defekter Wärmezähler eingebaut - wer zahlt?
Hallo zusammen,
bei uns wurde von Techem ein Wärmezähler eingebaut, der offensichtlich nicht eine einzige Einheit gezählt hat. Da der Zähler hinter einer Schrankwand sitzt, wurde der Defekt erst nach über einem Jahr bei der nächsten Ablesung bemerkt (Nullstellung des Zählers). Wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben, wurde der Verbrauch nun anhand des Gesamtverbrauches des Mehrfamilienhauses, in dem wir Mieter sind, geschätzt und dabei kam für uns ein historischer Höchstwert mit entsprechender Nachzahlungsforderung zustande. Selbst nach unserem 3. Einspruch weist Techem hartnäckig jegliche Schuld von sich, bezieht sich auf die Heizkostenverordnung und behauptet, der Grund für den defekten Wärmezähler sei Schmutz, welcher im Heizungswasser vorhanden sein kann und sich dann im Flügelrad des Zählers festsetzt. Allerdings hatte der Zähler jungfräuliche null Einheiten auf der Uhr und ich frage mich, wie so ein geeichtes, neues Ding so schnell verschmutzen kann, dass nicht eine einzige Einheit gezählt wird. Daher meine Vermutung: unsachgemäße Montage oder Einbau eines defekten Zählers. Kulant ist man leider nicht. Also was soll ich tun?
3 Antworten
Also, das Beweisstück ist leider weg. Hätte ich mal gleich hier nachgefragt ...! Der Vermieter bezieht sich übrigens auf die Heizkostenverordnung, die sagt, dass bei einem defekten Zähler der Verbrauch geschätzt werden kann (doch selbst die Schätzung von Techem war fehlerhaft und wurde erst nach meinem Einspruch korrigiert) von daher sei es egal, ob Techem nun Schuld hat oder nicht. Ich müsse in jedem Fall nachzahlen. Aber ist das wirklich so? Ich bin ja bereit, genauso viel zu zahlen als im Vorjahr (und das war historischer Höchstwert). Aber eine Nachzahlung, obwohl es auf der Hand liegt, dass ein Gerät unsachgemäß oder defekt eingebaut wurde?
Das Techem die Schuld von sich weist ist doch klar, Apfelsaft01 hat schon alles gesagt, über gib das Defekte Gerät ja nicht an Techem, dieses ist ein Beweisstück und muss sichergestellt werden, den Rest erzählt dir der Anwalt !!
Gib das am besten einem Anwalt weiter, in den Weiteren wegen kannst du dann auch einen Gutachter kommen Lassen der das gerät untersucht. Gib bitte das gerät nicht an Techem raus! Frag morgen auch mal bei örtlichen Heizungsbau unternehmen nach ob dies Möglich sein kann was techem dir das erzählt.
jetzt kann techem sich komplett rausreden und sagen sie haben das gerät geprüft und eine verunreinigung gefunden, du kannst nun leider keinen gegenbeweis mehr bringen das dies nicht so war.
Ok, danke für den Tipp. Techem hat den Zähler leider längst ausgebaut und durch einen neuen ersetzt (und mitgenommen). Auf der Heizkostenabrechnung ist die Nullstellung des Zählers nach dem Einbau nachvollziehbar festgehalten. Aber ein Gutachter kann wohl nicht mehr draufschauen. Bei einem Heizungbauer frage ich auf jeden Fall mal nach.