Defekte Bodenfliesen in Mietwohnung ... Wer haftet?
Meine Mutter hat 13 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und musste jetzt aus gesundheitlichen Gründen ausziehen.
Bei der Übergabe der Wohnung stellte der Vermieter in der Küche Beschädigungen an den Fliesen fest. Die Oberfläche ist bei manchen Fliesen an kleinen Ecken abgetragen / abgesprungen...also die Fliesen sind nicht gerissen oder komplett kaputt. Man musste wirklich schon genau hin gucken um überhaupt etwas zu sehen.
Da sich das Haus mit den Jahren gesetzt hat sind die Randfliesen teilweise gerissen wo der Vermieter gesagt hat das da meine Mutter nichts zu Könnte....heute dann die ernüchternde Nachricht vom Vermieter: die Haftpflicht meiner Mutter lehnt den Ersatz ab und nun fordert der Vermieter knapp 10.000€ für die Erneuerung der Fliesen.
Ist das gerechtfertigt oder sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
4 Antworten
Wenn die Haftpflichtversicherung ablehnt, weil es sich um offensichtliche normale Abnutzung von Fliesen schlechter Qualität handelt, ist die Haftpflichtversicherung auch in der Pflicht, diese unberechtigte Forderung abzuwehren. Sie hat also auch die Anwaltskosten zu tragen, wenn vom Vermieter eine Klage kommt. Wendet Euch direkt wieder an die Versicherung und fragt, ob ihr selbst zu einem Anwalt gehen sollt (von der Versicherung bezahlt) oder ob das die Versicherung mit eigenen Anwälten regelt.
das ist absoluter Schwachsinn..... wenn die Fliesen "normal" behandelt
wurden, zahlt der Vermieter !
Der Mieter zahlt nur, wenn er etwas auf die Fliesen fallen lassen hat o.ä. !
in 13 Jahren ist bestimmt mal was runtergefallen .... aber nicht mutwillig etwas fallen lassen oder so
Es ist tatsächlich so das sich die Haftpflicht mit der ganzen Sache auseinander setzt. Also sollte der Vermieter eine Klage einreichen, übernimmt die Versicherung die Angelegenheit und kümmert sich um einen Anwalt etc.
Alles gut😊
Was steht denn bei Auszug im Mietvertrag? Ich denke nicht, daß Deine Mutter für die Kosten aufkommen muß. Geht zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt.
Ok, da kann Euch wie gesagt auch der Mieterschutzbund helfen.
Da muss der Mieterschutz gar nichts machen. Die Haftpflichtversicherung ist in der Pflicht...
... die unbegründete Forderung auf ihre Kosten abzuwehren.
Das ist wie eine Rechtsschutzversicherung.
Renovierung bei Einzug, bei Auszug besenrein. Nichts wegen Reparaturen