Freund wurde als schwarzfahrender erwischt. Kann er die Strafe per bar bezahlen?
Hallo, mein Freund ist minderjährig und wurde zum wiederholten Mal als Schwarzfahrer im Zug erwischt und muss 60€ Strafe bezahlen. Sie haben alle Daten von ihm und er hat döse Quittung bekommen. Er ist 17 und da stehen auch die Konto Daten drauf auf der Quittung. Aber auf der Quittung steht auch das man auf die gewünschte Adresse per Bar zahlen kann die Strafe. So jetzt die Frage : muss man volljährig sein um das mit bar zu bezahlen? Weil er wurde ja schon mal vor ein paar Monaten erwischt wegen dem selben Grund und da waren seine Eltern richtig richtig sauer auf ihn und jetzt will er es heimlich "selber" mit seinem Taschengeld bezahlen. Ist sowas machbar? Oder müssen es ihm die Eltern bezahlen egal ob Konto oder Bar?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Da geht er einfach zu seiner Bank, füllt einen Überweisungsschein aus und zahlt bar ein. Wo ist das Problem?
Wie jetzt, 200 km weit fahren? - das ist doch Schwachsinn. Das kann er bei seiner Hausbank erledigen, wo er sein Girokonto hat. Hat er keins, auch nicht schlimm, dann geht er mit den Kontodaten zur nächsten Postbank und zahlt da bar ein.
Oder noch besser, er geht zur Stelle des Verkehrsverbundes und zahlt es dort ein. Bei uns heißen die HEAG, ist unterschiedich, je nachdem, wo man lebt.
lg Lilo
Japp und der Kontrolleur hat ihn halt nach seinen Eltern Namen gefragt da er halt sagte das er minderjährig ist für einen Banküberweis.... hmmm ok wir gehen da hin mit dem Zug mal sehen was passiert aber wehe wir reisen umsonst 200 Kilometer xD
Nein, das gilt dann beim Empfänger als Überweisung.
Allerdings gibt es mittlerweile eine Reihe von Banken, die keine Einzahlungen auf fremde Banken mehr annehmen.
Wenn da draufsteht, dass es bar geht, dann ist es egal ob 17 oder 18 Jahre.
Rechtlich halte diese 60 Euro für kaum durchsetzbar, da schon auf den Taschengeld-Paragrafen verwiesen wurde. Ich langweile dich nicht mit rechtlichen Begebenheiten, aber als Minderjährige musst du die 60 Euro nicht zahlen.
Bevor du nun hurra schreien wirst: Schwarzfahren ist eine Straftat und kann und wird von Richtern abgeurteilt. In der Regel verzichten die Unternehmen auf eine Anzeige, wenn du rechtzeitig die 60 Euro bezahlst. Wenn du also nicht zahlst, landet die Sache beim Staatsanwalt und irgendwann vor dem Richter. Besonders wenn mehrfach passiert. Sozialstunden oder Wochenende-Arrest heißt es dann. Ob es das besser ist, entscheide selbst.
Ok also was soll er tun? Es einfach ignorieren die Strafe ?!
Wenn er vor dem Richter landen will, dann ignoriere es. Da er aber Wiederholungstäter ist, wird früher oder später er auch so vor dem Richter landen. Daher sollter er überlegen, was er nun macht.
Ja aber wer bezahlt es sonst? Die Eltern?
Gar keiner! Die 60 Euro ist eine Vertragsstrafe, die man mit betreten von Bus und Bahn akzeptiert. Nur eben bei Minderjährigen ist das gar nicht so einfach durchzusetzen.
Nochmals: Dann leitet das Unternehmen einfach eine Anzeige an den Staatsanwalt weiter. Ob das besser ist, mag ich doch ein wenig bezweifeln. Allerdings bei chronischen Schwarzfahren kann ein Strafe wie Sozialstunden durchaus sinnvoll sein.
Hallo, mein Freund ist minderjährig und wurde zum wiederholten Mal als
Schwarzfahrer im Zug erwischt und muss 60€ Strafe bezahlen.
Wenn er minderjährig ist, muss er das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,- € nicht zahlen, es sei denn es lag elterliches Einverständnis zur Schwarzfahrt vor, was ich bezweifle.
Er schuldet maximal die Kosten einer einfachen Fahrkarte für besagten Weg.
Was ihm aber droht, ist eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a) StGB und Post vom Staatsanwalt.
Also was tun? Es einfach ignorieren ?!
Kann man, aber die strafrechtliche Thematik steht noch im Raum.
Hää jetzt echt? Davor musste er es aber auch zahlen da steht das die ihn sonst kontaktieren und die Strafe erhöhen....
Da kann stehen was will.
Rechtsprechung ist Aufgabe der Gerichte und die sehen das mehrheitlich so.
Wenn er das Geld hat und eine Barzahlung möglich ist, kann er es auch selbst bar bezahlen.
Ok wir sind 200 km gereist, haben 50€ für die Tickets für die Reise bezahlt und dann wären wir vor dem Gebäude und da stand "Öffnungszeiten bla bla bla".... es war geschlossen..... umsonst 200km gereist und die Strafe nicht einmal abbezahlt..... obwohl am Zettel andere Öffnungszeiten standen als auf dem Gebäude -.- können wir die Anzeigen jetzt? Xd.... nächste Woche reisen wir nochmal den selben weg....
es war geschlossen..
Klar, es war nämlich Wochenende.
obwohl am Zettel andere Öffnungszeiten standen als auf dem Gebäude -
Das glaubst du doch wohl selbst nicht.
Willst du uns hier veralbern?
Willst du mich verarschen? Am Zettel steht Mo-Fr von 9 bis 17 uhr und dort im Gebäude steht Freitags bis 13:30 !!!!! WILLST DU MICH VERALBERN?
Hmm okay gut naja doch. Die Quittung hat einen Abschluss mit dem Staat und so was in der Art das ist noch schlimmer. Ok egal wir werden es versuchen aber wehe wir reisen umsonst 200km!
wir werden es versuchen aber wehe wir reisen umsonst 200km!
Zwei Leute fahren vierhundert km weit, um 60 € bar zu bezahlen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert und teuer geht.^^
?????
Warum sollte das eine Rolle spielen? Es geht ja nicht um den Abschluss eines Vertrags oder etwas in der Art,
Ok aber er ist minderjährig ? Spielt das keine Rolle?
Minderjährig wäre er mit 14. Als 17 jähriger ist er Jugendlicher und somit eingeschränkt geschäftsfähig. Die 60 Euronen dürften durch den "Taschengeldparagraph" abgedeckt sein, einfach mal versuchen bar zu zahlen. ;)
Minderjährig und damit eingeschränkt geschäftsfähig ist jeder unter 18.
Strafmündig ist man ab 14.
Und nein die 60,- € Konventionalstrafe sind nicht durch § 110 BGB gedeckt.
beschränkt geschäftsfähig ist man von 7-17. Mit 14 ist man strafmündig, du vermischt gerade was ganz brutal.
Die 60 Euronen dürften durch den "Taschengeldparagraph" abgedeckt sein,
§ 110 BGB bezieht sich auf das Wirksamwerden von Verträgen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Eine Betragsgrenze gibt es in diesem § übrigens auch nicht.
Minderjährig wäre er mit 14. Als 17 jähriger ist er Jugendlicher und somit eingeschränkt geschäftsfähig.
Beschränkt geschäftsfähig ist man schon mit Vollendung des 7. Lebensjahr.
Ok wir sind 200 km gereist, haben 50€ für die Tickets für die Reise bezahlt und dann wären wir vor dem Gebäude und da stand "Öffnungszeiten bla bla bla".... es war geschlossen..... umsonst 200km gereist und die Strafe nicht einmal abbezahlt..... obwohl am Zettel andere Öffnungszeiten standen als auf dem Gebäude -.- können wir die Anzeigen jetzt? Xd.... nächste Woche reisen wir nochmal den selben weg....
Anzeigen wohl nicht. :D
Alte Weisheit, "Papier ist geduldig". Vor solch einer Aktion nutzt man sein Telefon und erkundigt sich ob wirklich geöffnet ist. ;)
Die ganze Geschichte stinkt doch. Niemand ist so dumm, mit 2 Personen am Wochende 400 km zu fahren, um 60 € bar zu bezahlen.
hmmm doch wir und freitag ist noch kein Wochenende offiziell
Hej der Typ hat ihm aber extra gesagt "Da du minderjährig bist, brauche ich den Namen deiner Eltern damit sie uns das Geld überweisen" ja! Das hat er mir zitiert mein Freund das er ihm das gesagt hat genau so. Aber von Bar weiß man es ja nicht....
Bei einer Überweisung interessiert es den Empfänger nicht im Geringsten, von wem sie kommt, wichtig ist nur, dass bezahlt wird.
Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Wenn ich Kinder hätte und die würden schwarzfahren würde ich denen ganz sicher nicht die Suppe auslöffeln.
Ok gut wir fahren da heute hin ich mit meinen Freund mit dem Zug und WEHE die schicken uns zurück, ich schreib euch dann heut Abend ob es geklappt hat oder nicht XD.
Ok gut xD
Ok sicher? Nicht das er umsonst 200 Kilometer zu dieser Adresse reist und dann sagen die "nein" xd
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Aber bei der Fahrt diesmal ein Ticket kaufen. ;)
Wenn er Azubi wäre, hätte er sein eigenes verdientes Geld. Ich glaube kaum, dass jemand danach fragt ob er die 60 € bezahlen darf oder nicht, nur weil er noch keine 18 ist.
In D ist doch alles haarklein geregelt, aber Papier ist ja zum Glück geduldig. =)
Nicht das er umsonst 200 Kilometer zu dieser Adresse reist
Das ist doch wohl nicht dein Ernst. Niemand fährt 200 km weit, um bar zu bezahlen. Es gibt da eine Erfindung vom Ende des Mittelalters, die sich Bank nennt. ^^
Und das gilt dann wirklich als "Bar" bezahlt?