Sind alte Drehsicherungen in Mieterwohnung noch zulässig? wegen Überspannungsschaden
Hatte kürzlich ein Überspannungsschaden, ausgelöst durch, lt. Elektriker, das Erdkabel Strom bekommen hat und somit mein Kaffeeautomat zerstört hat. Hausratversicherung will Schaden nicht begleichen, weil es kein Überspannungsschaden durch Blitz sei. Sind alte Drehsicherung in Mietwohnungen noch zulässig?
4 Antworten
Ja, natürlich, und solche Schäden ordnet doch der Netzbetreiber, wenn ich die gesetzlichen Vorgaben richtig lese.
also zu nächst mal sind Diazed Sicherungen duchaus noch zulässig, allerdings nicht mehr zeitgemäß. in neuinstallationen werden sie so gut wie garnicht mehr verwendet.
mit der art deiner Sicherungen hat der schaden aber hier nichts zu tun. das hätte genauso gut passiren können, wenn du automaten hättest.
das argument der Hausratversicherung, sie wolle nicht zahlen, weil es kein Blitzschaden sei, kann ich nicht ganz nachvollziehen. normalerweise zahlt die HRV bei zitat "nicht fahrlässig verursachten Überspannungschäden" dazu zählen auch schäden, die in folge des defektes der Elektroinstallation auftreten.
Du schriebst was von Strom auf dem Erdkabel. ich gehe davon aus, du meinst den PEN Leiter etc. wenn das der fall ist, dann solltest du DRINGEND deinen ELektriker noch mal fragen, ob das noch mal passiren kann, weil Überspannung das geringeste Problem ist, wenn das noch mal passiert. es kann genauso gut vorkommen, dass Waschmaschine, Herd, Kühlschrank etc. am gehäuse unter Strom geraten.
Aber noch mal zurück zur Frage des Versiehrungsschutzes: es gibt eigendlich nur 2 optionen:
entweder jemand hat nachweislich unfachmännisch an der Installation herum gepfuscht, dann müsstest du dich bezüglich schadensausgleich an diese Person wenden, oder es ist durch eine unvorhersehbare einwirkung z.B. einen schaden an einer Erdmuffe etc. eine unterbrechnng entstanden, so dass dann die HRV eigendlich einstehen müsste.
ich kann dir noch mal den tipp geben, die vertragsbedinungen genau zu studiren, gegebenenfalls lässt du dir mal von deinem versicherungsvertreter, oder einem unabhänigen experten genau den betreffenden Absatz im Vertrag zeigen.
lg, Anna
Natürlich sind die noch zugelassen.Der Schaden hätte dir auch in einer Neubauwohnung passieren können.
Das ist kein Überspannungsschaden (Blitz) sondern ein klassischer Kurzschluss. Den zahlt keine Hausratversicherung aber die Haftpflichtversicherung des Elektrikers (Schädiger).
Drehsicherungen sind zwar nicht mehr üblich und werden auch in Neubauten nicht mehr eingesetzt, aber im Altbestand sind sie immer noch zugelassen.
Sorry, habe das "lt." überlesen.
Warum sollte die Haftpflichtversicherung des Elektrikers bezahlen???