Nachzahlen trotz viel geringerem Verbrauch?

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Bei allen Erfassungssystemen ist ein Vergelich der Einheiten zweier Abrechnungsperioden problematisch. Weniger Eineiten bedeutet nicht zwangsläufig weniger Verbrauch. Eine schlecht eingestellte Heizungsanlage z.B. verbraucht mehr Energie, trotz vermeintlicher Einsparung in der Wohnung. Es ist aber auch ein Unterschied, ob es ein kurzer knackiger Winter war oder ein langer mäßiger. Letztendlich kann man nur überprüfen, ob die aufgeführten Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Ist die Anlieferung des Öls mit Datum nachweisbar ? Wurde der Restbestand richtig festgehalten ? Wenn das alles zweifelsfrei geklärt ist, lässt sich leider nichts weiter machen.

Es ist zu beachten das Heizkosten zu 30 oder 50 % nach Wohnfläche abgerechnet werden. Da kann es schon passieren das man trotz geringerem Verbrauch nachzahlen muß.

Am besten erklären kann Dir das, hoffentlich, der Vermieter. Der muß Dir auch Einsicht in die Originalbelege bewähren.

Kannst Du die Abrechnung dann immer noch nicht nachvollziehen hilft nur der Gang zum Mieterbund oder einem Fachanwalt.

Ja, wenn du dich mit dem zuständigen Vermieter in Verbindung setzt.

eine Frage zur besseren Verständigung

1 sind am Heizkörper digitale Messgeräten oder diese Rörchen mit Flüssigkeit?

Kannst du die Abrechnung mal einscannen? Dann läßt sich mehr dazu sagen

Der Vermieter muss Dir diese Berechnung offen legen, wenn Du sie beanstandest. Ansonsten sich an den Mieterschutzbund wenden.