Mietkauf Haus der Schwiegereltern?
UPDATE:
Die Schwiegermutter möchte uns das Haus nun doch nicht überschreiben bzw. uns nicht im Grundbuch stehen haben (wobei mein Partner bereits zu 25% drin steht.) Sie hat Angst, dass sie nachher Existenzängste haben muss und sie leer ausgeht. Gibt es irgendeine Möglichkeit, die uns allen 3en Sicherheit bietet? Ursprünglich war besprochen, dass wir nur unter der Prämisse einziehen, dass wir keine klassische Miete zahlen, sondern ihren Lebensunterhalt monatlich finanzieren und das Haus in Raten nach und nach abkaufen... Nun bin ich etwas verwirrt, da ich doch zur Miete drin wohne. Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo zusammen,
folgende "Problematik": Mein Partner und ich sind in das Haus seiner Mutter gezogen (sie lebt in einem anderen Haus) und zahlen momentan eine "Miete" von XY. Wir sind unter der Bedingung eingezogen, dass wir keine klassische Miete zahlen, sondern der Mutter meines Partners ihren Unterhalt zahlen, da sie größtenteils nur von diesen Einnahmen lebt – sonst war das Haus immer richtig an Fremde vermietet. Wie können wir nun am besten für uns klären (bzw. mit einem Notar), dass jeder einzelne von uns für die Zukunft abgesichert ist? Meinem Partner gehört das Haus bereits zu 25%, seiner Mutter dementsprechend zu 75% und mir zu 0%. Wir wollen ihr natürlich monatlich ihren Unterhalt, aber keine klassische Miete zahlen, da wir das Haus gleichzeitig abkaufen wollen, damit es unser eigenes ist – wir haben auch schon fast 100.000€ an Renovierungskosten reingesteckt. Der Notar hat uns mehrere Lösungen genannt, unter anderem, dass die Mutter meines Partners uns das Haus komplett überschreibt und wir ihr notariell beglaubigt die Sicherheit geben, lebenslang Unterhalt zu zahlen, sie würde in dem Fall aber sofort aus dem Grundbuch gestrichen werden und meinem Partner und mir würde das Haus zu 50/50 gehören. Es gibt noch die zweite Möglichkeit, dass wir alle 3 im Grundbuch stehen, die Mutter meines Partners die 50% behält und mein Partner und ich zu gleichen Teilen die restlichen 50%. In dem Fall hätte die Mutter meines Partners aber weiterhin die Entscheidungsmacht über alles, was im Haus passiert.
Wie seht ihr das? Gibt es andere Möglichkeiten/Ideen oder sogar jemanden, der Mal vor demselben Problem stand? Vielen Dank!
10 Antworten
Sie hat Angst, dass sie nachher Existenzängste haben muss und sie leer ausgeht. Gibt es irgendeine Möglichkeit, die uns allen 3en Sicherheit bietet?
Ja. Sie überschreibt euch das Haus gegen Zahlung einer monatlichen Leibrente. Dies wird dann auch so im notariellen Vertrag festgehalten und ist damit auch einklagbar wenn nötig. Im Gegensatz zum Mietkauf hat das den Vorteil, dass sie die Leibrente immer bekommt bis zu ihrem Lebensende, also nicht nur bis das Haus abbezahlt ist. Eine bessere Sicherheit gibt es nicht, denn die Überschreibung findet dann auch im Grundbuch statt. Außerdem senkt es den Wert des Hauses für die Berechnung der Schenkungsteuer. Sofern das Haus mehr Wert ist als der Freibetrag ist, kann das von Bedeutung sein.
Ihr wollt das Modell Hauskauf auf Rentenbasis machen. Dabei wird solange der Eigentümer lebt, monatlich eine bestimmte Summe gezahlt und beim Todesfall geht die Immobilie dann in den eigenen Besitz über.
Das kann rentabel sein, wenn die monatliche Zahlung auf beispielsweise noch einer Lebenserwartung von rund 30 Jahren, den Wert der Immobilie nicht übersteigt.
Und was passiert im Falle einer Trennung? Dann kann er dich aus seinem Elternhaus auszahlen obwohl ihr nicht verheiratet seid.
Ich würde das an Stelle deines Freundes nicht so machen wie ihr das geplant habt. Es ist rechtmäßig ihr Haus. Was ihr für Pläne habt ist erstmal zweitrangig. Ist sie damit nicht einverstanden habt ihr keinerlei Befugnis. Wenn sie das Haus abgibt bzw. verkauft dann sollte er alleinig im Grundbuch stehen.
Hallo lisapers,
zu 1) sofortige Überschreibung an Euch. Das hätte den Nachteil a) Grunderwerbsteuer ist sofort fällig. b) Die Sicherheit für Deine Mutter würde ich etwas kritisch bewerten. Was ist, wenn ihr langfristig arbeitslos werdet? (was ich euch natürlich nicht wünsche)
zu 2) finde ich - aus der Sicht Deiner Schwiegermutter - günstiger, weil es für sie eine größere Sicherheit bedeutet. Aber der Nachteil der Grundsteuer entsteht trotzdem anteilig bzw. sofort.
Ich mache auf eine andere (Zwischen-) Lösung in Verbindung mit Lösung 2 aufmerksam: Es gibt das rechtliche Mittel des Eigentumsübertragungsvorbehaltes. Dieser Vorbehalt wird üblicherweise immer seitens des Notars gemacht und ins Grundbuch eingetragen, bis die Bank des Käufers dem Eigentumswechsel zugestimmt hat und aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Das ist i.d.R. nach ca. 4 Wochen nach Notarvertrag der Fall. Wenn ihr ohne Bank Eigentum erwerbt, fällt das Mittel des Eigentumsvorbehaltes normalerweise weg, ist nicht erforderlich.
Erst nach Übertragung (Löschung des Vorbehaltes) werdet ihr Eigentümer. Diesen Übertragungsvorbehalt würde ich "endlos" beibehalten, weil so die Zahlung der Grundsteuer weit in die Zukunft verschoben wird und euch nicht sofort belastet. Ferner könnt ihr die Löschung des Übertragungsvorbehaltes im Grundbuch vertraglich so vereinbaren, dass erst bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen (z.B: Erbe bei Todesfall oder nach 100% Bezahlung der Mietkaufraten). Die Schwiegermutter bleibt "Herr über ihr Eigentum", kann aber das Haus nicht ohne eure Zustimmung verkaufen. Die Hinauszögerung der Löschung des Übertragungsvorbehaltes ist ungewöhnlich und gehört nicht zu den notariell erörterten Standartlösungen.
Im übrigen würde ich auch eine unromantische Lösung bedenken: Was ist, wenn ihr euch scheiden lasst oder Dein Mann vorzeitig stirbt? Für solche Fälle wäre eine berechenbare Summe oder Miteigentumsanteil notariell zu vereinbaren.
sie würde in dem Fall ab er sofort aus dem Grundbuch gestrichen
Das wird nicht der Fall sein!
Sie scheidet zwar als Eigentümerin aus , wird aber in Abtl. II des Grundbuchs mit einem Nießbrauchrecht eingetragen.
Der beste Weg wäre, Ihr das Haus abzukaufen und statt Unterhalt das Bankdarlehen zu bedienen.
Stimmt! Aber gegenüber dem Berechtigten sehr genau definiert bezahlbar!
Und der quatscht nicht in künftige Veränderungen, die man finanziell aus eigener Kraft stemmen kann.
Nießbrauch ist nicht teilbar!