Frage zum Mietrecht und offenen Fenstern

10 Antworten

Ist die Abmahnung rechtens?

Ja, grundsätzlich schon, siehe §543 Abs.2 Satz 2

"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen" - "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet [...] "

Durch ein offenes Dachfenster können eben erhebliche Schäden durch Regen und/oder Sturm entstehen. Dass es dann natürlich gleich eine Abmahnung setzt, ist vielleicht etwas kleinlich, aber durchaus begründbar. Wahrscheinlich ist euer Vermieter nicht gut auf euch zu sprechen?

sexmongol 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 09:25

Hm ok das hilft weiter danke :) doch eigentlich schon... Wir tun ja keinem was zu leide. Gibt es denn etwas, das für uns spricht?

franneck1989  13.05.2015, 09:30
@sexmongol

Gibt es denn etwas, das für uns spricht?

Rechtlich ist die Sache eindeutig. Allerdings muss man nicht immer gleich die Paragraphen bemühen - oftmals tut es auch ein persönliches Gespräch. Hat das denn der Vermieter schon mal probiert?

sexmongol 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 09:39
@franneck1989

Ja haben wir schon probiert. Wir haben versucht Grenzen aufzuzeigen aber ich mein es geht einfach nicht, dass sie in unserer Abwesenheit unsere Wohnung betritt, den Müll mitnimmt, und kontrolliert ob wir auch richtig waschen und geht ins Badezimmer. Die Wohnung ist nicht getrennt, bzw. abschließbar.

franneck1989  13.05.2015, 10:02
@sexmongol

OK, das geht natürlich wiederum auch nicht. Das ist schlicht und einfach Hausfriedensbruch.

Was heißt "Grenzen aufzeigen"? Meine Frage hab ich eher dahingehend gestellt, ob die Vermieterin euch schon mal auf das Problem mit dem Fenster hingewiesen hat oder ob sie da gleich aus dem Nichts eine Abmahnung auf den Tisch legt?

sexmongol 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 10:10
@franneck1989

Sie hat darauf hingewiesen, und wir versuchen es auch einzuhalten. Nur manchmal wird es einfach vergessen. Grenzen aufzuzeigen meine ich daher, dass sie einfach in unser Schlafzimmer geht und es zumacht und das greift einfach meiner Meinung nach meine Privatsphäre an. Darf sie das denn? Oder gilt die Gefahr im Verzug nur bei Gefahr für Leib uns Seele?

Moralfreak  13.05.2015, 10:29
@sexmongol

Ich denke, die Gefahr für Leib und Leben besteht nicht. Dann dürfte die Vermieterin durchaus in eure Wohnung.

Sie darf erstens ( außer für Notfälle, eigentlich nicht mal dann ) keinerlei Schlüssel zu eurer Wohnung haben und zweitens nicht in eure Wohnung nach Lust und Laune rein spazieren.

Was ist, wenn ihr abends am schlafen seid und die kommt einfach mal so rein?! Ein unerträglicher Gedanke!

Schreibt ihr klipp und klar, dass sie ab sofort nicht mehr in eure Wohnung rein darf, da es sonst Anzeigen hagelt. ( Hausfriedensbruch, versuchter Diebstahl/versuchte Unterschlagung ) Man muss ja damit rechnen, dass die was mitgehen lässt.

Bei allen Respekt:  Aber warum zieht ihr in eine Wohnung, die nicht getrennt oder abschließbar ist? 

Was zur Hölle ist das für eine kranke Vermieterin, die so eine Wohnung vermietet und dann auch noch denkt, sie können sich alle Rechte raus nehmen?

Das ist kein Zustand für euch. Ihr habt ja keinerlei Privatsphäre. Wenn immer möglich:  Zieht in eine andere Wohnung und zeigt diese Vermieterin an, wo immer es nur geht/gerechtfertigt ist.

Mit dem Dachfenster ist so eine Sache:  Grundsätzlich ist lüften sehr wichtig, da die meisten Häuser eh sehr feucht sind und das die meisten Vermieter wenig kümmert.

Eine pauschale Abmahnung nur weil ihr bei offenen Dachfenster aus dem Haus seid, ist vielleicht zu streng.

Aber grundsätzlich hat der Vermieter recht, dass es rein regnen könnte. Egal was der Wetterbericht sagt: Derjenige der das Fenster geöffnet hat, muss es schnellstmöglich schließen, wenn sich Regen oder sonstiges Unheil androht. Das sollte dir bewusst sein. 

Egal wo ihr seid. Denke aber das du das weisst und die Vermieterin hier überreagiert hat.

Eine Abmahnung kann man nur gerichtlich wieder rückgängig machen lassen, weil von alleine macht das die Vermieterin sicher nicht.

Aber diese hat gottverdammt nichts in eurer Wohnung zu suchen und auch und gerade nichts an euren Müll verloren!

Euren Müll oder was auch immer zu entsorgen, ist schlicht und einfach Diebstahl/Unterschlagung! Die hat sich überhaupt nicht an euren Sachen zu vergehen. Egal ob Müll, Handy oder sonstwas!

Tickt die noch glatt?! Die sollte man anzeigen und einstweilige Anordnungen gegen die beantragen.

franneck1989  13.05.2015, 10:29
@sexmongol

Sie hat darauf hingewiesen, und wir versuchen es auch einzuhalten. Nur manchmal wird es einfach vergessen.

Dann sieht sie offenbar die Abmahnung als einzige Möglichkeit, euch mal zur Wahrung eurer Pflichten zu bewegen. Wenn das schon öfter vorgekommen ist, dann ist die Abmahnung nachvollziehbar

Darf sie das denn? Oder gilt die Gefahr im Verzug nur bei Gefahr für Leib uns Seele?

Gefahr im Verzug würde nur vorliegen, wenn nur durch ein sofortiges Einschreiten ein Schaden verhindert werden kann. Z.Bsp., wie unten beschrieben, wenn ein Unwetter tobt und dadurch direkte Schäden drohen. Da muss schon die direkte Gefahr vorliegen (also nicht nach dem Motto: " Es könnte ja durchaus reinregnen")

franneck1989  13.05.2015, 10:35
@franneck1989

Also, einfach reinspazieren geht nicht. Eure Mietsache ist für die Vermieterin im Normalfall absolut tabu. Da kann man sich tatsächlich eine Anzeige überlegen.

Wenn ich das alles so lese, hört sich das nicht nach einem vertrauensvollen Mietverhältnis an. Ich würde mich da schnellstens um eine neue Wohnung bemühen

Ihr habt schon versucht, Grenzen aufzuzeigen und der Vermieterin erklärt, dass ihr nicht wünscht, dass sie die Wohnung betritt.

Nun hat sie beobachtet, dass ihr - wohl zum wiederholten Mal - das Dachfenster offen gelassen habt, als ihr das Haus verlassen habt. Da Ihr ihr verboten habt, die Wohnung während Eurer Abwesenheit zu betreten, hat sie jetzt nur die Möglichkeit gesehen, Euch abzumahnen.

Das ist völlig in Ordnung, denn sie muss befürchten, dass z. B. durch einen Gewittersturm oder -regen erhebliche Schäden am Haus entstehen und wenn sie in so einem Fall oder auch mal vorsorglich, bevor sie selbst auch das Haus verläßt, das Fenster zu macht, wieder einen Ansch... von Euch kassiert oder gar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Es liegt vielleicht gerade noch in Eurem Ermessen, ob ihr riskiert, dass Euer Hausrat bei einem Unwetter beschädigt oder zerstört wird, aber ihr seid auch dafür verantwortlich, dass das Haus selbst durch diesen Leichtsinn nicht beschädigt wird. Es liegt nicht in Eurem Ermessen, ob ihr eine solche Beschädigung zulasst oder nicht. Dafür gibt es Paragraphen.

Gegen die Abmahnung nicht und beim nächsten Mal dürft ihr die fristlose Kündigung zurecht erwarten.

Du musst halt auch mal den Vermieter verstehen, dass es nicht toll ist wenn es z.B. in die Woh nung reinregnet und z.B. ein Holzboden kann nass wird.

johnnymcmuff  13.05.2015, 15:39

Wir haben versucht Grenzen aufzuzeigen aber ich mein es geht einfach nicht, dass sie in unserer Abwesenheit unsere Wohnung betritt, den Müll mitnimmt, und kontrolliert ob wir auch richtig waschen und geht ins Badezimmer. Die Wohnung ist nicht getrennt, bzw. abschließbar.

Abmahnen und im Wiederholungsfall fristlos kündigen wäre eine Möglichkeit; wenn man Beweise hat.

Es muss doch eine Möglichkeit geben die Mieträume zu verschließen, z.B. Steckschloss etc.

bwhoch2  14.05.2015, 09:22
@johnnymcmuff

Wenn die Wohnung nicht abschließbar ist, dann doch wenigstens die wichtigsten Räume, wie Schlafzimmer und Bad.

Was für einen Paragrafen?

Einen der dem Vermieter untersagt wegen jedem Kinderkram den Mieter abzumahnen?

Den gibt es nicht.

Ignoriert das Ding und achtet in Zukunft darauf die Dachfenster zu schließen wenn Ihr die Wohnung verlaßt.

Übrigens ist Dauerlüften nicht gerade die beste Lüftungsart.

Moralfreak  14.05.2015, 12:33

Bei milden Temperaturen ist gegen ständiges Lüften nichts einzuwenden. Da kann man auch den ganzen Tag die Fenster offen ( nicht gekippt ) haben.

Was spricht dagegen?

Meine Mieterinnen haben das Fenster mal aufgelassen und ein Gewittersturm hat das ganze Fenster rausgerupft... Reparatur war über 2000€


sexmongol 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 09:14

das is ja schön und gut aber trotzdem liegt es an mir und sie hat sich nicht einzumischen. Sorry aber wenn man dann in meine Wohnung eindringt und es zumacht?! Pivatsphäre wäre angebracht gerade um schlafzimmer

wiki01  13.05.2015, 09:19
@sexmongol

...aber trotzdem liegt es an mir und sie hat sich nicht einzumischen.

Wenn du eine so festgefahrene Meinung hast, warum stellst du dann diese Frage? Selbstverständlich kann dich der Vermieter abmahnen. Deine Meinung ist irrelevant.

franneck1989  13.05.2015, 09:26
@sexmongol

Sorry aber wenn man dann in meine Wohnung eindringt und es zumacht?!

Selbst das wäre möglich, wenn z.B. ein Sturm aufzieht - "Gefahr im Verzug"

sexmongol 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 09:29
@sexmongol

Ich hatte eigentlich auf kompetente Antworten gehofft und nicht auf vorwurfsvolle Kommentare.

Moralfreak  13.05.2015, 11:05
@sexmongol

Mongol: Bitte, nun bleib mal bei der Sache. Mit den Vorwürfen der meisten Leute hier ist es richtig ausgedrückt.

Ist die ernsthafte Gefahr eines Gewitters ersichtlich und die Vermieterin weiss von offenen Fenstern bei dir, kann sie diese schließen.

Wenn die Fenster offen sind und es dort jämmerlich rein regnet, kann die Substanz des Hauses angegriffen werden, zumindest aber mittlere Schäden entstehen.

Vor allem an DEINEN Sachen. Möchtest du, dass es mal 2 Stunden bei offenen Fenster platzregnet? Also richtig heftiger Regen? Nein!

Selbstverständlich darf die Vermieterin dennoch nicht in deine Wohnung rein spazieren, wie sie es möchte und euren Müll mit nehmen.

bwhoch2  14.05.2015, 09:21
@Moralfreak
Vor allem an DEINEN Sachen. Möchtest du, dass es mal 2 Stunden bei offenen Fenster platzregnet? Also richtig heftiger Regen? Nein!

Vermutlich würdest Du dann der Mieterin vorwerfen, dass sie das Fenster nicht einfach zugemacht hat.