Kameraüberwachung im Pferdestall?
Unser Pensionsstallbesitzer hat letzte Nacht eine Webcam im Stall angebracht, sodas er zu jederzeit und von jedem Ort überwachen kann, was im Moment im Stall passiert.
Wir hatten weder kürzlich einen Einbruch oder einen Diebstahl, noch treiben sich "ungebetene" Gäste auf dem Gelände rum. Ich finde es unmöglich, das auf der letzten Stallbesprechung hier nicht drauf hingewiesen wurde und wir auch bis heute morgen nicht davon wussten. Ich kann meinem Pferd nichtmal mehr ne extra Möhre geben, ohne das ich mich beobachtet fühle.
Die Kamera ist nicht wie zu vermuten wäre auf eine spezielle Box gerichtet,sondern nimmt in der Totalen die ganze Boxengasse auf...
Ich fühle mich in meinen Rechten beschnitten und möchte hier wissen:
Darf eine solche Kamera in einem öffentlich zugänglichen Bereich installiert werden und muss ich das hinnehmen?
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten
8 Antworten
Das Thema hatte wir letztes Jahr auch. Allerdings wollte da eine Einstallerin dass wir eine Kamera anbringen. Rechtlich gesehen darf man eine webcam aufhänge solange nicht aufgenommen wird. WENN aufgenommen wird müssen alle die den Stall betreten darauf aufmerksam gemacht werden das aufgenommen wird (zb durch ein schild)
So würde ich das auch einschätzen.
Nein, er darf das nicht, weil ich das nicht wollte. Ich würde das in keinem Fall nicht hinnehmen und sofort den Stecker ziehen, ich würde auch nicht hinnehmen, wenn Bilder anderer Personen von einer Kamera aufgezeichnet werden. Recht hin Recht her, das ist ein NoGo.
Eine Kameraüberwachung, die z.B. ab 22:00 bis 6:00 aktiv ist, ist was ganz anderes und das allerdings würde ich sogar befürworten.
Zum Teil verstehe ich dich, zu einem anderen Teil aber auch nicht.
Fühlst du dich etwa unsicher oder so was, wenn du deinem Pferd ne Möhre gibst? Was passiert denn dann? Gibts da ne "Möhrenanzeige" oder so was?
Ich würde meinen Besitz besser geschützt fühlen, wenn er tagtäglich überwacht wird.
Darf eine solche Kamera in einem öffentlich zugänglichen Bereich installiert werden und muss ich das hinnehmen?>
Ich glaube kaum, dass es sich um einen Öffentlichen Bereich handelt, darf ich denn dort auch reingehen?
Ich glaube kaum, dass es sich um einen Öffentlichen Bereich handelt, darf ich denn dort auch reingehen?
Rein theoretisch dürftest Du dort auch reingehen, da es sich um einen Ausbildungsstall für Dressurreiterei handelt und Du Dich z.B. nach Untericht o.ä. erkundigen könntest. Zum Anderen ist dieser Stall ausgewiesenes "Wanderreitzentrum" und somit öffentlich erreichbar für jeden
Ein Pferde-Pensionsstall ist kein "öffentlicher Raum". Wenn das der Eigentümer für sinnvoll hält, darf er das tun. Du kannst ja mit deinem Pferd woandershin gehen.
Er darf, aber sollte bzw. muss es ankündigen, so ist es bei Arbeitgebern zumindest.
Das meine bescheidene Meinung.
Wie gesagt, bei einem Anwalt wäre die Frage besser aufgehoben.
Er überwacht keine Arbeitsplätze - insofern muss er die Überwachung nicht vorher ankündigen.
In gewisserweise schon, da in dem Stall auch zwei MA sind, die sich um Futter und Misten etc. kümmern. DIE werden u.U. dann auch überwacht
Vielleicht wurden die ja gefragt? Oder die Überwachung ist nur aktiv, wenn sie nicht anwesend sind?
ja, aber seine Mieter! Wie gesagt, ich weiß es nicht.
Wenn das der Eigentümer für sinnvoll hält, darf er das tun.
nein. die boxen sind ja vermietet.
dein wohnungsvermieter darf auch keine kamera in deiner wohnung installieren.
wenn also mehr zu erkennen ist, als die stallgasse - verboten.
nur stallgasse zu sehen: hinweisschild vorgeschrieben.
kommt auf den vertrag an, den du hast.
vermutlich musst du das NICHT hinnehmen.
sitzung einberufen.
Auf der einen Seite ist es sicher toll zu wissen, das mein Besitz dort "überwacht " wird. Blöd nur, das man auch vom Paddock an die Pferde kommt, ohne das die Kamera dies aufzeichnen würde. Wenn also aus Angst vor Übergriffen an den Tieren im Aussenbereich oder in der Zufahrt zum Grundstück, aus eben genannten Grund eine Kamera stehen würde, o.K. Aber diese Perspektive gibt die Kamera m.E. nicht her.
Im anderen Fragen ging es um Kamera im Miethaus. Hier wurde u.a. vom BGH geurteilt, das nur nach Zustimmung aller Parteien im Haus eine K. errichtet werden darf.
Wir sind aber doch auch Mieter