DB Strafe Bar bezahlen?
Ich (15) habe vor 1-2 Wochen eine Strafe von 60€ erhalten, als ich Bahn gefahren bin. Ich will allerings vermeiden, das meine Eltern davon mitbekommen. Deshalb ist meine Frage: ist es möglich dieses "Stradgeld" bar zu bezahlen? Wenn ja wo kann ich das machen oder an wen muss ich mich wenden. Vielen Dank für Antworten
6 Antworten
Wurdest du in einem Zug innerhalb eines Verkehrsverbund ohne Fahrschein angetroffen, musst du dich innerhalb von 7 Tagen melden. War es im Regionalverkehr der Deutschen Bahn, dann innerhalb von 14 Tagen. Einfach in einem DB-Reisezentrum den Beleg der Fahrpreisnacherhebung vorlegen, das geforderte erhöhte Beförderungsentgelt zahlen, und die Quittung die du erhälst gut aufheben. Lässt die du die Frist verstreichen, wird ein Mahnverfahren angestossen.
Bareinzahlung für Dritte macht evtl noch die Postbank, aber auch nicht ohne Ausweis für einen Minderjähigen und auch nur gegen hohe Gebühr.
Aber es ist nicht verboten eine kleine Überweisung für dritte zu machen. Wenn du also jeman kennst der ein Konto hat, gibt ihm die 60 eur und er überweist das Geld. Bei den meisten Banken ohne Buchungsgebühr.
Bar wird schwierig überweise es über die Bank
Man kann die 60 Euro Strafe für Schwarzfahren bei der DB auch in bar zahlen und zwar am Schalter also an großen Bahnhöfen gibt es das DB Kundencenter oder Reisezentrum und auch einen Schalter für Fahrpreisnacherhebung und das ist im PC gespeichert und man muss den Zettel also diesen Bußgeldbescheid den die Kontrolleure mit diesem Gerät ausdrucken und einen geben dort abgeben und kann es dann in bar zahlen mit paar Scheinen und dann ist es erledigt und wieder gelöscht. Man muss es innerhalb einer Frist zahlen glaub 30 Tage. Oder überweisen. Eltern müssen es nicht erfahren außer sie sehen den Bescheid oder fragen bei der Bahn. Wenn Du genug Taschengeld hast oder ein Konto dann besorg die 60 Euro und zahle es so schnell wie möglich. Dann hat man es hinter sich. Ist zwar ärgerlich weil 60 Euro ist schon viel früher warens nur 40 aber sie mussten es mal erhöhen und im Ausland ist noch teúrer.
Du musst das erhöhte Beförderungsentgelt überhaupt nicht bezahlen.
Du bist unter 18 Jahre alt, daher gelten die §§ 106 ff. BGB. Deine Eltern haben nicht in die Schwarzfahrt eingewilligt. Du schuldest das reguläre Beförderungsentgelt, aber nicht die Vertragsstrafe.
Bei Ersttätern wird ein solches Ermittlungsverfahren jedoch zu mindestens 95% eingestellt. Es sollte natürlich keine Gewohnheit werden.
Richtig,... In dem Fall (wenn sich ein MJ darauf beruft) erstattet die Bahn aber gerne mal Strafanzeige wegen 265a StGB. Für Schwarzfahrer ab 14 ist das also ein gewagtes Spiel.