Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen. Schlimm?
in unserem Kaufvertrag für ein Haus steht:
"Der Verkäufer erklärt, dass ihm außer den allgemeinen öffentlichen Lasten wie etwa der Grundsteuer derartige Belastungen, insbesondere altrechtliche Dienstbarkeiten, Baulasten, eine Wohnungsbindung oder eigentumsbeschränkende behördliche Verfügungen nicht bekannt sind. Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen."
Nun habe ich im Internet geforscht und gelesen, dass der Notar das "Baulastenverzeichnis" vor der Unterschrift des Vertrages einsehen sollte!
wie ist weiterhin vorzugehen? Im Vertrag steht es gibt keine "Altlasten" auf das Haus!! Sind wir so trotzdem auf der sicheren Seite?? Nicht dass es da doch noch was gibt und uns dies aber die Verkäufer nicht gesagt haben..??!! Danke schon mal für die Antworten
6 Antworten
Ja, das dürfte sicher sein, denn wenn die Vertragsbedingungen seitens des Verkäufers nicht erfüllt werden, kannst Du als Käufer vom Vertrag zurücktreten.
gelöscht weil falsch eingetragen
edit
Vor der Unterschrift solltet Ihr selbst das Baulastenverzeichnis einsehen - bei der Gemeinde.
stimmt, Du kannst als Kaufinteressent ein berechtigtes Interesse vorweisen und kannst somit das Baulastenverzeichnis auch selbst einsehen.
Du kannst das Baulastenverzeichnis auch persönlich einsehen. Dazu meldest Du Dich beim Grundbuchamt.
Oder Du verlangst, daß der Notar das noch übernimmt. Dann kann der Text an der Stelle entsprechend geändert werden.
Eine Baulast kann z.B. ein Wegerecht oder eine Grenzbebauung sein - über die man durchaus Bescheid wissen sollte, bevor man ein Grundstück kauft, auch wenn solche Einträge nicht immer nur zum eigenen Nachteil sind (weil sie dann oft auf Gegenseitigkeit sind).
Ganz einfach. Schnell beim zuständigen Grundbuchamt eine Grundbuchauszug beantragen. Einfach hin gehen. Das Grundbuchregister ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Ein Auszug kostet Gebühren, sollten doch Lasten einegtragen sein, kann es sein das der Verkäufer zu täuschen versucht oder das die LAsten noch nicht gelöscht sind. In jedem fall ist es bemerkenswert, das der Notar das Grundbuch nicht eingesehen hat.
Baulasten stehen NICHT im Grundbuch!
ich würde darauf BESTEHEN, dass das Baulastenverzeichnis eingesehen wird. Schuldenfrei mag ja stimmen, aber die Belastungen im finanziellen Sinne stehen ja auch im Grundbuch in Abt. III - und nicht im Baulastenverzeichnis!!!! Allerdings dürften im Grundbuch auch sämtliche Nebenrechte stehen. Trotz allem würd ich, der Sicherheit halber, das Baulastenverzeichnis einsehen lassen. Immerhin kanns sein, dass der Schützenverein Dingsbums e.V. z.B. ein Fahrt- und Wegerecht auf Deinem Grundstück hat und fünfmal die Woche dort mit dem Panzer durchfährt (mal übertrieben gesagt)
nein eben nicht - deshalb schreibe ich ja: Belastungen Grundbuch - Baulasten Baulastenverzeichnis. Nur Wegerechte findest Du ebenfalls im Grundbuch, wars Abteilung II? Ja, Abt. II wars.
sorry, habe deinen post irgendwie falsch gelesen.
Das Baulastenverzeichnis wird, soweit mir bekannt, nie vom Notar eingesehen, das muss man schon selber machen.
also mein Chef hats als Service mit angeboten :) Ich bin gelernte Notarfachangestellte :o)))
Aha, und du musstest dann zur Gemeinde rennen oder wie? Also wir machen das nicht und auch kein Notar den ich sonst kenne, dann seit ihr wohl eine Ausnahme.
ja, das war tatsächlich eine meiner Aufgaben :)
Das muss aber dann als Wegrecht im Grundbuchblatt eingetragen sein.
Du verwechslst Baulasten mit BElastungen im Grundbuch, das ist nicht das Gleiche.