Der Vermieter berechnet 2€ Porto und 50cent pro Blatt, damit wir eine genaue Aufschlüsselung der Hausmeistertätigkeiten bekommen. Darf der das?
6 Antworten
Ja, er darf Gebühren verlangen, aber diese müssen angemessen sein!
Selbst wenn er diese in einem A4 Umschlag versendet mit 1,45 Euro und der Umschlag 15 Cent kostet, so sind 2 Euro zuviel. Genauso halte ich ich 50 Cent für eine Kopie für maßlos übertrieben, im allerbesten Fall die Hälfte
Da würde ich mir keinesfalls gefallen lassen. PS: Einfach Einsicht in die Unterlagen verlangen, also persönlich hingehen und Foto machen.
Und noch was: Die NK Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Heißt also er hat eine Nachweispflicht und kann nicht pauschal einen Betrag ansetzen.
Falsch. Vielmehr darf der VM die ihm tatsächlich entstehenden Kosten vorschüssig ersetzt verlangen, die im Einzelfall erheblich über den von dir genannten 20-25 Cent pro Seite liegen können, die von Gerichten ausnahmslos in Fällen großer Wohnungsbaugesellschaften und Hauverwaltungen mit entsprechender Austattung an Geräten und Personal als Richtwert für deren zumutbare Serviceleistung ausgeurteilt wurden.
Du vergisst in deiner Berechnung, ob die Kosten angemessen sind, den Arbeitsaufwand des Vermieters. Also einfach addieren von Porto + Umschlag = weniger als 2 Euro (und entsprechend bei den Kopien) ist nicht korrekt.
... natürlich dürfen wir Vermieter nicht, wenn mietvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Schaue also einfach in die Urkunde.
Zudem, warum sollten wir überhaupt kopieren und verschicken müssen?
Und warum sollten wir nur für die Mieter einen Hausmeister beauftragen müssen, in unseren Beständen haben wir die längst abgeschafft/gekündigt.
Ja, das darf er, ist ja Dein Wunsch, die Unterlagen zu erhalten.
Alle Unterlagen bezüglich der Nebenkostenabrechnung können beim Vermieter eingesehen werden. Dafür braucht es keine Versendung.
Nur wenn Sie ausdrücklich um Versendung gebeten haben, kann er das in Rechnung stellen. Oder Ihnen aufgrund persönlicher Gebrechen eine Einsichtnahme beim Vermieter nicht zugemutet werden kann.
Zunächst kommt euer vermeindliche Anspruch auf Übermittlung von Fotokopien nach § 242 BGB Treu und Glauben überhaupt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn euch die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann, BGH, Urteil vom 8. März 2006, VIII ZR 78/05.
Unzumutbar wäre eine erhebliche Entfernung des Geschäftsitzes, Krankheitsverhinderung, Mobilitätseinschränkung bei entsprechend nicht barrierefrei zu erreichenden Geschäftsdräumen usw., aber keine pure Bequemlichkeit oder Wunsch, damit Unterlagen für den Mieterverein in die Hand zu bekommen :-O
Insofern schuldet euch der Vermieter grundsätzlich überhaupt keine Kopien der entsprechenden Belege. Einen solchen Anspruch des Mieters sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraums garnicht vor.
Denn steht ein berechtigtes Interesse des Vermieters entgegen, den Zeitaufwand der erbetenen Arbeiten zu vermeiden, seine Forderung ohne Postlaufzeitverlust fällig stellen zu können, Einwendungen direkt zu klären u. v. m.
Sofern er einer Übermittlung zustimmt, darf er den Aufwand vorschüssig ersetzt verlangen.
Ob der erbetene Kostenersatz hier angemessen wäre, käme auf den Einzelfall an: Nicht jeder Vermieter verfügt über einen Kopierer und mag auf Endpreise eines Copyshops oder teures Thermalpapier seines Faxgerätes angewiesen sein.
Manch einer hat einen Tintenstrahldrucker mit Kopierfunktion, der deutlich teureren Materialeinsatz erfordert als der mit 10-15 Cent pro Seite abgeolten wäre.
Und den Aufwand des Scannens und Druckens darf er sich natürlich auch bezahlen lassen: Die Gerichte urteilen bis zu 15 Cent/Seite dafür zusätzlich zu den Materialkosten aus, womit wir durchaus in der Nähe seiner Forderung wären.
Auch bezieht nicht jeder Großbriefumschläge im Tausenderpack, sondern zahlt für die schon mal 20-30 Cent pro Stück beim örtlichen Schreibwarenhändler. Plus 1,45 EUR Porto und Weg zur Post für den Briefmarkenkauf lassen 2 EUR da durchaus angemessen erscheinen.
G imager761