60€ fürs Schwartzfahren zahlen?
Hallo, ich bin am 17.12 mit der Bahn gefahren un d habe mir versehentlich anstatt einer normalen Fahrkarte für erwachsenen (ab 15) eine ermäßigte geholt. Dann kam der Kontrolör und ich hab den Zettel bekomnen danach habe ich im Internet nachgeguckt und es wurde gesagt das einen unter 18 jährige Person das nicht zahlen solang das Schwartzfahren nicht gewollt war und die Eltern mit dem Schwartzfahren einverstanden waren. Zudem habe ich ja bereits den restlichen preis für eine Übermäßigte Fahrkarte in der Bahn gezahlt.
11 Antworten
Du hast das falsche Ticket geholt also ist es Schwarzfahren. Da können deine Eltern noch so sehr sagen, dass du das darfst. Die Strafe musst trotzdem zahlen.
Du hast Recht. Sollte man erhöhen und zwar drastisch.
Die 60 Euro sind keine Strafe, sondern ein "erhöhtes Beförderungsentgelt", also grundsätzlich eine zivilrechtliche Forderung, bei der immer wieder die Frage auftaucht, ob diese gegenüber Minderjährigen, die nur beschränkt geschäftsfähig sind, überhaupt eingefordert werden kann. Daran würde auch eine Erhöhung nichts ändern.
Nun dann kann das Unternehmen ja den Zutritt von Minderjährigen untersagen.
Minderjährige mit gültigem Fahrausweis haben aber ebenso einen Anspruch auf Beförderung wie jeder andere Fahrgast auch.
Nicht, wenn das Unternehmen es ausschließt, Personen unter 18 Jahren zu befördern. Sollten minderjährige dann trotzdem fahren, wäre das ja Betrug von denen und kann u.a. auch mit Geldstrafen vor Gericht enden.
Das kann das Unternehmen nicht so einfach ausschließen, da nach dem Personenbeförderungsgesetz bzw. dem Allgemeinen Eisenbahngesetz eine Beförderungspflicht besteht.
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__10.html
Und was sind die Beförderungsbedingungen?
Siehe z. B. http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/ oder speziell für die Deutsche Bahn https://www.bahn.de/agb
Hey, vertrau nicht auf das Internet. Ich weiß nicht woher du kommst, aber du hast auf dem Zettel eine Telefonnummer und Email Adresse zu stehen. Ansonsten gibt es in den größeren Bahnhöfen eine sogenannte „EBE Stelle“. (Kenne das noch von Berlin Ostbahnhof) Schreib da hin, ruf da an oder such eine solcher Stellen in deinem Umkreis. Erklär den Sachverhalt. Wenn du Glück hast, sind es 7€ und wenn du Pech hast, zahlst du das Lehrgeld von 60€.
Bist Du minderjährig?
Wenn, dann überlaß' die Sache Deinen Erziehungsberechtigten. Es ist deren Aufgabe, sich um solche Dinge zu kümmern.
Falls Du voll volljährig bist, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder ggf. an einen Anwalt wenden.
Betrug ist es nur mit Vorsatz, also wenn du es bewusst tust. So hast du dir Leistungen erschlichen oder bist zumindest unbewusst mit einem falschen Ticket gefahren. Das Sprichwort heißt aber "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Zahl die Strafe und fertig ist. Beim nächsten mal besser aufpassen. Viel Erfolg!
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist keine Strafe.
Juristisch ist das wohl eine Grauzone. Wenn du Lust hast, dich in einen Rechtsstreit mit einem großen Unternehmen zu begeben, dann mach das. Bedenke aber, dass die wahrscheinlich eine große Rechtsabteilung mit vielen Anwälten haben, du nicht. Ich würde einfach zahlen. Andernfalls hasst du viel mehr Aufwand durch einen möglichen Rechtsstreit, bei dem du dem womöglich noch Inkassogebüren und Gerichtskosten dazukommen, und dessen Ausgang ungewiss ist.
Nun ich habe jetz nocheinmal geguckt und solang ich keine 18 jahre alt bin muss ich das nicht zahlen steht auch auf mehreren seiten. https://www.bussgeld-info.de/schwarzfahren/
Die 60€ sind ja keine Strafe, das ist doch gerade der Knackpunkt.