Deckenhöhe Neubauwohnung: Preisnachlass?
Es geht um folgende Situation. Wir haben eine Neubauwohnung gekauft, allerdings stand sie noch nicht, als wir den Vertrag unterschrieben haben, mit dem Bau wurde erst danach begonnen. In den Bauplänen war keine Deckenhöhe angegeben. Unser Architekt meinte, er würde die Decke auf übliche Höhe bringen, also ca. 2,50cm, dazu hätte er die Decken in der Wohnung aber aushängen müssen, da unsere Wohnung unter dem Dach ist. Er hat sich aber letztendlich dagegen entschieden, nun sind die Decken an der höchsten Stelle 3,70m. Meine Frage wäre nun, im Grunde genommen hat er durch diese Entscheidung ja Geld eingespart, und da in unserem Vertrag nirgends etwas von den hohen Decken steht, ist es da theoretisch möglich, eine Verminderung des Gesamtpreises für die Wohnung auszuhandeln? Ich danke euch schon einmal für eure Meinungen.
4 Antworten
Auf einem Plan steht auch die Fassade und man sieht die Höhe. Probieren kann man immer, aber was nicht schriftlich belegt ist ist schwiedrig nachzuweisen.
da in unserem Vertrag nirgends etwas von den hohen Decken steht, ist es da theoretisch möglich, eine Verminderung des Gesamtpreises für die Wohnung auszuhandeln?
Da steht aber auch nichts von einer Deckenhöhe von 2,50 Metern
Für Geschosshöhen gibt es nur Mindestwerte, aber keine Höchstwerte. Hättest Dir halt die Pläne genauer ansehen müssen. Im Grundriss sind keine Höhen eingetragen, aber im Schnitt.
Davon unabhängig ist es sehr komisch, dass bei einem Neubau Deckenhöhen von 3,70m gebaut werden. Irgendetwas stimmt da nicht.
Aber ein ernstafter Schaden ist Dir dadurch auch nicht entstanden, denn die Heizkosten sind nicht höher, zumindest nicht messbar.
Da weder diesbezgl. Schriftliches vereinbart wurde, wirst du wohl eher leer ausgehen. Fragen nach einem Preisnachlass ist aber gestattet.