Gesetzliche Frist für ein Schreiben, wie lange?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich befinde mich gerade in einem Rechtsstreit und habe versucht, es ohne Anwalt zu klären. Ich habe der Person einen Brief geschrieben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen, um darauf zu reagieren. Ich dachte bisher, das ist so die gängige und einzige Variante, die praktiziert wird. Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt und in diesem Schreiben steht, ich müsse mich spätestens 7 Tagen rückgemeldet haben. Ich habe mich schon durch sämtliche Seiten geklickt, aber ich habe nirgendwo etwas darüber gefunden. Um angemessen darauf zu reagieren, d.h. meinerseits eine rechtliche Beratung einzuholen, reichen 7 Tage nicht wirklich. Jetzt die Frage: ist diese Fristsetzung überhaupt zulässig? Wo findet sie Anwendung? Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Meines Wissens sind solche Fristsetzungen vom Anwalt nicht rechtlich bindend. Sicherheitshalber sende einen Brief zurück, dass Du z.Zt. sein Schreiben prüfst und Dich nach 14 Tagen zurückmeldest. Warum holst Du Dir nicht einen Beratungsschein beim Amtsgericht und gehst damit selbst zum Anwalt?
Hallo, es gibt gesetzlich festgelegte Fristen, die setzen aber normalerweise ein ergangenes Urteil oder Beschluss oder Bescheid voraus und dort drauf ist die gesetzliche Frist auch drauf vermerkt.
Dann gibt es auch noch Fristen, die mit Erhalt und Kenntnisnahme eines Schreibens beginnen.
Diese Frist, die Du aber erhalten hast, um zu antworten, die ist nicht wirklich gesetzlich festgelegt, die kann im Prinzip jeder setzen, wie er will , es reicht, wenn man da das Erhalten und ein paar Tage zum Erledigen einraeumt, meist 14 Tage, das muss aber nicht sein.
Und natuerlich kann man Fristen setzen, wie man will, ausser den gesetzlich genau festgelegten, da kann jeder machen wie er will.
Besonders die Aemter lieben kurze Fristen noch gern mit Androhungen gespickt. Von der Kindergeldstelle bekomme ich gerne solche, wo ich eine Woche Zeit habe, ausgefuellte Bescheinigungen zurueck zu senden, ich ich meinerseits erst per Post an zustaendige Stellen zum Ausfuellen uebersenden muss. Und die Drohung ist dann die sofortige Rueckzahlung des bereits bezahlten Kindergeldes und ein sofortiger Auszahlungsstopp.
Von so was darf man sich aber nicht einschuechtern lassen, man will damit Leute nur unter Druck setzen, damit sie tun, was die anderen wollen. Und nur wenn man in 7 Tagen nicht geantwortet hat, passiert so schnell gar nichts.
In Deinem Fall wuerde ich einfach hingehen, und mich innerhalb der 7 Tage zurueckmelden (oder nicht viel spaeter) und der Gegenseite mitteilen, dass Du Dich entschlossen hast, einen Anwalt zu nehmen und dieser sich dann, wenn eine Beratung stattgefunden hat, bei der Gegenseite melden wird. Das reicht vollkommen aus. Und damit unterbrichst Du die Frist auch, d.h. die Gegenseite kann dann nicht weitere Schritte unternehmen, sondern ist erst mal zum Abwarten gezwungen.
Solltest Du Dir keinen Anwalt nehmen wollen, dann schreib zurueck, dass Du Dich noch mit Freunden/Bekannten oder sonst wem (musst keine Namen nennen) besprechen musst und Dich danach bei denen melden wirst.
2 - 3 Wochen gehen damit eigentlich immer klar, man kann so auch Zeit schinden, aber nicht unbegrenzt, denn ewig muss die Gegenseite nicht warten.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Ich finde es immer toll, wenn sich jemand die Zeit dafür nimmt und es hilft wirklich weiter. Dankeschön! :o)
Die kürzeste Frist ist sofort oder umgehend. Die ist auch zulässig.
Wobei Fristsetzungen eines Anwalts eh Niemanden interessieren.