Kündigung nach Mobbing?

6 Antworten

Einen Auflösungsvertrag kannst du erst unterschreiben, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Ansonsten bist du deinen Job los und bekommste erst mal auch kein Arbeitslosengeld (Sperre). Es sei denn, der Auflösungsvertrag ist mit einer solchen Abfindung vergoldet, dass du auch ein halbes Jahr ohne Zucken überstehst.

Es scheint ja wirklich massive Probleme zu geben, wenn sich sogar dein Anstellungsträger um Kontakte für neue Jobs bemüht. Das bedeutet aber auch, dass dein Arbeitgeber erst mal keinen sattelfesten Grund für eine Kündigung hätte und dich deswegen natürlich "loshaben" will, am besten dadurch, dass du woanders einen neuen Job kriegst und möglichst geräuschlos gehen kannst.

Leitungsprobleme in einer Einrichtung sind nämlich auch für einen Träger eine erhebliche Belastung, ganz unabhängig davon, wie sie sich ergeben und hochgeschaukelt haben.

Solange dein Arbeitsvertrag nicht rechtskräftig gekündigt ist, wirst du also dein Entgelt weiter erhalten.

Ich würde aber auf die Hilfestellung des Arbeitgebers nach Möglichkeit eingehen, weil das auch eine Chance darstellt, dass ihr beide ohne großen Gesichtsverlust (und du auch noch mit einem anständigen Arbeitzeugnis) aus dieser Nummer rauskommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Silasi 
Beitragsersteller
 15.01.2020, 15:15

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich auch schon mit dem potentiellenneuen Arbeitgeber (Kontakt durch AG) in Verbindung gesetzt - dort gibt es aber erstmal nichts gleichwertiges, erst ab Juni...Einen Grund für eine Kündigung gibt es tatsächlich nicht und ich habe einen unbefristeten Vertrag...Ich habe noch Resturlaub, keine Ahnung, ob der auf meine Freistellung angerechnet werden kann?

Altersweise  16.01.2020, 06:43
@Silasi

Das kommt darauf an, was im Auflösungsvertrag drin steht. Üblicherweise werden Resturlaub und Überstunden natürlich auf die Freistellung angerechnet.

Aber ein Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag ist, wie der Name sagt, ein Vertrag. Der wird zwischen den Parteien ausgehandelt. Drin steht also, worüber sich die Parteien einig sind.

Wenn du eine finanzielle Kompensation erhältst, kannst du ja auch eine Zeit lang eine niedriger bezahlte oder qualifizierte Arbeit machen.

Sprich: Du arbeitest bei deinem jetzigen Träger mit deinem bisherigen Entgelt an anderer Stelle. Das geht vor allem, wenn der Träger größer ist und eine Vielzahl an Einrichtungen hat. Das hat auch den Vorteil, dass du deinen Job vielleicht mal wieder "an der Front" ausüben kannst.

Oder du steigst beim neuen Arbeitgeber erst mal eine Etage tiefer ein und handelst halt eine Abfindung heraus, die das Defizit abdeckt. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Wichtig für dich ist einfach auch, dass dein Arbeitszeugnis freundlich aussieht. Auch eine neue Leitungsstelle ist erst einmal ein Schleudersitz und sie wird vielleicht auch nicht deine letzte Stelle bleiben. Von daher ist ein wenig Schönwetter vielleicht nicht das schlechteste.

  1. einen Aufhebungsvertrag solltes du garnicht unterschreiben. Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungsposition hast, so kann dein AG dich kündigen und unter Anrechnung des Urlaubes freistellen. Das muss vorher auch dir bekannt gegeben werden.
  2. geschieht dies nicht, so muss dein AG dich weiter bezahlen, oder gleichwertig beschäftigen. Alternativ kann er dich bezahlt beurlauben.
  3. Ob eine Kündigung rechtens ist, stellt dann das Arbeitsgericht fest. Damit wird es auf eine Abfindung hinauslaufen, weil scheinbar ja das Verhältnis innerhalb des Teams zerrüttet ist.

Sobald dein Arbeitsverhältnis beendet ist kannst du eine neue Stelle antreten.

Silasi 
Beitragsersteller
 15.01.2020, 15:17

Ich hbae noch Resturlaub - kann der einfach mit angerechnet werden, oder muss er das ankündigen? Zu dieser Woche hat er nur gesagt, sie können da nicht mehr hingehen...letzte Woche hat er gesagt, sie sind für diese Woche freigestellt...ich möchte auch nicht zu viel rühren und auf mich aufmerksam machen ;o)

Halbammi  16.01.2020, 08:42
@Silasi

Das muss mit der Kündigung angekündigt werden. Glaub mir, da rödelt es gewaltig im Hintergrund. Irgendwann muss ja mal jemand sagen wie sie planen. Wenn du fragst, dann achte auch die Kündigungsfristen ;-)

Eine. Aufhebungsvertrag solltest du nicht unterschreiben. Damit gibt du deine Kündigungsfrist auf und bekommst drei Monate Sperre beim Arbeitsamt.

Und wenn die keine Aufgabe mehr für dich haben ist das deren Problem! Entweder sie finden etwas für dich oder du wirst bis zum Ende des Arbeitsvertrages frei gestellt. Du musst also nicht mehrstündige Arbeit gehen bekommst aber weiterhin deine volles Gehalt.

Ob eine Kündigung überhaupt rechtsgültig ist solltest du umgehend prüfen lassen.

Silasi 
Beitragsersteller
 15.01.2020, 13:06

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wann ist das Ende des Arbeitsvertrages? Ich bin ja unbefristet angestellt...

Wäre das Ende nach einer Kündigung (6 Wochen zum Monatsende)?

Vielen Dank!

JollySwgm  15.01.2020, 13:10
@Silasi

Das steht in deinem Arbeitsvertrag wann gekündigt werden darf. In der Regel sind das x Wochen oder Monate zum Monatsende oder zum Quartalsende.

Das bedeutet also das dir entsprechend früher die Kündigung schriftlich!!! ausgehändigt bzw zugeschickt sein muss.

JollySwgm  15.01.2020, 13:14
@JollySwgm

Hatte die 6 Wochen überlesen.

Das bedeutet für dich das du spätestens am Freitag den 17.1. deine Kündigung in der Hand haben musst damit du zum 29.2. gekündigt bist. Und bis dahin muss dich dein Arbeitgeber weiter bezahlen.

JollySwgm  15.01.2020, 13:16
@JollySwgm

Und noch ein Tip: falls du diese Woche ein Einschreiben bekommen solltest, NICHT annehmen. Lass es zur Post gehen und hol es Samstag oder nächste Woche erst ab. ;-)

Deine Frage ist ohne die genauen Unterlagen und dem Hintergrund zu kennen kaum zu beantworten. Ich versuche mal einige Stichworte zu zuwerfen:

Ein Arbeitgeber kann, auch bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, jederzeit kündigen. Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine ganz andere Frage. Stark vereinfacht gesagt sind die meisten Kündigungen, wenn denn Kündigungsschutz besteht, unwirksam. Kündigungsschutz besteht, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter rechnerisch tätig sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Dann benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Dieser Kündigungsgrund wird allerdings erst hinterfragt, wenn der Arbeit Nehmer fristwahrend, d.h. 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung, Kündigungsschutzklage einreicht. Ich weiß, etwas komplex.

Davon getrennt ist die Frage der Versetzungsmöglichkeit des Einsatzes. Die Begrenzung des Direktionsrechts des Arbeitgebers kann sich hier aus der Tätigkeit Formulierung und einem eventuellen Versetzungsvorbehalt in dem Arbeitsvertrag ergeben. Die entsprechende Klausel ist auf deren Wirksamkeit und Bedeutung zu überprüfen.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur gleichwertige Tätigkeiten anbieten. Was gleichwertig ist bestimmt sich in der Regel nach der sogenannten sozialen Anschauung.

Wenn denn ein trennungswunsch seitens des Arbeitgebers besteht, versuchen Arbeitgeber häufig eine günstige Trennung über eine Aufhebungsvereinbarung zu realisieren. Eine Verpflichtung einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben gibt es natürlich nicht. Letztendlich sind alle Konditionen Verhandlungssache.

Dies bitte als 1. Überblick verstehen. Im Zweifelsfall in dieser Situation zu der Rechtsberatung des Vertrauens. Pauschal lassen sich die arbeitsrechtlichen Konstellationen nur selten für einen Fragesteller zielführend beurteilen

Sicher kann man dir kündigen. Einen Aufhebungsvertrag mußt du nicht unterschreiben. Dazu kann dich niemand zwingen. Würde ich auch nicht tun, denn wenn du noch keine neue Stelle gefunden hast, kann es Probleme mit dem Arbeitsamt geben, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Es kann nämlich durchaus zu einer Sperre von bis zu 3 Monaten kommen.

Wenn dein AG dich los werden will, soll er dir kündigen.

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