Defekte Bodenfliesen in Mietwohnung ... Wer haftet?

4 Antworten

Wenn die Haftpflichtversicherung ablehnt, weil es sich um offensichtliche normale Abnutzung von Fliesen schlechter Qualität handelt, ist die Haftpflichtversicherung auch in der Pflicht, diese unberechtigte Forderung abzuwehren. Sie hat also auch die Anwaltskosten zu tragen, wenn vom Vermieter eine Klage kommt. Wendet Euch direkt wieder an die Versicherung und fragt, ob ihr selbst zu einem Anwalt gehen sollt (von der Versicherung bezahlt) oder ob das die Versicherung mit eigenen Anwälten regelt.

das ist absoluter Schwachsinn..... wenn die Fliesen "normal" behandelt

wurden, zahlt der Vermieter !

Der Mieter zahlt nur, wenn er etwas auf die Fliesen fallen lassen hat o.ä. !

AnnikaTu 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 20:13

in 13 Jahren ist bestimmt mal was runtergefallen .... aber nicht mutwillig etwas fallen lassen oder so

Es ist tatsächlich so das sich die Haftpflicht mit der ganzen Sache auseinander setzt. Also sollte der Vermieter eine Klage einreichen, übernimmt die Versicherung die Angelegenheit und kümmert sich um einen Anwalt etc.

Alles gut😊

Was steht denn bei Auszug im Mietvertrag? Ich denke nicht, daß Deine Mutter für die Kosten aufkommen muß. Geht zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt.

AnnikaTu 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 20:10

Renovierung bei Einzug, bei Auszug besenrein. Nichts wegen Reparaturen

lieblingsmam  17.02.2016, 20:12
@AnnikaTu

Ok, da kann Euch wie gesagt auch der Mieterschutzbund helfen.

bwhoch2  17.02.2016, 21:48
@lieblingsmam

Da muss der Mieterschutz gar nichts machen. Die Haftpflichtversicherung ist in der Pflicht...

... die unbegründete Forderung auf ihre Kosten abzuwehren.

Das ist wie eine Rechtsschutzversicherung.