Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen. Schlimm?

6 Antworten

Ja, das dürfte sicher sein, denn wenn die Vertragsbedingungen seitens des Verkäufers nicht erfüllt werden, kannst Du als Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Silencer1975  30.06.2010, 12:25

gelöscht weil falsch eingetragen

Silencer1975  30.06.2010, 12:25

edit

Vor der Unterschrift solltet Ihr selbst das Baulastenverzeichnis einsehen - bei der Gemeinde.

Silencer1975  30.06.2010, 12:25

stimmt, Du kannst als Kaufinteressent ein berechtigtes Interesse vorweisen und kannst somit das Baulastenverzeichnis auch selbst einsehen.

Du kannst das Baulastenverzeichnis auch persönlich einsehen. Dazu meldest Du Dich beim Grundbuchamt.

Oder Du verlangst, daß der Notar das noch übernimmt. Dann kann der Text an der Stelle entsprechend geändert werden.

Eine Baulast kann z.B. ein Wegerecht oder eine Grenzbebauung sein - über die man durchaus Bescheid wissen sollte, bevor man ein Grundstück kauft, auch wenn solche Einträge nicht immer nur zum eigenen Nachteil sind (weil sie dann oft auf Gegenseitigkeit sind).

Ganz einfach. Schnell beim zuständigen Grundbuchamt eine Grundbuchauszug beantragen. Einfach hin gehen. Das Grundbuchregister ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Ein Auszug kostet Gebühren, sollten doch Lasten einegtragen sein, kann es sein das der Verkäufer zu täuschen versucht oder das die LAsten noch nicht gelöscht sind. In jedem fall ist es bemerkenswert, das der Notar das Grundbuch nicht eingesehen hat.

SchnuBee  30.06.2010, 12:25

Baulasten stehen NICHT im Grundbuch!

ich würde darauf BESTEHEN, dass das Baulastenverzeichnis eingesehen wird. Schuldenfrei mag ja stimmen, aber die Belastungen im finanziellen Sinne stehen ja auch im Grundbuch in Abt. III - und nicht im Baulastenverzeichnis!!!! Allerdings dürften im Grundbuch auch sämtliche Nebenrechte stehen. Trotz allem würd ich, der Sicherheit halber, das Baulastenverzeichnis einsehen lassen. Immerhin kanns sein, dass der Schützenverein Dingsbums e.V. z.B. ein Fahrt- und Wegerecht auf Deinem Grundstück hat und fünfmal die Woche dort mit dem Panzer durchfährt (mal übertrieben gesagt)

SchnuBee  30.06.2010, 12:26

Du verwechslst Baulasten mit BElastungen im Grundbuch, das ist nicht das Gleiche.

Silencer1975  30.06.2010, 12:26
@SchnuBee

nein eben nicht - deshalb schreibe ich ja: Belastungen Grundbuch - Baulasten Baulastenverzeichnis. Nur Wegerechte findest Du ebenfalls im Grundbuch, wars Abteilung II? Ja, Abt. II wars.

SchnuBee  30.06.2010, 12:28
@Silencer1975

sorry, habe deinen post irgendwie falsch gelesen.

Das Baulastenverzeichnis wird, soweit mir bekannt, nie vom Notar eingesehen, das muss man schon selber machen.

Silencer1975  30.06.2010, 12:30
@SchnuBee

also mein Chef hats als Service mit angeboten :) Ich bin gelernte Notarfachangestellte :o)))

SchnuBee  30.06.2010, 12:34
@Silencer1975

Aha, und du musstest dann zur Gemeinde rennen oder wie? Also wir machen das nicht und auch kein Notar den ich sonst kenne, dann seit ihr wohl eine Ausnahme.

Silencer1975  01.07.2010, 01:37
@SchnuBee

ja, das war tatsächlich eine meiner Aufgaben :)

Fasteddy  30.06.2010, 12:25

Das muss aber dann als Wegrecht im Grundbuchblatt eingetragen sein.