ihr ohne Bank Eigentum erwerbt, fällt das Mittel des Eigentumsvorbehaltes normalerweise weg, ist nicht erforderlich.

Erst nach Übertragung (Löschung des Vorbehaltes) werdet ihr Eigentümer. Diesen Übertragungsvorbehalt würde ich "endlos" beibehalten, weil so die Zahlung der Grundsteuer weit in die Zukunft verschoben wird und euch nicht sofort belastet. Ferner könnt ihr die Löschung des Übertragungsvorbehaltes im Grundbuch vertraglich so vereinbaren, dass erst bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen (z.B: Erbe bei Todesfall oder nach 100% Bezahlung der Mietkaufraten). Die Schwiegermutter bleibt "Herr über ihr Eigentum", kann aber das Haus nicht ohne eure Zustimmung verkaufen. Die Hinauszögerung der Löschung des Übertragungsvorbehaltes ist ungewöhnlich und gehört nicht zu den notariell erörterten Standartlösungen.

Im übrigen würde ich auch eine unromantische Lösung bedenken: Was ist, wenn ihr euch scheiden lasst oder Dein Mann vorzeitig stirbt? Für solche Fälle wäre eine berechenbare Summe oder Miteigentumsanteil notariell zu vereinbaren.

 sie würde in dem Fall ab er sofort aus dem Grundbuch gestrichen

Das wird nicht der Fall sein!

Sie scheidet zwar als Eigentümerin aus , wird aber in Abtl. II des Grundbuchs mit einem Nießbrauchrecht eingetragen.

Der beste Weg wäre, Ihr das Haus abzukaufen und statt Unterhalt das Bankdarlehen zu bedienen.

Gerhart  16.06.2021, 16:08

Nießbrauch ist nicht teilbar!

schelm1  16.06.2021, 16:13
@Gerhart

Stimmt! Aber gegenüber dem Berechtigten sehr genau definiert bezahlbar!

Und der quatscht nicht in künftige Veränderungen, die man finanziell aus eigener Kraft stemmen kann.