Decke beschädigt beim Fenstereinbau, wer muss reparieren?
Die Handwerker haben beim Ausbau des alten Fensterelements die Decke beschädigt. Sprich, der Putz kam im Bereich des Fensters runter. Müssen die das wieder in Ordnung bringen?
8 Antworten
Ich meine, wehr einen Schaden verursacht,muss auch dafür geradestehen.Der Betrieb, oder Handwerker sind versichert.Die Kosten für die putzarbeiten kann man dem Verursacher in Rechnung stellen. (Vertrag)
Nee, gerade bei älteren Gebäuden bzw. fenstern bricht da gerne mal was weg, das gehört zum normalen Kollateralschaden!
Da sei dir mal sicher, daß er drauf hingewiesen hat. Ich kenne keinen Fensterbauer, der ein Fenster ohne irgendwelche Bauschäden ersetzen kann.
Die Decke wird beim Fenstereinbau nicht beschädigt. Auf jeden Fall trägt der Verursacher auch die Reparaturkosten. Da muß man halt eine gewisse Sorgfalt walten lassen.
Bei mir wurde die Decke auch beschädigt. DU kannst ja gar nicht wissen, wie der AUfbau ist, und welche Ecken da mit wegbrechen...
ja, wenn der Handwerker eines Gewerkes ein anderes Gewerk beschädigt, so ist es dafür haftbar zu machen.
wer den Schaden verursacht,muss diesen auch beseitigen.
Deine Handwerker sind verpflichtet den Schaden zu reparieren.
da muß vorher darauf hingewiesen werden und es sollte Teil des Auftrages sein. So einfach ist das nämlich nicht.